Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden Pfänden lassen? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
ich habe seit Mitte Dezember meinen ersten Fall und bin etwas überfragt...
Die zu betreuende Person hat eine ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 22.09.2024
Ort: NRW - Köln
Beiträge: 5
|
Hallo Zusammen,
ich habe seit Mitte Dezember meinen ersten Fall und bin etwas überfragt... Die zu betreuende Person hat eine Pfändung von ca. 50.000€ auf dem P-Konto/Girokonto. Der ursprüngliche Kredit der Grund für die Pfändung ist, beträgt aber nur etwa 32.000€ und kommt von einer anderen Bank. Da müssen viiiiiele Gebühren und Kosten dazugekommen sein. Es gibt noch weitere Gläubiger die mit Inkasso und Mahnungen Forderungen offen haben. Insgesamt Schulden von ca. 60.000€, aber durch eine Nachzahlung sind etwa 80.000€ Guthaben auf dem Konto. Der zu betreuende ist gewillt alles sofort zu bezahlen. Kann ich den Pfändungsschutz vom Girokonto einfach rausnehmen und alles bezahlen? Oder muss ich erst rausfinden warum die Pfändung vom Kredit so viel höher als der eigentliche Kredit ist? Eventuell gibt es Schulden von denen ich nichts weiß und am Ende ist der zu betreuende wieder verschuldet und ich habe weniger Verhandlungsspielraum? Muss ich das Betreuungsgericht um Erlaubnis bitten oder benachrichtigen wenn es um so größe Beträge geht? Ich würde gerne einfach alles bezahlen bevor weitere Gebühren dazu kommen. Ich habe alle Gläubiger kontaktiert und um Stundung gebeten, damit keine Gebühren von Inkasso dazukommen, aber ewig geht das auch nicht. Danke für jede Hilfe!!! Beste Grüße Lukas |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,727
|
Wenn 80.000 auf dem Konto sind und 50.000 gepfändet sind, überweist die Bank halt dem Gläubiger zur Einziehung nach einem Monat die 50.000...
Oder sind die Schulden bei der kontoführenden Bank? Da kannst Du im Grunde genommen nur noch im Nachhinein prüfen und zurückfordern, zu einer Vollstreckungsabwehrklage ins Blaue kann ich dir nicht raten. Aber, wenn Du schnell bist, kannst Du mit dem Gläubiger diskutieren, vielleicht lenkt der ein. Bzgl. der anderen Schulden solltest Du zunächst die Hauptforderungen prüfen und ggf. zahlen und dann den Rest prüfen und ggf. zahlen, ggf. diskutieren. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,635
|
Moin moin
Der Fall ist noch neu und ich gehe mal davn aus, dass Du noch gar nicht so genau weißt, ob denn die Dir bekannten Schulden schon alle sind - oder ob da noch irgendwo etwas offen ist. Deshalb würde ich nicht eben schnell die (bekannten) Schulden begleichen. Vielleicht kommt danochetwas nach und dann reicht das Geld nicht mehr. Deshalb erst Vorschlag, die Gläubiger erst einmal anschreiben, um etwas Geduld bitten und Verhandlungen vorschlagen. Oder noch besser: Mit der Schuldengeschichte zu einer Schuldnerberatung gehen und die diesen Job machen lassen. Das können die viel besser und Du bist entlastet. Dein Betreuter hat etwas anzubieten. Das ist schonmal viel wert und sollte nicht zu schnell verheizt werden. . MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 26.03.2023
Ort: Bayern, Würzburg
Beiträge: 59
|
Zuerst einmal finde ich es kurios, dass das Geld noch da ist, obwohl das Konto gepfändet wurde :-). Du kannst davon ausgehen, dass der aktuelle Stand deutlich höher ist als der gepfändete (gepfändet ist der Stand am Tag des PfüB, Zinsen laufen weiter).
