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Betreuerwechsel - Versorgung des Betreuten mit Bargeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel - Versorgung des Betreuten mit Bargeld im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe neulich meine erste Betreuung erhalten und es handelt sich um einen Betreuungswechsel. Es geht u.a. um die ...


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Alt 25.06.2024, 10:37   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 20.03.2023
Beiträge: 9
Standard Betreuerwechsel - Versorgung des Betreuten mit Bargeld

Hallo,

ich habe neulich meine erste Betreuung erhalten und es handelt sich um einen Betreuungswechsel. Es geht u.a. um die Vermögenssorge und einen Einwilligungsvorbehalt. Der gute Herr ist auch verschuldet.

Nun ist es so, dass die Verifizierung mit der Sparkasse etwas dauert und mein Betreuter hat keinerlei Zugriff auf das eigene Konto. Er hat 6 Amazon Konten und hat in der Vergangenheit wohl ständig das Konto überzogen, woraufhin die ehemalige Betreuerin das Unterkonto sperren ließ.
Lange Rede kurzer Sinn; Meine Frage lautet ob ich dazu verpflichtet bin meinem Betreuten Geld aus meinem eigenen Vermögen vorzuschießen. Ich habe ihm diesen Monat bereits 250€ vorgeschossen und jetzt möchte er bereits seinen Vorschuss für nächsten Monat, da auf eine Art Ferienfreizeit von dem Eingliederungshilfeträger fährt. Ich kann seine Situation natürlich völlig nachvollziehen. Ich finde es jedoch komisch, dass die Grundversorgung jetzt an meinem eigenen Privatvermögen hängenbleiben soll. Mein größtes Bedenken ist, dass ich noch keinerlei Kontoüberblick habe und er bereits im Minus sein könnte. So wäre es natürlich auch viel schwieriger mir mein Geld zurückzuholen.
Mit der Sparkasse habe ich bereits telefoniert und es besteht wohl keinerlei Möglichkeit vorab an sein Geld zu kommen. Auch nicht wenn er persönlich anfragt. Er ist bei der Sparkasse in Kiel gemeldet, wohnt aber in Hannover Und wie Ihr euch sicher denken könnt, habe ich keine Lust für ein paar Euro nach Kiel zu fahren.

Ich denke es wird darauf hinauslaufen, dass ich in den sauren Apfel beißen muss und ihm was vorschießen werde, aber mich würde mal interessieren was die Erfahrungsberichte so dafür sind.

LG
lirumlarum ist offline  
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Alt 25.06.2024, 10:48   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,943
Standard

Es gibt die Eilüberweisung zur Bargeldauszahlung, also die Sparkasse Kiel kann z.B. die Sparkasse Hannover beauftragen, dir Bargeld auszuzahlen.

Was ich aber nicht verstehe, warum das so ewig dauert, bist Du als Betreuer legitimiert, hast aber noch kein Online-Banking?
Mächschen ist offline  
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Alt 25.06.2024, 12:27   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,645
Standard

Einmal persönlich zur Bank mit Betreuerausweis und (eigenem) Personalausweis. Danach sollte doch unverzüglich die Verfügungsberechtigung eingetragen sein. Ist doch keine Raketenwissenschaft; da muss auch nicht irgendwas „freigegeben“ werden. Bei Sparkassen an anderen Orten dürfte es auch üblich sein, die Unterlagen bei der eigenen Sparkasse vorzulegen, damit die weitergeschickt werden (natürlich nicht die Originale). Oder es wird Videoident angeboten.

Und: bitte niemals aus eigenem Geld etwas vorstrecken, außer ggf eine bar zu zahlende Verwaltungsgebühr, die man nach Möglichkeit am gleichen Tag vom Betreutenkonto wieder abhebt.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de

Geändert von HorstD (25.06.2024 um 13:35 Uhr)
HorstD ist offline  
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Alt 25.06.2024, 15:22   #4
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
Standard

Um es vorab nochmal ganz deutlich zu sagen: Du bist nicht verpflichtet, Geld aus deinem eigenen Vermögen vorzustrecken. Das ist grundsätzlich so. In den Fällen, in denen die Leihe über eine einfache Barauslage hinausgeht, kann es sogar problematisch werden, denn Darlehen darfst du für den Betreuten nur nach gerichtlicher Genehmigung aufnehmen.


Ich habe Betreuten, die ich als zuverlässig kenne, schon oft gegen Quittung etwas vorgestreckt und überweise das Geld dann vom Konto zurück. In allen anderen Fällen mache ich aber klar, dass ich grundsätzlich nichts verleihe.
Garfield ist offline  
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Alt 25.06.2024, 15:24   #5
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

... bzw. (um Garfields Beitrag zu ergänzen): ein Darlehn kann für den Betreuten nur durch einen Ergänzungsbetreuer vom Betreuer aufgenommen werden ...
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 25.06.2024, 15:51   #6
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
Standard

...Ja, denn sonst würde es sich in diesem Falle auch um ein Insichgeschäft handeln.


