Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Schulden durch Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden durch Betreuer im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runde. Ich habe da ein verzwicktes Problem. Bis letztes Jahr stand ich unter gesetzlicher Betreuung, seit 2008. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 09.10.2024, 11:38   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.10.2024
Beiträge: 6
Standard Schulden durch Betreuer

Hallo in die Runde.
Ich habe da ein verzwicktes Problem.
Bis letztes Jahr stand ich unter gesetzlicher Betreuung, seit 2008.
Die meisten Betreuer haben sehr gut in meinem Sinn gehandelt . Eine jedoch hat bei mir zu ihrer Zeit die GEZ nicht bezahlt . Hiervon habe ich keinerlei Kenntnis gehabt . Sie wurde später auch entfernt durch das Amtsgericht, wegen veruntreuung . Nun habe ich vor ca 1 ½ Jahren die Info bekommen dass bei der gez eine schuld von 1050,86€ aufgelaufen sind . Mittlerweile wie gesagt habe ich keine Betreuung mehr und bin verheiratet. Und die gez möchte ihr Geld. Ich für mein Teil bin der Ansicht dass es nicht sein kann dass ich nachdem ich schuldenfrei bin nun schulden abtragen muss die eine gesetzliche Betreuerin mit Einwilligungsvorbehalt verursacht hat . Kann ich hier in irgendeiner Form diese schulde an sie übertragen , da sie bewusst den runfunkbeitrag nicht geleistet hat obwohl sie dazu verpflichtet war ?
Und Punkt 2 . Wie kann es überhaupt sein dass dies beim Amtsgericht über Jahre nicht aufgefallen ist ? Ein Betreuer muss ja jährlich nachweisen dass er alles gemacht hat wie er soll .
Ich hoffe ihr könnt mir hier im forum helfen .
Nicela ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2024, 12:26   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 130
Standard

Hallo,
mein Deutschlehrer hat immer gesagt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
In der Zeit, als die Gebühren angefallen sind, warst du doch nicht unmündig.
Warst du in der Zeit im Sozialleistungsbezug, so kannst du den Bescheid (Kopie) an den Beitragsservice schicken und eine nachträgliche Befreiung beantragen. Das wäre schon mal eine Reduzierung der Schulden.
Alles weitere fällt in den Bereich der Spekulation, warum die Betreuerin das nicht gemacht hat.
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg
Mimmi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2024, 12:32   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.10.2024
Beiträge: 6
Standard

Hi , danke für die Antwort.
Zu dieser Zeit hatte ich bereits Frührente und hatte keine Einsicht auf mein Konto oder meine amtliche Post.
Somit hatte ich keinerlei Kenntnis über irgendwas . Selbst meine Genossenschaftsanteile wurden damals von ihr nicht bezahlt , was ich nur erfahren habe weil ich mit der Hausverwaltung in Kontakt kam.
Nicela ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2024, 12:44   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.04.2024
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 24
Idee

Hi,
ich habe mir den Sachverhalt nun mehrmals durchgelesen, aber so ganz klar ist es mir noch nicht, wann genau diese Schulden bei der GEZ entstanden sind.


Daher die Frage: Um welchen Zeitraum handelt es sich genau?


Warst du zu dieser Zeit in Betreuung? Woher kam damals das Geld?


Ursprünglich stand die Abkürzung "GEZ" für die „Gebühreneinzugszentrale“, die für den Einzug der Rundfunkgebühren zuständig war. Im Jahr 2013 wurde die GEZ umbenannt und reformiert, seitdem heißt sie offiziell „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Zeitgleich kam der neue Rundfunkbeitrag, der seither pro Haushalt erhoben wird, unabhängig von den tatsächlich genutzten Geräten.


Daher kommt auch eine Verjährung in Betracht.


Für Rundfunkbeiträge gilt in Deutschland grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 195. Die Verjährung beginnt allerdings erst am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das bedeutet:
  • Wenn eine Beitragsforderung im Jahr 2020 entstanden ist, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2020 und läuft bis zum 31. Dezember 2023.
Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen und Sonderfälle:
  1. Unterbrechung der Verjährung: Jede Zahlungsaufforderung oder Mahnung, die dir zugestellt wurde, kann die Verjährung unterbrechen. Danach beginnt die Frist erneut.
  2. Titulierungen: Wenn der Beitragsservice einen gerichtlichen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erwirkt hat, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre.
Falls die Forderungen also älter als drei Jahre sind und es keine Mahnung oder gerichtlich titulierte Ansprüche gibt, könnte die Verjährung greifen.


LG
Lücke
Lücke ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2024, 12:54   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.10.2024
Beiträge: 6
Standard

Hallo , danke für die Antwort.

Die bescheide wo Daten stehen sind von September 2014 -November 2019 . In dieser Zeit hatte meine Betreuerin aber 2 Zahlungen geleistet die ich den übergebenen Unterlagen entnehmen kann .

Meine gesetzliche Betreuung ging von 2008- ende 2023 durchgängig.
Mein Einkommen kam durch den deutschen Rentenservice.

