Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung Formular BT7 Begriff Bestand + Verwahrkonto im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend,
bin ehrenamtlicher Betreuer durch Betreuungsgericht für einen pflegebedürftigen Heimbewohner u.a. auch Vermögensverwaltung, da ein gewisses Vermögen aus Verkauf ...
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Ich bin neu hier
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Ort: Hessen
Beiträge: 4
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Guten Abend,
bin ehrenamtlicher Betreuer durch Betreuungsgericht für einen pflegebedürftigen Heimbewohner u.a. auch Vermögensverwaltung, da ein gewisses Vermögen aus Verkauf eines Altbauhauses vorhanden war- Ich mache jetzt zum 2. Mal eine Rechnungslegung über die Verwaltung des Vermögens - in Hessen wohnend - über das Formular BT 7 Beim 1. Mal wurde zwar letztlich alles anerkannt - da ich ja auch zu allen Kontenposten Belegnachweise liefern konnte - aber ich bin etwas im Zweifel, ob ich die Felderaufteilungen richtig verstanden habe. Ich hatte ja seinerzeit in Verbindung mit dem Betreuungsbeschluß einen Anfangsbericht mit Vermögensverzeichnis übersandt. Die Summe des Geldvermögens habe ich dann in den übernommenen Bestand zu Beginn des Abrechnungszeitraums übertragen. Bestand am Ende des Abrechnungszeitraums und Summe der Auflistungen zur Erläuterung des Bestandes sollten übereinstimmen, was auch der Fall war. In der Folge werden über 3. dann z.B. der Hausrat beziffert, der extrem gering war, da kein eigenes Mobiliar ins Heim mitgenommen wurde. Unter den Punkten 5.-10. habe ich den geringen Hausratbestand in € nur in den Textfeldern aufgelistet nicht aber in den Betragsfeldern... Am Schluss heisst es dann : Vermögensstand am Ende des Rechnungsjahres. 2 Fragen dazu: 1) Ist die (geringe) Summe Hausrat dem grossen Bestand am Ende des Abrechnungszeitraumes hinzufügen - oder bildet es nur einfach eine separate Summe als Hinweis - was an Sachwerten vorhanden ist... 2) Das Betreuungsgericht forderte mich auf, bei der kommenden Rechnungslegung - also jetzt - das Verwahr/Bewohnerkonto meines Betreuten im Heim in das Vermögensverzeichnis des Deckblattes von BT 7 aufzunehmen. Ich kann aber nur den Beleg-Nachweis eines Saldostandes zu einem bestimmten (letzten ) Stichtag des Abrechnungszeitraumes eintragen...die Frage ist nur - wo? etwa in den Ziffern 5-10? Bitte um Entschuldigung, falls ich das jetzt alles etwas kompliziert beschrieben habe....Das Formular - blanko - füge ich bei Danke für Antworten |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
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Der Link war nicht abrufbar; hier ein funktionierender: https://ordentliche-gerichtsbarkeit....bbar_06.17.pdf
Hausrat ist m.E. - wenn es der der „übliche“ Kram ist, mit 0 anzusetzen, also kein merkantiler Wert. Es geht hier nicht um die Wiederbeschaffung via Hausratversicherung, sondern den theoretischen Verkaufspreis. Und der ist gleich Null (wenn nicht gerade ein nagelneuer Thermomix dabei ist). Dito Bekleidung. Kann man bestenfalls im Sozialkaufhaus abgeben (oder beim Wertstoffhof). Der Bestand des Eigengeldkontos ist auch nur mit der Endsumme zu erfassen; wird ja wohl vom Betreuer nicht verwaltet, ich würde die Summe bei 1c erfassen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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