Ich würde aber gerne noch anfügen, dass solche Situationen sehr stressig sind. Man soll als BetreuerIN dafür sorgen, dass die Betreuten das Lebensnotwendige haben und hat manchmal buchstäblich Angst, dass sie hungern müssen, aber die eigentlichen Leistungsträger oder auch diejenigen, die die tatsächliche "Macht" über Geld der Betreuten haben, lassen sich sehr viel Zeit. Mal sind sie überlastet, mal juckt es sie einfach nicht. Und dann kannst du das Rumpelstilzchen spielen.

Darauf bereitet einen niemand vor.
Garfield ist offline  
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Alt 25.06.2024, 18:36   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,032
Standard

Moin moin


Das sind schöne Tipps für Betreuungen, die schon eine Weile am laufen sind. In diesem Fall hat der Threadstarte eine Betreuung gerade im Rahmen eines Betreuerwechsels übernommen. Ferner ist die bisher zuständige Bank in Kiel und nicht am Wohnort Hannover.

Dazwischen liegen lockere 250 km und der Stau im Elbtunnel.


Eine Möglichkeit ist z.B. beim bisherigen BEgtreuer mal anzufragen, wieviel Geld denn auf dem Konto liegt, an das der neue Betreuer noch nicht drankommt. Damit hat man zumindest schon einmal eine Vorstellung, ob ein Vorschuss zurückgezahlt werden kann, nur mit Mühe oder gar nicht.


Ansonsten:
Die Regelung, dass ich dn Betreuteneinen Vorschuss gebe und womöglich noch am selben Tag zur Bank laufe, um mir das GEld zurückzuholen, mag ja gesetzeskonform sein - aber auch ziemlich blödsinnig. Da kann ich die Betreuten auch direkt ur Bank schicken.

Es gibt viele Regelungen für die Versorgung der Betreuten mit Geld.

Wenn es um Vorschüsse geht, dann hole ich die üblicherweise monatlich per Überweisung von den Konten der Betreuten zurück, weil dann (im Gegensatz zu Barabhebungen) im Auszug drinsteht, wo das Geld hingegangen ist.

In den letzten 26 Jahren hat kein einziges Gericht (Rechtspflegerei) sich über dieses Verfahren beschwert.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.06.2024, 19:11   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 20.03.2023
Beiträge: 9
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Dankeschön für die zahlreichen Rückmeldungen.

Dass ich nichts aus meinem eigenen Vermögen vorstrecken sollte, war mir schon fast klar, aber dass der Betreute so ganz ohne Geld dasteht geht ja auch nicht. Was macht man dann in so einer Situation, in der die Sparkasse mit Höflichkeitsfloskeln um sich schmeißt und sich im Prinzip weigert Zahlungen durchzuführen bis die "Registrierung" abgeschlossen ist?

Die zuständige Sparkasse in Kiel gibt an, dass sie nicht mit der Sparkasse in Hannover korrespondieren würden und dass eine Überweisung an die Sparkasse in Hannover auch nicht möglich wäre.

Da es wie gesagt mein erster Fall ist und mir der Ablauf nicht klar war und ehrlich gesagt immer noch nicht so richtig klar ist, war die Prozedur bislang wie folgt:

-E-Mail an die zuständige Sparkasse in Kiel mit Vorstellung als Betreuer + angehängtem Betreuerausweis -> Daraufhin die telefonische Rückmeldung mit der Aufforderung mich zu verifizieren.

- Vorstellung bei der Sparkasse in Hannover. Personalausweis + Betreuerausweis kopiert und "beglaubigt" aka unterschrieben von der Mitarbeiterin der Filiale. Auf die Rückfrage ob ich jetzt im Datensatz hinterlegt bin oder ob ich diesen Prozess für jede neue Betreuung durchführen muss hieße es, dass es jedes mal ein neuer Prozess sei. Die Sparkassen würden untereinander nicht kommunizieren und nicht auf Datensätze zugreifen können.

- Versenden der "beglaubigten" Unterlagen. Daraufhin bekomme ich einen Brief zurück, in dem ich und mein Betreuter Unterschriften ableisten müssen.

- Versenden der S-push Tan Registrierung der Sparkasse.

- Versenden eines weiteren Briefes durch die Sparkassen "Rahmenvereinbarung am Online-Banking" wo sie eine weitere Unterschrift von mir benötigen. Auf die Nachfrage wieso nicht alles auf einmal versendet wurde heißt es, dass so die Prozedur nunmal sei. Der Mitarbeiter hat mir versichert, dass als nächstes nun die Anmeldedaten fürs Online-Banking rausgehen würden.