Hier kommt zu Ihrer Info der Verjährung, dass ich in den Unterlagen einen festsetzungsbescheid hatte und auch Mahnungen die diese Betreuerin erhalten hat .

LG Nicela
Nicela ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2024, 13:11   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,927
Standard

Hallo Nicela,


das klingt erst einmal so als ob es zum damaligen Zeitpunkt keinen Tatbestand für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren gegeben hätte.

Damit wäre die Summe ja erst mal kein Schaden den die Betreuerin verursacht hat, lediglich die Mahnkosten etc. wären ein Schaden der dir durch das Nichthandeln der Betreuerin entstanden ist. Den Beitrag selber hättest du ja ohnehin zahlen müssen.



Ob es Sinn macht den Schaden gegen die Ex-Betreuerin geltend zu machen musst du für dich entscheiden. Prinzipiell könnte es dafür eine Versicherung des Betreuers gegeben haben.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2024, 13:36   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.10.2024
Beiträge: 6
Standard

Hallo , danke für die Antwort.

Genau diese Antwort habe ich bereits einmal bekommen . Was mich als betroffenen recht hilflos zurück lässt .

Natürlich hätte ich es zahlen müssen . In meinem empfinden hätte ich es aber zu diesem Zeitpunkt in den Standart Teil Zahlungen geleistet ,welche einfach zu Stämmen sind . Da meine Betreuerin , welche ja für die Zahlung von Rechnungen zuständig war , diese nicht geleistet hat . Muss ich jetzt die hohe Forderung nachträglich ausgleichen , die garnicht hätte entstehen dürfen .
Ich verstehe nicht warum ich scheinbar so garkeine Rechte habe ihr gegenüber .
Nicela ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2024, 14:21   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.04.2024
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 24
Standard

So pauschal kann man das nicht beantworten. Wenn man zum Beispiel wenig Rente bekommt (ich kenne die Freigrenze nicht), könnte man jedoch einen Härtefallantrag stellen und um Stundung bitten.
Außerdem scheint der vorherige Betreuer einfach geschlafen zu haben. Auch hier wäre es möglich, einen Versicherungsfall geltend zu machen.
Allerdings wissen wir all das nicht, da hier nur recht wenige Informationen vorliegen.
Wenn möglich, würde ich das über einen Anwalt abwickeln lassen. Dazu sollte Beratungshilfe beantragt werden. Die Freigrenzen des Einkommens haben sich stark geändert. Es gibt viele Menschen, die kein Bürgergeld beziehen möchten, da sie mit dem Amt nichts zu tun haben wollen, und die gerade so unter der Grenze leben, aber dennoch gut leben können.
Wenn möglich, würde ich das machen. Wenn nicht, wäre eine Ratenzahlung eine Option. Allerdings würde mir jeder Cent für diesen Verein wehtun.
LG
Lücke
Lücke ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2024, 22:26   #9
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,774
Standard

Zitat:
Zitat von Nicela Beitrag anzeigen
Natürlich hätte ich es zahlen müssen . In meinem empfinden hätte ich es aber zu diesem Zeitpunkt in den Standart Teil Zahlungen geleistet ,welche einfach zu Stämmen sind . Da meine Betreuerin , welche ja für die Zahlung von Rechnungen zuständig war , diese nicht geleistet hat . Muss ich jetzt die hohe Forderung nachträglich ausgleichen , die garnicht hätte entstehen dürfen .
Hallo, bei einem Monatsbeitrag von (damals) 17,50 € gibts doch nirgendwo eine Stundung oder Teilzahlung. Das heißt, wenn dein Einkommen damals über den Freigrenzen lag, hätte die Betreuerin NULL ausrichten können.

Anders natürlich dann, wenn du Anspruch auf Befreiung gehabt hättest.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2024, 22:48   #10
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,102
Standard

Also zum einen solltest Du den Betrag zahlen, da wirst Du nicht drumherum kommen.

Darüber hinaus solltest Du prüfen, ob Du in der Zeit einen Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung gehabt hast, falls dem so ist, müsstest Du das für jeden Monat einzeln prüfen.

Das was Du zahlen musst, weil sich der Betreuer nicht gekümmert hat, kannst Du vom Betreuer ersetzt verlangen, das wären die Säumniszuschläge & Co. und ggf. Beiträge, die Du nicht zahlen müsstest, wenn rechtzeitig eine Befreiung oder Ermäßigung beantragt worden wäre.

Darüber hinaus musst Du noch beachten, dass Du vor 1½ eine Befreiung für 3 Jahre rückwirkend ggf. hättest beantragen können, also eine in dem Zeitraum verjährte Befreiung oder Ermäßigung nicht dem Betreuer anlasten kannst.

Dann musst Du noch beachten, dass der Schadensersatzanspruch gegen den Betreuer auch irgendwann verjährt, solange der Betreuer im Amt ist, ist die Verjährung gehemmt, nach Betreuerwechsel aber nicht mehr.
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:26 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40