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Kontoeröffnung für die Pflegetochter

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontoeröffnung für die Pflegetochter im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleginnen und Kollegen, folgender Fall: Klientin 35 Jahre alt, liegt seit 03.09.2024 auf der ITS, ist nicht ansprechbar und ...


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Alt 03.12.2024, 19:55   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.09.2022
Ort: Leipzig - Nordsachsen
Beiträge: 34
Standard Kontoeröffnung für die Pflegetochter

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
folgender Fall:
Klientin 35 Jahre alt, liegt seit 03.09.2024 auf der ITS, ist nicht ansprechbar und wird es auch lange Zeit noch nicht sein. Ich habe u.a. den Aufgabenberiche Vermögenssorge für meine Klientin. Die 5 jährige Tochter wird von der Schwester betreut, die am Montag als Pflegemutter bestätigt wurde, zeitlich wird sie die Vormundschaft für das Kind übernehmen.
Probleme: meine Klientin hat ein P-Konto, insolvent ist sie - nach bisherigen Kenntnisstand - nicht. Die Schwester hat leider auch eine Insolvenz frisch laufen. Ich habe die Vermögenssorge auch für die Schwester bekommen, als Kontrollmensch, dass die Gelder für die Tochter (hier: Kindergeld, Pflegegeld des Jugendamtes) zielführend verwendet werden. Das die Schwester das Geld zielführend verwendet, steht für mich ausser Frage.
Fragen:
1) Ich habe der Schwester gestern das Kindergeld und weiters Unterhaltsgeld überwiesen. Diese Geld wird nun von der Insolvenzverwalterin blockiert, obwohl die Überweisung den Namen des Kindes und den Verwendungszweck enthielt. Der KiGa-Platz kann nun nicht bezahlt werden. Wie kann wer jetzt an das Geld herankommen? Kann ich die Verwalterin in die Pflicht nehmen? Meiner Meinung nach steht hier Kindswohlgefährung, verursacht durch die Verwalterin im Raum.
2) Meine Idee war es, für die Tochter ein Konto zu eröffnen, auf welchem ausschließlich alle Gelder für die Tochter fließen. Wer eröffnet das Konto? Wenn es die Pflegemutter macht, haben wir vermutlich wieder ein Problem mit der Insolvenzverwalterin. Ich kann das Konto nicht eröffnen, da ich die Vermögenssorge für die Pflegemutter habe. Das Konto der leiblichen Mutter ist auch keine Option, da dieses ebenfalls regelmäßig ausgekehrt wird.
3) ergibt sich aus (1) und (2) - wie kann ich sicherstellen, dass die Gelder für das Kind auch für dieses ausgegeben werden, wenn sich die Kontoproblematik derart gestaltet.

Ich danke für Input und Unterstützung.
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Helma5 ist offline  
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Alt 03.12.2024, 20:40   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Die Schwester steht selbst unter Betreuung soll aber Pflegemutter für das Kind werden? Und dann noch Vormund?


Diese Konstellation ist eigentlich im Gesetz ausgeschlossen. Wer unter Betreuung steht, kann kein Vormund sein.


Insolvenz ist auch ganz schlecht. Die Leistungen für das Kind werden gnadenlos gepfändet und an die Gläubiger ausgekehrt. Nach dem Insolvenzrecht können nämlich nur leibliche und adoptierte Kinder berücksichtigt werden, nicht jedoch Pflegekinder.


Hier müsste m. E. das Jugendamt zum Vormund bestellt werden. Und dann gibt es ein Sammelanderkonto für das Kind, wo die Leistungen (Kindergeld und Unterhalt) drauf wandern. Dann kommt auch kein Insolvenzverwalter da ran.
Pichilemu ist offline  
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Alt 03.12.2024, 20:51   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.09.2022
Ort: Leipzig - Nordsachsen
Beiträge: 34
Standard

Die Schwester steht selbst unter Betreuung soll aber Pflegemutter für das Kind werden? Und dann noch Vormund?

Das steht doch nirgendwo!
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Helma5 ist offline  
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Alt 03.12.2024, 21:00   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Du hast doch oben geschrieben, dass du die Betreuung für die Schwester in der Vermögenssorge hast. Gleichzeitig soll die Schwester aber Vormund für das Kind ihrer Schwester (also der leiblichen Mutter) werden.


