Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe bei der Auflösung eines Sparbuchs im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem bei einem meiner Betreuungsfälle und wollte mal fragen, ob jemand eine Idee hat.
Eine ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.07.2024
Beiträge: 5
|
![]()
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem bei einem meiner Betreuungsfälle und wollte mal fragen, ob jemand eine Idee hat. Eine meiner Betreuten, diagnostiziert mit paranoider Schizophrenie und Einwilligungsvorbehalt, bezieht seit zwei Jahren Bürgergeldleistungen. Im Rahmen eines Prozesskostenhilfeantrags beim Anwalt, der auch dem Gericht vorgelegt wurde, ist auf einmal ein Sparbuch auf ihren Namen mit über 60.000 € aufgetaucht. Darauf angesprochen hat die Betreute versucht das Geld auf ihre Mutter zu transferieren, was ich durch den Einwilligungsvorbehalt noch verhindern konnte. Jetzt ergibt sich aber folgendes Problem: Ich habe die Auflösung des Sparbuchs bei Gericht beantragt und auch genehmigt bekommen. Allerdings führt die Bank den Auftrag nicht aus, weil meine Betreute vor einigen Wochen bei einem Termin bei der Bank das Sparbuch dabei hatte und sagt, dass meine Betreute es für die Auflösung abgeben muss. Dazu ist meine Betreute aber nicht bereit. Sie hat auf eine Nachfrage von mir sogar per Mail behauptet sie hat nie eins gehabt und wisse nicht wo es ist. Eine Verlusterklärung erlaubt mir die Bank jetzt aber nur, wenn meine Betreute persönlich bei der Bank vorspricht und eine formlose und rechtsfolgenlose Wissenserklärung unterschreibt...trotz Einwilligungsvorbehalt. Ich selbst hab das Sparbuch nie gesehen, gehe aber davon aus, dass sie es hat. Das Jobcenter weiß aber leider auch schon von dem Geld und droht die Bürgergeldleistungen einzustellen, wenn der berechnete Erstattungsanspruch nicht geleistet wird. Die Berechnung ist aber noch nicht erfolgt. Wie komme ich zum Wohle meiner Betreuten an das Geld ran? Jemand eine Idee? |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
|
![]()
Ist die Bank eine Sparkasse, falls ja, welches Bundesland?
|
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.07.2024
Beiträge: 5
|
![]()
Leider eine Sparkasse in Bayern.
Leider, weil das die Einzige ist, mit der ich Probleme hab. Bei allen anderen Sparkassen läufts rund. |
![]() |
![]() |
![]() |
#4 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
|
![]()
Jetzt müsste man noch wissen, wie hoch die Rückforderungsansprüche sind, ggf. kannst Du das Guthaben an das Jobcenter abtreten, wenn der Rückforderungsanspruch höher ist als das Guthaben.
Ansonsten leite unverzüglich ein Aufgebotsverfahren ein und informiere Jobcenter & Co. darüber. |
![]() |
![]() |
![]() |
#5 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.07.2024
Beiträge: 5
|
![]()
Also ich hab es mal grob durchgerechnet und der Erstattungsanspruch ist meiner Meinung nach definitiv geringer als das Guthaben auf der Bank, aber das mit dem Aufgebotsverfahren ist ein wirklich guter Tipp.
Ich kenn das eigentlich so, dass das eben die Bank im Rahmen der Verlusterklärung macht. Die Tatsache, dass ich das auch machen kann, war mir neu. ![]() Das verfolg ich mal weiter! Danke! |
![]() |
![]() |
![]() |
#6 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
|
![]()
Bei 60.000 machen die Banken das nicht mit Verlusterklärung, denen ist das Risiko zu groß, doppelt leisten zu müssen.
Jedenfalls solltest Du die Stellen, denen Geld zusteht darüber informieren, Sparbuch nicht vorhanden, Aufgebot läuft. Da muss das Jobcenter erstmal als Darlehen weiterleisten müssen, wird aber den Anspruch gegen die Bank pfänden oder sich abtreten lassen. |
![]() |
![]() |
![]() |
#7 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.07.2024
Beiträge: 5
|
![]()
Naja das die ihr Geld bekommen sollen steht ja außer Frage. :-)
Steht Ihnen ja zu. |
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Stichworte |
einwilligungsvorbehalt, genehmigung, sparbuch |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|