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Schonvermögen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schonvermögen im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 24.06.2025, 19:22   #21
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,298
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Moin moin
Zitat:
Zitat von kathrin 44 Beitrag anzeigen
Früher wurde der Betreute von Sozialpädagogen eines Vereins betreut. Auch damals kam es vor, dass das Pflegegeld ausblieb und die Kasse dann auf einen Schlag rückwirkend zahlte. Das Schonvermögen von damals 5000 Euro war dann schnell überschritten. Da diese Betreuer aber monatlich vorbeikamen und mit dem Betreuten und der Pflegekraft alles Wichtige besprachen und frühzeitig darauf hinwiesen, wenn tatsächlich mal zuviel Vermögen da war, gab es nie Probleme.
Ist doch gut, wenn es so gelaufen ist.
Zitat:
Zitat von kathrin 44 Beitrag anzeigen
Als der Verein den Bereich Betreuung relativ kurzfristig aufgab, wurde von der Betreuungsbehörde der jetzige Betreuer, ein Rechtsanwalt, eingesetzt.
Das ist nicht schön, aber in den letzten Jahren des öfterten passiert. Viele Betreuungsvereine sind pleite gegangen oder haben die Betreuungssparte aufgegeben und anders weitergelebt.
Zitat:
Zitat von kathrin 44 Beitrag anzeigen
Das sei ein guter Betreuer, Sozialarbeiter und -pädagogen gäbe es keine mit freien Kapazitäten und auch sonst niemanden.
Seitdem weht ein anderer Wind:
Der Erstkontakt dauerte keine 5 Minuten: Unterschrift geben lassen und weiter.
Danach Kurzbesuche zweimal im Jahr, auf Mails wird nicht geantwortet.
Auch das passiert häufig. Insbesondere, wenn Anwälte ihre Kanzlei führen und viele Betreuungen nebenher laufen. Solchen Personen sollte die Eignung aberkannt werden.
Zitat:
Zitat von kathrin 44 Beitrag anzeigen
Als der Betroffene anlässlich der Verlängerung der Betreuung von der Betreuungsbehörde kontaktiert wurde und seine Verwunderung über diese große Veränderung ausdrückte, die er sehr bedaure, wurde er belehrt, er dürfe rechtliche und soziale Betreuung nicht verwechseln.
Falls die Betreuungsbehörde so reagiert haben sollte, könnte man deren Eignung auch mal hinterfragen.
Zitat:
Zitat von kathrin 44 Beitrag anzeigen
Die Rechtspflegerin schrieb dazu, dass sich aus den Berichten des Betreuers ergebe, dass der Betreute persönliche Kontakte nur selten wünsche. Das Gegenteil ist der Fall.
Hier hilft die alte Skatregel: "Wer schreibt, der bleibt".
Schriftlich, höflich und begründet anfragen und kritisieren. Das hilft am ehesten. Wenn nicht, dann mit einem Anwalt (aber nicht dem betreuenden) weitermachen.
Zitat:
Zitat von kathrin 44 Beitrag anzeigen
Und bei der Überprüfung der Betreuung verbat sich der Richter die Einmischung durch den behandelnden Psychiater.
Dieser hatte angeregt, dem Betreuten, da sich seine psychische Verfassung verbessert habe, mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung einzuräumen.
Der Betreuer mache das schon richtig, so der Richter, das sei ein guter Betreuer, dem man gerne noch weitere Betreuungen geben würde.
Es gibt auch Richter, die man nicht gut finden muss. Auch hier gilt:"Wer schreibt, der bleibt" (siehe oben). Es gibt immer eine höhere Instanz.
Zitat:
Zitat von kathrin 44 Beitrag anzeigen
Vermutlich liegt hier ein Teil des Problems: Betreuer werden hier im Kreis händeringend gesucht. Und einem Anwalt kann man viele rechtlich schwierigen Fälle geben...
Anwälte können üblicherweise §§ und nicht Menschen. Wenn es mehr um juristische Probleme oder Streitfragen geht, die vor Gericht geklärt werden müssen, kann ein Anwalt die bessere Wahl sein. Sonst eher nicht, weil es um Menschen und die Lösung von deren Problemen bei der organisatorischen Umsetzung in deren praktisches Leben geht. Das haben Anwälte nicht im Studium gelernt.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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heimkosten, rentenüberleitung, schonvermögen, sozialamt

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