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Vollstreckung Hauptzollamt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollstreckung Hauptzollamt im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, meine Betreute hat ein Schreiben vom Hauptzollamt bekommen, in welchem steht, dass Sie bereits einmal aufgesucht worden ist ...


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Alt 04.02.2025, 20:45   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.06.2024
Ort: Hessen
Beiträge: 17
Standard Vollstreckung Hauptzollamt

Hallo zusammen,

meine Betreute hat ein Schreiben vom Hauptzollamt bekommen, in welchem steht, dass Sie bereits einmal aufgesucht worden ist und ihr das Datum des nächsten Besuch genannt wird.

Sie hatte mir vor kurzem bereits ein Schreiben des Hauptzollamts zugesendet, worauf ich erstmal mit der Übersendung meines Betreuerausweis und dem aktuellen Bürgergeldbescheid reagiert habe; bis jetzt hatte das Hauptzollamt auch nicht mehr ragiert.

Die Hauptschuld ist von der ehemaligen Krankenkasse, die zu damaligen Zeitpunkt meine Betreute als Selbstzahler eingestuft hat obwohl die Beiträge damals von dem Jugendamt übernommen worden wären (sie war in der stationären Jugendhilfe und hatte nur ein drittel der monatlichen Beiträge an Taschengeld zur Verfügung..). Leider war die Krankenkasse nicht sehr kommunikativ, sodass es bis heute nicht zur Begleichung der Schulden kam, bzw. zu einer Regelung.

Ich hatte zwar vor, anwaltlich damit vorzugehen, musste aber erst in einer anderen Sache meine Betreute anwaltlich unterstützen lassen und ihr nicht zu viel auf einmal zumuten...

Jetzt hat sich das Hauptzollamt in zwei Wochen erneut angemeldet und will den offenen Betrag vollstrecken; und ich bin gerade erstmal ratlos, wie ich am besten vorgehe.

Ich dachte erstmal daran, mit dem Hauptzollamt in Verbindung zu treten.

Muss meine Betreute nun Angst haben, dass ihr die Möbel gepfändet werden? Außer ein wenig Geschirr, ein Bett und ein Schrank wars das neben ein paar Klamotten an Eigentum.
MarioMorello ist offline  
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Alt 05.02.2025, 00:12   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 926
Standard

Da werden keine Möbel gepfändet.


Du solltest direkt einen Anwalt mit der Klärung der Angelegenheit beauftragen. Ich denke, das wirst Du naehzu vollständig machen können, ohne Deiner Klienten etwas zuzumuten.


Ich denke, die schlimmere Zumutung ist es, wenn die Sache nicht geklärt ist und sie weiter solche Schreiben erhält.
Michael77 ist offline  
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Alt 05.02.2025, 12:46   #3
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 448
Standard

Was die Pfändung angeht:
Entspannt entgegensehen. Was in durchschnittlichen Haushalten rumsteht ist in der Regel nicht pfändbar. Spannend wird es erst bei Zweitfernseher und Handysammlung, ansonsten passiert da nichts.

Pfändungsschutzkonto besteht vermutlich?

Wenn es die EHEMALIGE Krankenkasse betrifft, dann ist eine Rechnung wie jede andere auch. Also entweder selbst oder mit Schuldnerberatung verhandeln oder - wenn es denn Futter gibt - mit Hilfe eines Rechtsanwaltes anfechten. Ansprechpartner ist in beiden Fällen die KV. Das Hauptzollamt vollstreckt nur und verhandelt höchstens über die Ratenhöhe.

Wenn ich mit den Vollstreckungsbeamten Kontakt bekomme geben die das meist an die anfragende Stelle zurück. Die sind froh über jeden Vorgang, der nicht mehr auf dem Schreibtisch liegt.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 05.02.2025, 13:14   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 926
Standard

Zitat:
Zitat von K.Wagner Beitrag anzeigen
Was die Pfändung angeht:
Entspannt entgegensehen. Was in durchschnittlichen Haushalten rumsteht ist in der Regel nicht pfändbar. Spannend wird es erst bei Zweitfernseher und Handysammlung, ansonsten passiert da nichts.

Pfändungsschutzkonto besteht vermutlich?

