Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden durch Betreuer im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Mimmi
Hallo,
mein Deutschlehrer hat immer gesagt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" .
In der Zeit, als ...
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10.10.2024, 06:35 | #11 | ||
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 820
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Zitat:
Doch war sie, laut ihrem Eingangsbeitrag: Zitat:
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10.10.2024, 15:11 | #12 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.10.2024
Beiträge: 6
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Hallo , danke für die vielen Antworten zum Beitrag.
Ich werde auf jeden Fall einmal die Sparkasse kontaktieren wegen meiner Kontoauszüge von dieser Zeit. Wie angemerkt wurde die Betreuerin wegen veruntreuung vom Gericht entlassen . Man weiss ja nie . Ich bin der Meinung mich zu erinnern dass sie mir finanzübersichten erstellt hatte wo die gez ausgewiesen war . Zum nächsten muss ich mich dann mit dem Gericht wohl oder übel unterhalten wie diese es nicht gemerkt haben konnten über 5 Jahre. Dann natürlich über die Rechtsschutz mit einem Anwalt. Wie Lücke schon schrieb tut jeder Cent weh der zum Rundfunk oder gez geht . Aber zahlen muss ich ja trotzdem , vorerst . Bei Rente gab es und gibt es keine Befreiung, leider . Zum Thema, dass sie es verschlafen hat . Nein . Sie hat bewusst nicht gezahlt . Was sie davon hatte weiss ich nicht . Da ich aber genau weiss dass sie es absichtlich nicht bezahlt werde muss ich wohl oder übel mit einem Anwalt über Privatrecht sie versuchen zur Rechenschaft zu ziehen . Trotzdem danke an alle die versucht haben zu helfen . Nicela |
10.10.2024, 16:12 | #13 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 820
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Das ist so in der Absolutheit, nicht richtig! Es hing und hängt u.a. von der Höhe deiner (EM?-)Rente ab, ob eventuell Sozialleistung ergänzend bezogen wurden oder ob und wenn, welche Behinderung vorliegt. Mein Tipp wäre: Erkundige dich bei deiner Verbraucherschutzzentrale (ich weiss nicht, wo du lebst) oder alternativ auch bei einer Schuldnerberatungsstelle. Online fand ich recht spontan folgende Infos: 1) https://www.schleswig-holstein.de/DE...dfunkbefreiung (ab 2014) 2) https://www.schuldnerberatung.de/gez...-die-befreiung 3) https://www.vzhh.de/themen/rundfunkbeitrag Im Zweifelsfalls und insbesondere weil es ja um eine etwaige (zivilirechtliche) Geschichte werden könnte bzw. um Betreuerhaftung geht, alle möglichen Informationen wie z.B. die Kontoauszüge aus den Jahren sichern, etwaige (schriftliche) Kommunikation mit der Betreuerin bei dir daheim raussuchen, zusammenstellen etc. Und mach (alleine für dich) von ALLEM eine Kopie, sei es mittels Fotos (Handy) oder per Scan (falls du keinen Scanner hast, kann man Dokumente bei der Drogerie mit den 2 Buchstaben in sehr vielen Filialen für kleines Geld einscannen lassen!) und alles z.B. auf PC oder Laptop abspeichern! Ich drücke dir die Daumen, dass bei aller Energie, die du jetzt aufwenden musst, am Ende zu deinem Recht kommst! |
10.10.2024, 21:34 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 179
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Rechnungslegung?
Wäre es möglich, dass in der Rechnungslegung der Betreuerin die Rundfunkgebühren für die fragliche Zeit abgerechnet wurden, das Geld aber tatsächlich nicht hierfür verwendet wurde?
