Dies ist ein Beitrag zum Thema Konto überzogen und nun? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
mein Betreuter hat ein weit überzogenes Girokonto und einen Privatkredit.
Auf der anderen Seite ein Berg nicht bezahlter ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 64
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Hallo zusammen,
mein Betreuter hat ein weit überzogenes Girokonto und einen Privatkredit. Auf der anderen Seite ein Berg nicht bezahlter Rechnungen, die teilweise schon beim Inkasso sind. Er ist heute in ein Pflegeheim gezogen, der Antrag auf Hilfe zur Pflege ist gestellt. Was mache ich nun mit diesem Konto, ich muss Rechnungen bezahlen, aber dadurch gerät er ja noch mehr in den Dispo?? Ich freue mich über eure Tipps. Viele Grüße Maria |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
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Auf jeden Fall die Rente direkt ans Heim auszahlen lassen, dito Leistungen der Pflegeversicherung. Ob sonstige Gläubiger bedient werden, ist ziemlich zweitrangig.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 64
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Macht es Sinn das Konto auf ein P-Konto umzustellen?
Der Antrag auf Rentenüberleitung läuft, ob es Ende des Monats schon klappt, kann ich nicht sagen. |
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
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Ja, P-Konto macht Sinn, dann kann die Bank nicht aufrechnen.
Wenn aber nicht mehr bezahlt wird die Bank kündigen, also besser ein Guthabenkonto bei einer anderen Bank eröffnen und, wenn die erste Pfändung ansteht, in P-Konto umwandeln. Aber auch prüfen, ob das Girokonto benötigt wird. |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 64
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Guten Morgen,
die Rente meines Betreuten geht hoffentlich schon ab Ende des Monats an das Heim, der Antrag beim Sozialamt ist gestellt, die Bearbeitung wird aber voraussichtlich 3 Monate dauern. Kann ich von seinem Konto Geld auf das Verwahrgeldkonto überweisen, eine Zuzahlungsbefreiung und die Apotheke bezahlen? |
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