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Vollstreckung Hauptzollamt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollstreckung Hauptzollamt im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Sollte man nicht tun, wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung erlassen wird, ist es früh genug. Aber ich würde das jetzt ...


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Alt 08.02.2025, 19:23   #11
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,038
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Sollte man nicht tun, wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung erlassen wird, ist es früh genug.

Aber ich würde das jetzt nicht wieder rückgängig machen, solange das mit den Beiträgen ungeklärt ist.
Mächschen ist offline  
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Alt 09.02.2025, 02:07   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 140
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Ein Konto in ein P-Konto umwandeln sollte man immer erst im Falle einer Pfändung.

Ansonsten bringt das nur Nachteile. Ich weiß nicht wieso das viele Leute schon bei einer Pfändungsandrohung oder einfach nur so machen? Vielleicht übersehe ich auch Vorteile aus betreuungsrechtlicher Sicht?

Aber ich sehe erstmal nur Nachteile.
andy9118 ist offline  
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Alt 09.02.2025, 05:32   #13
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 926
Standard

Zitat:
Zitat von andy9118 Beitrag anzeigen
Ein Konto in ein P-Konto umwandeln sollte man immer erst im Falle einer Pfändung.

Ansonsten bringt das nur Nachteile. Ich weiß nicht wieso das viele Leute schon bei einer Pfändungsandrohung oder einfach nur so machen? Vielleicht übersehe ich auch Vorteile aus betreuungsrechtlicher Sicht?

Aber ich sehe erstmal nur Nachteile.

Stimme 100% zu. Das versaut erstmal den Schufa-Score. Das machen wahrscheinlich einige, um zu vermeiden, dass der Betreute zur Bank geht, bei einer Pfändung erstmal kein Geld bekommt und sie dann schnell das Konto umwandeln müssen.
Michael77 ist offline  
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Alt 09.02.2025, 05:47   #14
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,038
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Trotzdem ist das weder Wunsch noch Interesse eines Betroffenen.

Die Umwandlung in ein P-Konto bekommt doch ein Betroffener hin oder nicht?
Mächschen ist offline  
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Alt 09.02.2025, 11:21   #15
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,473
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Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Stimme 100% zu. Das versaut erstmal den Schufa-Score.
Das war in der Vergangenheit so, wurde aber mal vom Gesetzgeber aus genau dem Grund geändert. Die bloße Existenz eines P-Kontos darf keine Auswirkungen auf das Scoring haben. Das Konto wird zwar der Schufa gemeldet, diese Information darf aber nur dazu verwendet werden, um zu prüfen, ob der Bankkunde noch ein weiteres P-Konto unterhält, da man ja nur ein P-Konto besitzen darf.


Nachteile hat es natürlich trotzdem, z. B. ist ein evtl. gewährter Dispo auf jeden Fall weg, wenn das Konto in ein P-Konto umgewandelt wird.
Pichilemu ist offline  
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Alt 09.02.2025, 11:57   #16
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,038
Standard

Naja, die Existenz des P Kontos hat keinen Einfluss auf das Scoring.

Begehrt man aber die Umwandlung in ein P Konto, wird die Bank einen Dispokredit, eine Kreditkarte oder auch einen Rahmenkredit kündigen und das wirkt sich nicht gerade positiv auf das Scoring aus.
Mächschen ist offline  
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Stichworte
offene forderung, schulden, vollstreckung

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