Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie weit muss ich mich um das Vermögen sorgen? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe die Vermögenssorge. Es besteht kein Einwilligungsvorbehalt. Der Sohn meiner Betreuten befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. In der Vergangenheit ...
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01.08.2024, 20:15 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 28.09.2023
Ort: Thüringen
Beiträge: 23
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Wie weit muss ich mich um das Vermögen sorgen?
Ich habe die Vermögenssorge. Es besteht kein Einwilligungsvorbehalt. Der Sohn meiner Betreuten befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. In der Vergangenheit hat er nie Geld von seiner Mutter verlangt, so dass ich sagen kann, dass er sie grundsätzlich nicht ausnutzt. Meine Betreute kann selbst Bargeld abheben. Gestern nun hat sie 800 € abgehoben, damit ihr Sohn seine Mietschulden begleichen kann. Dem Sohn wurde vor einigen Monaten die Wohnung gekündigt und er braucht die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom alten Vermieter, um überhaupt einen neuen Mietvertrag abschließen zu können. Der Sohn hat meiner Betreuten versprochen, das Geld zurückzuzahlen. Ich kann jedoch vorhersehen, dass er wahrscheinlich seine Mutter auch um die Übernahme der Mietkaution für die neue Wohnung bitten wird.
Das Sparvermögen meiner Betreuten ist noch unterhalb des Vermögensfreibetrages. Allerdings könnte sie die Mietkaution verschmerzen, da sie ansonsten sparsam lebt und ihr Einkommen tendenziell anspart. Muss ich etwas unternehmen? Für mich hat die Betreute einen freien Willen und ich verstehe auch, wenn Eltern ihre Kinder in einer misslichen Lage unterstützen wollen. Allerdings frage ich mich, wo die Grenze zu ziehen ist und wann ich einschreiten muss? Sollte ich die Betreute dazu bewegen, mit ihrem Sohn einen schriftlichen Darlehensvertrag abzuschließen? |
01.08.2024, 20:21 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 816
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Meines Erachtens ist das Vorgehen der Mutter vollkommen in Ordnung. Du musst sie auch nicht dazu bewegen, einen Darlehensvertrag zu machen. Das ist allein ihre Angelegenheit.
Die Grenze ist immer dann erreicht, wenn der Anschein geweckt wird, dass kein freier Wille besteht und die Person nicht mehr weiß, was sie macht. Habe einen Klienten, der hat in 6 Monaten knapp 5.000 EUR Schulden gemacht. Girokonten eröffnet und den Dispositionen abgeräumt usw. Habe einen Einwilligungsvorbehalt beantragt und der Gutachter kam zu dem Entschluss, dass ein freier Wille besteht. Es wurde zwar ein Einwilligungsvorbehalt nun angeordnet, dies war aber nur möglich, weil der Betreute damit einverstanden war. |
03.08.2024, 00:56 | #3 | |
Einsteiger
Registriert seit: 28.09.2023
Ort: Thüringen
Beiträge: 23
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Zitat:
Vielen Dank, das hilft mir. Die Frau ist zwar kognitiv eingeschränkt, aber sie zeigt noch genug Verständnis für die Probleme ihres Sohnes und fragt ja sogar bei mir nach, ob sie sich die Unterstützung leisten kann. |
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03.08.2024, 12:42 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,934
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Moin moin
Letztenendes geht es bei solchen Sachen um die Absicherung von Dir als BetreuerIn. Du darfst schließlich keine Schenkung vom Geld der Betreuten machen - oder nur mit gerichtlicher Genehmigung. Da ist es gut, wenn Deine Betreute weiß, was sie tut und sie soll es dann auch selber machen. Du wirst aber evtl. im Rahmen der Rechnungslegung gefragt, was das den für eine Geldbewegung ist. Daher würde ich in so einem Fall eine Aktennotiz an das Gericht schreiben, in dem der Wunsch der Betreuten und deren eigenhändige Umsetzung festgehalten ist. Wenn die Betreute Dir wohlgesonnen ist, wird sie Deinen Wunsch nach Absicherung verstehen und die Aktennotiz gegenzeichnen. Damit sollte die Angelegenheit in trockenen Tüchern sein. Wenn nicht, muss das Gericht sich melden. Aber auch das Gericht ist daran gehalten, den freien Willen der Betreuten zu akzeptieren. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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