Dies ist ein Beitrag zum Thema Schenkung oder nicht? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
würdet ihr eine monatliche Zahlung eines Betreuten i.H. von 1000,00€ an seine in Kanada lebende Tochter als Schenkung betrachten?
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28.10.2024, 20:15 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 231
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Schenkung oder nicht?
Hallo,
würdet ihr eine monatliche Zahlung eines Betreuten i.H. von 1000,00€ an seine in Kanada lebende Tochter als Schenkung betrachten? Der Betreute ist sehr dement. Jahre früher gab es mal eine Vereinbarung, dass ein geringerer Betrag (400,00 €)an die Tochter ging, als sie noch in Deutschland lebte und die elterliche Wohnung regelmäßig auf Vordermann brachte. Warum der Betrag erhöht wurde und dann sogar ohne Gegenleistung weiß ich nicht. Ich bin mir jetzt unsicher, ob ich das weiter laufen lassen soll. Geld ist genug da und es wird auch reichen, solange er lebt. Einen Wunsch kann er nicht mehr wirklich äußern-der ausdrücken würde, was er sinngemäß bedeuten würde. |
28.10.2024, 21:57 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,405
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Besteht denn Kontakt zur Tochter in Kanada? Was sagt die dazu?
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28.10.2024, 22:47 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 231
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ja, sie telefonieren regelmäßig. In wie weit er alles noch erfassen kann ist fraglich. Die Tochter hat sich gleich nach Übernahme der Betreuung gemeldet. Mit der Salamitaktik kam dann schnell heraus, dass sie hofft, dass die Zahlung so bleibt..... Schon komisch, dass diese Bauchgefühl doch stimmt, wenn Angehörige sich vorrangig so sehr um ihre Eltern sorgen, dann am Ende gehts doch ums Geld...
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28.10.2024, 22:51 | #4 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,250
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Zitat:
War das vom Betreuten zu klaren Zeiten noch selbst auf 1k erhöht worden? Dann würde ich, wenn das Vermögen dadurch sicher nicht gefährdet wird, die Sache erstmal weiterlaufen lassen, aber das Gericht fragen, ob Bedenken bestehen. |
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28.10.2024, 22:57 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,405
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Puh, da habe ich ein böses Bauchgefühl. Es wirkt fast so als wolle sich die Tochter ein schönes Leben in Kanada leisten und dafür den Vater ausnehmen.
Da der Betreute keinen Willen mehr äußern kann kommt es denke ich hier auf den mutmaßlichen Willen an: was würde der Betreute in dieser Situation tun, wenn er noch bei Sinnen wäre? Angenommen, die Zahlungen an die Tochter würden eingestellt werden, wie würde er das Geld sinnvoll für sich nutzen, bzw. gäbe es irgendwelche Wünsche die ihm, in seiner derzeitigen Situation, überhaupt weiterhelfen würden? Du bist nicht verpflichtet, die Schenkung einzustellen. Das Schenkungsverbot gilt nur für neue Schenkungen, aber nicht für solche Zahlungen, die der Betreute noch vor der Betreuungszeit eingeleitet hat, als er noch geschäftsfähig war. Da der Betreute auch finanziell gut aufgestellt ist, sehe ich hier auch kein Problem mit evtl. Kostenträgern (Schenkungsrückforderung fällt hier wegen des Auslandsbezugs flach, das wäre sonst evtl. ein Haftungsproblem gewesen). Es ist eine ziemlich schwierige Entscheidung und, wenn ich das so sagen darf, steckst du in einer echt blöden Situation, eine solche Entscheidung treffen zu müssen. |
29.10.2024, 07:51 | #6 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 231
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Zitat:
Das kann ich bisher nicht eruieren, es kommen auch keine klaren Aussagen. Wobei ich auch bezweifle, dass die Erhöhung auf einer klaren Entscheidung gründet. Ich werde mal das Gericht in Kenntins setzten, mal sehen was die dazu sagen. |
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