Die kostengünstigste Lösung ist ein Vergleichsangebot an die Gläubiger. Alle anschreiben, Forderungsaufstellung anfordern, gegliedert in Haupt- u. Nebenforderungen. Dann errechnest du den Gesamtstand der Haupt- u. Nebenforderungen und bietest den Gläubigern einen Betrag an, der ca. 70-80% der Hauptforderung beträgt. Damit ist schonmal eine gute Verhandlungsbasis gelegt. Nach deinen Ausführungen solltest du dann noch Puffer haben. Von einer Schuldenberatung rate ich ab. Ich empfehle, Herr des Verfahrens zu bleiben. Willst du das mit der Schuldenberatung bleiben, hast du eine Menge Rennerei und Aufwand, weil die bei jedem Sch .... bei dir nachfragen, wenn was nicht nach Absprache läuft (wovon auszugehen ist). Vergleichsangebot mit Hinweis auf private Darlehen aus dem Freundeskreis, "damit diese leidigen Angelegenheiten beendet werden können", iVm Löschung aller Vollstreckungsmaßnahmen (PfüB, Hypotheken). Ein Vergleich ist die billigste Lösung, mehr Geld kannste nicht retten. Viel Erfolg
__________________
Die Hälfte von wenig, ist mehr, als alles von Nichts
|
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,635
|
Moin moin
Zitat:
Mit freundlichen Grüßen Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
|
#6 |
|
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
|
Du kannst aufgrund der Pfändung nicht über das Guthaben auf dem Konto verfügen. Monatlich kann, solange die Pfändung existiert, nur über den pfändungsfreien Betrag verfügt werden, der die Existenz des Kontoinhabers und der unterhaltsberechtigten Personen sichert. Wenn du andere Absprachen mit den Gläubigern treffen willst, musst du den oder die, die gepfändet haben, dazu zu bewegen, die Pfändung zurückzunehmen.
Ich rate dazu, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen - wenn du zeitnah einen Termin bekommst. Du musst ja keinen Auftrag erteilen, der dir das Verfahren aus der Hand nähme, wenn du das nicht möchtest. Der gepfändete Betrag wird, so wie ich es kenne, erst am Monatsende ausgekehrt, wenn es einen Eingang gab und die Befriedigung des Gläubigers möglich ist. Ruf die Bank doch einfach mal an und frag, wann damit zu rechnen ist. Es gibt da immer auch Bearbeitungsfristen. Wenn ich der Gläubiger wäre, der gepfändet hat, würde ich mich nicht auf Verhandlungen einlassen, aber versuchen kannst du es natürlich. Allerdings halte ich das für verlorene Liebesmüh. Das Geld ist wahrscheinlich weg, bevor dein Vergleichsvorschlag ankommt. Bei den anderen würde ich des aber versuchen und einfach mal eine Quote anbieten. äu |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 22.09.2024
Ort: NRW - Köln
Beiträge: 5
|
Vielen Dank für die Antworten, das hat mir schonmal etwas Sicherheit gegeben und ich habe das jetzt mit der Pfändung richtig verstanden.
Ich hatte mit der Verfahrens Pflegerin eh einen Termin und die hat mir bestätigt, dass ich die Schulden auch alle direkt begleichen kann und auf Zahlungsvorschläge verzichten kann, da mein Betreuter dies auch explizit wünscht. Habe mir dies nun schriftlich vom Betreuten bestätigen lassen. Es ist immer noch eine beträchtliche Summe übrig nach begleichen aller Schulden. Beste Grüße Lukas |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,727
|
Du hast aber dennoch die Forderungen vor Zahlung zu prüfen und ggf. auch zu diskutieren, sonst bist Du relativ schnell in der Haftung.
|
|
|
|
|
|
#9 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 289
|
Stimme Mächschen voll zu.
|
|
|
|
|
|
#10 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 22.09.2024
Ort: NRW - Köln
Beiträge: 5
|
Ja beim prüfen bin ich noch dabei.
Ich habe beispielsweise eine Stromrechnung von der versteigerten Wohnung. Leistungs Zeitraum ist nach der Zwangsräumung bis mehrere Monate danach. Gekündigt wurde nicht soweit ich weiß. Diese Forderung kann ich abweisen oder? Und der neue Inhaber der Wohnung stellt eine Rechnung für die Kosten von der Versteigerung und ein Nutzungsentgelt, da der Betreute noch mehrere Monate bis zur Zwangsräumung dort gewohnt hat. Gibt es da Richtwerte was gerechtfertigt ist? |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|