Dies ist ein Beitrag zum Thema P-Konto - SpaKa will KOnto kündigen im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo allerseits,
ich habe einen drogenabhängigen, in einer Unterkunft lebenden Klienten, der die letzten 2-3 Jahre sehr unauffällig, mir nun ...
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#1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 10.07.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 53
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Hallo allerseits,
ich habe einen drogenabhängigen, in einer Unterkunft lebenden Klienten, der die letzten 2-3 Jahre sehr unauffällig, mir nun aber wieder Arbeit verschafft;-) Er hatte zuletzt seine Girokarte verbummelt und da relativ viel Geld auf dem Konto war, habe ich ihm geraten zur Zweigstelle zu gehen, den Vorgang zu melden und sich dort Geld für den tgl. Bedarf auszahlen zu lassen. Das hat er auch gemacht, die neue Karte kam dann zu mir nach Haus, ich war verreist und konnte ihm die Karte nicht geben. So ist er weiterhin in die Filiale gegangen und hat teils größere Summen abgehoben, vermutlich um seinen Drogenkonsum zu decken. Darf er. Leider hat er wohl vor ca. 3 Wochen eine kleine Armbrust (??) dabei gehabt, nach eigener Aussage weil er sie zur Reparatur bringen wollte. Die Angestellten haben daraufhin die Polizei gerufen, der Vorgang wurde dokumentiert, niemand verletzt und so wie ich ich das verstanden habe wurde auch niemand konkret bedroht. Die Angestellten waren allerdings im Stress. Dann ist er wohl einige Zeit später wieder vor Ort gewesen, unbewaffnet diesmal, hat wirres Zeug erzählt, dass er nun eine andere Filiale aufmischen/ausrauben/behelligen wolle. Keine Ahnung. Wie gesagt sehr wirr und er konnte sich später im Gespräch mit mir auch nicht richtig daran erinnern. Das Problem ist jetzt, dass die SpaKa ihm kündigen will. Der Filialleiter hat mir klar gedroht: Entweder er sucht sich eine andere Bank und zwar sehr rasch oder ihm wird gekündigt. Ich solle schnell handeln denn eine Kontokündigung wäre keine richtig gute Lösung für meinen Klienten. Mein Frage an die Experten hier: Darf die SpaKa ihm das P-Konto aufgrund dieser Vorfälle fristlos kündigen? Niemand ist zu Schaden gekommen, niemand wurde konkret bedroht etc. Mein Klient ist erkennbar recht verwirrt. Für Eure Antwort bedanke ich mich VG Gerald |
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#2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,469
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Sollte die Sparkasse das Konto kündigen wollen, würde ich die Fortführung als Basiskonto verlangen.
Die Sparkasse muss dann begründen, wieso sie das Konto auch nicht als Basiskonto weiterführen wollen. Die Gründe, mit denen eine Bank ein Basiskonto ablehnen darf, sind im Gesetz abschließend aufgeführt. Neben dem üblichen, hier wohl nicht zutreffenden Kram (kein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, keine Umsätze innerhalb 24 Monaten, mit Kontoführungsgebühren über 100 € im Verzug) dürfte hier wohl der letzte Punkt relevant sein, nämlich eine vorsätzliche Straftat zulasten der Bank. Dann soll die Bank doch bitte begründen, wann der Betreute eine vorsätzliche Straftat zulasten der Bank begangen hat. Dass der Betreute sich ziemlich daneben benommen hat, das kann man sicher sagen. Dafür gibt es Hausverbote. Das ist aber eben keine vorsätzliche Straftat zulasten der Bank. |
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