Da ist das Gesetz eindeutig. Nach § 1784 BGB kann die Schwester unter diesen Bedingungen nicht Vormund sein.


Die Sache mit der Insolvenz zeigt auch ganz klar warum. Das Einkommen des Kindes ist nicht vor einer Insolvenz geschützt. Denn es gibt keine gesetzlichen Unterhaltspflichten zwischen Pflegeeltern und Pflegekind - die Schwester schuldet ihrem Pflegekind keinen Unterhalt. Folglich werden die entsprechenden Leistungen gepfändet und ausgekehrt.


Ob sie für ihr Pflegekind ein Konto eröffnen könnte - möglicherweise. Da wir in Deutschland keine Sippenhaft haben, haftet die Tochter nicht für die Schulden ihrer Pflegemutter. Setzt aber voraus, dass sie die Vormundschaft bekäme, was wegen 1. bereits ausgeschlossen ist.


Am einfachsten wäre es wirklich, das über das Jugendamt laufen zu lassen...
Pichilemu ist offline  
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Alt 03.12.2024, 21:35   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.09.2022
Ort: Leipzig - Nordsachsen
Beiträge: 34
Standard

Nein, das ist missverständlich, ich war bei der Anhörung zur Pflegschaft dabei. Das Jungendamt hatte keine Bedenken. Ich habe in dem Moment die Vermögenssorge übertragen bekommen, in dem die Bestätigung der Pflegemutter richterlich beschlossen wurde. Diesen Aufgabenbereich habe ich ausschließlich zur Überwachung der zielführende eingesetzten Gelder für das Pflegekind. Die Richterin fühlte sich dazu bemüssigt, das Jugendamt hatte keine Einwände. Die Schwester steht somit nicht unter Betreuung. Ich war bei der Anhörung dabei, da es erklärter und schriftlich fixierter Wille meiner Klientin ist, dass die Schwester die Tochter aufnimmt. Meine Anwesenheit bei Gericht ergab sich aus dem AG: familienrechtliche Angelegenheiten.

Generell entnehme ich, dass das Jugendamt hier die Gelder verwalten muss? Das ist leider keine gute Idee. Das zuständige JA ist, gelinde gesagt, für Pflegeeltern die Hölle.
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Alt 04.12.2024, 06:40   #6
Routinier
 
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Beiträge: 1,508
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Zitat:
Zitat von Helma5 Beitrag anzeigen
Ich habe in dem Moment die Vermögenssorge übertragen bekommen, in dem die Bestätigung der Pflegemutter richterlich beschlossen wurde. Diesen Aufgabenbereich habe ich ausschließlich zur Überwachung der zielführende eingesetzten Gelder für das Pflegekind. Die Richterin fühlte sich dazu bemüssigt, das Jugendamt hatte keine Einwände.
Bei euch scheint ja irgendwie Landrecht zu herrschen, wenn ich das so lese. Hier wurde offenbar eine Art "Kontrollvormundschaft" konstruiert, die im Gesetz so nicht vorgesehen ist - und die im Übrigen nicht Aufgabe eines Berufsbetreuers ist.

Das ganze Konstrukt, das hier versucht wird aufzubauen, ist derart abstrus, dass sich die Balken biegen. Ausbaden muss das leider das Kind, das jetzt - wie wir eindrucksvoll sehen - hungern muss.

Ich würde mal beim Betreuungsgericht nachfragen, wie die sich das vorstellen, wovon das Kind leben soll, wenn die Pflegemutter in der Insolvenz ist und alle Leistungen für das Kind an die Gläubiger der Mutter ausgekehrt werden. Die Antwort würde mich mal interessieren.
Pichilemu ist offline  
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Alt 04.12.2024, 09:00   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.09.2022
Ort: Leipzig - Nordsachsen
Beiträge: 34
Standard

Ob das hier Kandrecht ist, oder nicht, weiß ich nicht. Irgendjemand hat einen gewaltigen Fehler gemacht oder eben nicht. Ich versuche das Chaos irgendwie zu klären. Ich habe das Problem nicht verursacht.
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konto, pflegekind, vermögensverwaltung

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