Wenn es die EHEMALIGE Krankenkasse betrifft, dann ist eine Rechnung wie jede andere auch. Also entweder selbst oder mit Schuldnerberatung verhandeln oder - wenn es denn Futter gibt - mit Hilfe eines Rechtsanwaltes anfechten. Ansprechpartner ist in beiden Fällen die KV. Das Hauptzollamt vollstreckt nur und verhandelt höchstens über die Ratenhöhe.

Wenn ich mit den Vollstreckungsbeamten Kontakt bekomme geben die das meist an die anfragende Stelle zurück. Die sind froh über jeden Vorgang, der nicht mehr auf dem Schreibtisch liegt.

So ganz entspannt sehe ich das nicht. Auch bei Schulden bei ehemaligen Krankenkassen kann es Ruhestellung der Leistungen der aktuellen Krankenkasse kommen.
Michael77 ist offline  
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Alt 05.02.2025, 13:26   #5
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 448
Standard

Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
So ganz entspannt sehe ich das nicht. Auch bei Schulden bei ehemaligen Krankenkassen kann es Ruhestellung der Leistungen der aktuellen Krankenkasse kommen.
Kann sein, hatte ich noch nicht, will ich nicht ausschließen.
Auch dann ist die aktuelle KV aber zur Leistung verpflichtet, wenn Hilfebedürftigkeit (Bürgergeld o.ä.) nachgewiesen wird, und die Beschreibung klingt sehr danach. Wäre also ein lösbares Problem.
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K.Wagner ist offline  
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Alt 06.02.2025, 09:27   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,700
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Wovon lebt die Betreute denn?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 06.02.2025, 16:29   #7
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 924
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Wovon lebt die Betreute denn?

Öhm, vom Bürgergeld, wie geschrieben im Beitrag 1?


Zitat:
Sie hatte mir vor kurzem bereits ein Schreiben des Hauptzollamts zugesendet, worauf ich erstmal mit der Übersendung meines Betreuerausweis und dem aktuellen Bürgergeldbescheid
MurphysLaw ist offline  
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Alt 07.02.2025, 20:10   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.06.2024
Ort: Hessen
Beiträge: 17
Standard

Hallo zusammen,

genau, also die betreute ist (bis auf weiteres) Bürgergeldempfängerin - die beitrage der KV werden vom Jobcenter gezahlt.

Ich mahn die Krankenkasse an, mir die korrekte Einstufung und Beitragsberechnung zukommen zu lassen (mit kurzer Frist) und würde im zweiten Schritt (je nach Reaktion) entweder mit dem Jugendamt zwecks der Begleichung der Beiträge oder mit einem Rechtsanwalt inKontakt treten.

Ich habe der Krankenkasse das alles bereits in einem (vielleicht zu ausführlichen) Brief mitgeteilt. Eine Reaktion gab es nicht wirklich, zumindest nicht in dem Maße, um die ja eigentlich wirkliche klare Sachlage zu regeln.

Es handelt sich übrigens um die Securvita - hat jemand auch (ähnliche) Erfahrung mit dieser KV gemacht?

Zum Thema Pfändung: also meine Betreute hat wirklich nur eine standardmäßige Einrichtung. Wie beschrieben nur die nötigsten Möbel und ein Handy (Smartphone, kein besonderes oder neues Modell).
Ihr Konto hatte ich schon in ein P-Konto umgewandelt.
MarioMorello ist offline  
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Alt 08.02.2025, 07:51   #9
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,038
Standard

Ich würde dem Hauptzollamt schreiben, dass Du der Krankenkasse zwecks Klärung geschrieben hast und aktuell auf Antwort wartest und Du daher um Vollstreckungsaufschub bittest, bis die Krankenkasse das bearbeitet hat.

Warum besteht das P-Konto?
Mächschen ist offline  
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Alt 08.02.2025, 12:48   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.06.2024
Ort: Hessen
Beiträge: 17
Standard

Zitat:
um Vollstreckungsaufschub bittest
Das ist eine gute Idee. So könnte ich meiner Betreuten den Besuch ersparen.

Ich habe das P-Konto vorsorglich eingerichtet, nachdem das erste Schreiben des Hauptzollamt kam.
MarioMorello ist offline  
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offene forderung, schulden, vollstreckung

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