Dass das ganze so kompliziert ist hätte ich auch nicht gedacht. Falls ihr Optimierungsvorschläge habt, damit ich es in der Zukunft reibungsloser organisieren kann, dann finden sie natürlich gerne bei mir Gehör.

Ich konnte jetzt von der Sparkasse zumindest den Kontostand erfragen können und mache mir jetzt wegen der Rückzahlung des Vorschusses eher weniger Sorgen.
lirumlarum ist offline  
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Alt 25.06.2024, 19:47   #9
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
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Was ich in solchen Fällen immer mache: ein Taschengeldkonto einrichten, auf das vom "großen Konto! per Dauerauftrag regelmäßig Teile des Regelsatzes überwiesen werden, die der Betreute selbst abheben kann. Ich habe gerade selber Fälle an andere Betreuer abgegeben. Auch wenn es dauern sollte, bis sie bei der Sparkasse hinterlegt sind, sind meine ehemaligen Betreuten so ohne Unterbrechung mit dem Notwendigen versorgt.



Frag mal nach, ob die Sparkasse bei dir vor Ort einen Geschäftskundensservice hat. Hier bei uns kann man den ab 10 Betreuungen in Anspruch nehmen (dauert bei dir natürlich noch, aber in der Zukunft...). Dierser Service hat den Vorteil, dass persönliches Erscheinen fast nie notwendig ist und dass das Meiste unkompliziert per Mail und am Telefon beauftragt werden kann. Sie haben einen dann als Berufsbetreuer hinterlegt und neue Betreuungen lassen sich sehr unkompliziert per Mail anzeigen.

Allerdings: Es bleibt so einiges, z.B. Onlinebankingvereinbarungen, das immer über den Postweg geht und auch der Personalmangel macht sich krass bemerkbar. Manchmal dauert es Wochen, was früher innerhalb weniger Tage ging.
Außerdem bietet das nur die örtliche Sparkasse an. Bei jeder anderen Bank muss man für jede neue Betreuung wieder hin.

Natürlich stellt das Vermerken eine Betreuung keine Rechtswissenschaft dar, aber wenn die zeitlichen und personellen Kapazitäten fehlen, dauert es trotzdem.


@Imre
Ich hole mir geleistete Vorschüsse auch nicht am selben Tag zurück. Wenn es nicht gerade darum geht, dass die Betreuten wegen Gehbehinderungen u.Ä. schwer zur Bank kommen, gewährt man den Vorschuss ja meistens, weil das Geld schon aus ist. Zwangsläufig ist es vor dem jeweiligen Monatsende oft nicht möglich, sich das Geliehene zurückzuüberweisen. Das hat auch in meinem Falle noch nie einen Rechtspfleger gestört. Dabei geht es aber um relativ geringe Beträge zur Deckung des unmittelbaren Bedarfs. Bei mehreren Hundert Euro wäre ich zumindest vorsichtig, auch wenn hier naheliegt, dass der Betreute wegen der Schwierigkeiten rund um den Wechsel über längere Zeit nicht an seine Kohle kam.

Und ich wüsste auch nicht, warum ich heute Geld locker machen soll, das nächsten Monat für eine Ferienfreizeit gebraucht wird, falls das Bankproblem dann immer noch nicht geregelt sein sollte.


Außerdem bin ich der Meinung, dass man sich ruhig klar machen sollte, dass Vertreter anderer Berufsgruppen niemals auf den Gedanken kämen, privates Geld an Klienten oder Kunden zu verleihen.


Und bei manchen Betreuten muss man einfach von Anfang an Grenzen setzen, weil sie sonst sehr fordernd auftreten und diese Privatleihen, die die große Ausnahme sein sollten, für selbstverständlich halten.
Garfield ist offline  
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Alt 03.07.2024, 14:12   #10
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 20.03.2023
Beiträge: 9
Standard

Danke Garfield nochmal für deine Tipps. Es tut mir leid, dass ich den Thread hier nochmal wieder aufleben lasse.

Inzwischen hat sich das insoweit geregelt und ich habe auch den Kontozugriff. Da hast auch recht, dass man sich da nicht zu verrückt machen lassen soll. Mein Betreuter hat nämlich auch den ruf alle Beteiligten gerne ein bisschen rumzuscheuchen.

Tatsächlich macht mir mein eigener Datenschutz da zu denken. Ich habe ehrlich gesagt keine Lust für jede Betreuung eine Kopie meines Personalausweises per Post versenden. Grundsätzlich schwärze ich privat alle Daten oder spreche persönlich vor, wenn man Personalausweis Privat benötigt wird. Ich bin bei sowas immer sehr vorsichtig. Bei Bankangelegenheiten darf man ja keine Schwärzungen vornehmen so wie ich das verstanden habe. Wie handhabt ihr sowas oder mache ich mir einfach unnötig Sorgen?
lirumlarum ist offline  
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