Die Rechnungslegung müsste sich zumindest in den Gerichtsakten wiederfinden lassen. |
20.10.2024, 10:51 | #15 | |
Club 300
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Beiträge: 354
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Zitat:
Du könntest bei der GEZ nachfragen nach dem genauen Stand. Keine Sorge, die sind eigentlich ganz nett und freuen sich sowieso über jeden Anrufer, der sie mal nicht beschimpft. Oder der zweite Tipp kam schon: Verbraucherzentrale. Die kennen sich gut aus sowohl mit Schulden, Inkasso allgemein als auch mit dem Thema Rundfunkgebühren und haben häufig auch einen kurzen Draht dahin. Ergänzung: In https://www.forum-betreuung.de/vermo...tml#post158225 wird die Hemmung der Verjährung am Beispiel Krankenkasse diskutiert. Die letzte Frage "Welche Formanforderungen werden denn an einen rechtwirksamen Forderungsbescheid der Krankenkasse gestellt?" blieb noch unbeantwortet. Ich kann dazu nur anekdotisch mitteilen, dass von der IKK classic Schreiben kamen mit dem normalen Briefkopf und Zusatz "Vollstreckungsbehörde" und Stempel "Vollstreckungsbeamter" mit Bundesadler. Von der GEZ kenne ich bisher nur "Festellungsbescheide", die deutlich harmloser aussehen. Sie scheinen aber auch die Wirkung zu haben. Geändert von Einwilligungsvorbehalt (20.10.2024 um 11:05 Uhr) |
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20.10.2024, 11:09 | #16 |
Moderator
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Beiträge: 6,297
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Bitte nicht verwirren, die GEZ gibts schon seit über 10 Jahren nicht mehr. Zuständig sind die Landesrundfunkanstalten. Richtig ist, dass sich diese „Behörde“ den vollstreckbaren Titel selbst erstellen kann.
Die entscheidende Frage ist aber noch nicht beantwortet; gabs im fraglichen Zeitpunkt eigentlich einen Anspruch auf Befreiung oder nicht? Im ersteren Fall könnte das Versäumnis der Betreuerin darin bestanden haben, überhaupt keinen solchen Antrag gestellt zu haben; dann wäre die gesamte Beitragsschuld einschl der Nebenkosten der Schaden. Wenn es keinen Befreiungsanspruch gab, wirds komplizierter. Waren genug Gelder auf dem Konto, von denen die Betreuerin hätte zahlen können; hatte die Betreuerin überhaupt den Beitragsbescheid (oder hat die Betreute ihn gebunkert/weggeworfen? Ohne vollstnändige Infos keine korrekte Antwort.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
24.10.2024, 14:51 | #17 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 6
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Hallo HorstD,
Danke für die Antwort. Soweit mir bekannt ist wurde nie ein BefreiungAnspruch geltend gemacht. Zu dem Zeitpunkt Betrug die Rente um die 700-900 Euro. Ich denke das war zu viel zum befreien . Meine Betreuerin hat mir in der Zeit Barchecks einmal im Monat von 200 Euro gegeben . Alle Post die für mich war ging direkt an sie . Wenn dies mal nicht der Fall war habe ich die Post gesammelt am Anfang des Monats hin gebracht . Sie hat Rücklagen gebildet . Also sollte das Geld für die RFGebühren vorhanden gewesen sein . Sie hat auch glaube 3 vollstreckbare Titel erhalten . Diese waren in den Unterlagen vorhanden . Hallo Janapho Danke für die Rückmeldung. Genau dieses hatte ich auch im Sinn. Ob sie sich die 17,50 € vllt abgeknappst hat . Sie wurde ja schließlich als Betreuerin wegen veruntreuung entlassen . Kann kch die Akten des Gerichts denn einfach so anfordern ? Liebe grüsse Nicela |
24.10.2024, 15:05 | #18 |
Moderator
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Beiträge: 6,297
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Ja, das Einsichtsrecht in die Gerichtsakte besteht auf jeden Fall, § 13 abs. 1 FamFG. Ob sich darin Aussagekräftiges findet, ist eine andere Frage. Ich vermute - spekulativ - dass hier einfach Schlamperei (juristisch: Fahrlässigkeit) vorlag.
Rundfunkgebühren nicht bezahlen war ja lange ein beliebter Sport. Vielleicht hat die Betreuerin ja auch für sich selbst nicht bezahlt - und wollte durch Schriftverkehr für Betreute keine schlafenden Hunde wecken; also jemand, der das zum Anlass genommen hätte, was eigentlich mit der Betreuerin persönlich war. Denn 17,50 € mtl veruntreuen; das wäre so dermaßen dämlich, für eine Bagatellsumme die eigene berufliche Existenz zu gefährden, dass man es sich nicht wirklich vorstellen kann.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
24.10.2024, 15:06 | #19 |
Club 300
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Beiträge: 354
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Als Beteiligte kannst Du im Gericht Einsicht nehmen und von den interessanten Seiten Kopien machen lassen. Am besten in "Deiner" Geschäftsstelle vorher anrufen. Klären, ob Du einen Antrag (als Einzeiler) vorher schriftlich stellen sollst und einen Termin vereinbaren, damit die vorher die Akte beiziehen können. Warst Du da schon einmal? Das sind ganz normale Menschen dort, keine Bange. § 13 FamFG (https://dejure.org/gesetze/FamFG/13.html)
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