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Schonvermögen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schonvermögen im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen! Wer hat Erfahrung mit dem Schuhen Vermögen gemacht? Ist es unsere Pflicht als Betreuer das vermögen des betreuten, ...


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Alt 24.04.2025, 16:21   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 19.09.2023
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 28
Standard Schonvermögen

Hallo zusammen!

Wer hat Erfahrung mit dem Schuhen Vermögen gemacht? Ist es unsere Pflicht als Betreuer das vermögen des betreuten, möglichst zügig unter das Schonvermögen zu bekommen, damit Sozialleistungen gezahlt werden?

Es geht in diesem speziellen Fall darum, ob die Rente möglichst zügig an das Heim abzutreten ist, damit das Vermögen auf dem Konto nicht weiter ansteigt und somit das Sozialamt möglichst zügig die heimkosten übernimmt. Oder ist das nicht unsere Pflicht?

Für Antworten bin ich dankbar!!!
ASS23 ist offline  
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Alt 24.04.2025, 16:42   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,362
Standard

Sagen wir es mal so, Rechnungen nicht zahlen, damit Vermögen überschritten ist/bleibt/wird um dann die vermögende Pauschale abzurechnen wäre eine Pflichtverletzung.

Geld verbrennen, damit das Sozialamt früher einspringt, darfst Du aber auch nicht.
Mächschen ist offline  
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Alt 24.04.2025, 17:11   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Wobei die Abtretung der Rente ans Heim völlig ok ist. Dann ist damit zumindest der Teil der Heimkosten sicher. Mit „Schonvermögen“ hat das gar nichts zu tun. Die jeden Monat eingehende Rente ist (für die Heimkosten) direkt - und in voller Höhe einzusetzendes Einkommen. Das Sozialamt zahlt doch stets nur aufstockend.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 24.04.2025, 17:43   #4
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 19.09.2023
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 28
Standard

Ich muss glaube ich noch einmal ausholen. In dem Fall ist es so, dass der alte Betreuer einfach nichts gemacht hat und mein Betreuter dadurch auf dem Konto über 10.000 € hatte. Hätte der alte Betreuer die Rente übergeleitet, wäre die Sozialhilfe schneller eingesprungen.
Vor Gericht hieß es, dass der Betreuer nicht verpflichtet ist, das Vermögen gering zu halten.
Im Gegenzug sind heimkosten entstanden.
Ich empfinde es als meine Pflicht die Rente überzuleiten, damit eben genau das nicht passiert und bin bestürzt darüber, dass das Nichtstun nicht geahndet wird.
ASS23 ist offline  
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Alt 25.04.2025, 12:58   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 188
Standard

Ich finde dass das Pferd ein wenig von hinten aufgezäumt ist.

Unter dem Strich sind also nicht bezahlte Heimkosten entstanden? Leistungen wurden beantragt oder nicht? Also sprich, war er vorher vermögend und deswegen wurde nicht beantragt oder wurde er vermögend, weil die Heimrechnungen nicht bezahlt wurden?

Hier ist es nur in wenigen Fällen so, dass die Renten direkt an die Einrichtung übergeleitet werden. Der Regelfall hier ist, Rente geht auf das Konto und Heimkosten werden vom Konto bezahlt, entweder nach Rechnung per Überweisung oder eben nach Lastschrift.

Nicht vollends ausschlaggebend, aber sprechen wir hier über Hilfe zur Pflege oder EGH? Da du von 10k sprichst nehme ich an Ersteres? Dann sind die Fälle außer bei gut situierten Altersrenten+Witwenrenten angesichts der Eigenanteile der Pflegeheime ja doch eher rar, bei denen keine HzP ab Aufnahme benötigt wird.
Tschak ist offline  
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Alt 25.04.2025, 14:31   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Wenn hier offenbar die Heimkosten sich türmen, ist es kein Wunder, wenn Heime auf eine Abtretung der Rente bestehen. Vereinfacht das Ganze für ansonsten überforderte Angehörige auch enorm.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 25.04.2025, 16:01   #7
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 19.09.2023
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 28
Standard

Durch die nicht übergeleitete Rente wurde das Vermögen größer und kam über die schongrenze, sodass das Sozialamt nicht zahlte. Den Antrag auf Hilfe zur Pflege hat das Heim gestellt und nicht der vorherige Betreuer. Der hat einfach nichts gemacht.
Im Gegenzug wurden die heimrechnungen nicht beglichen und es entstanden Schulden.
Letzlich frage ich mich, wer dafür verantwortlich ist. Wären die Renten übergeleitet, hätte das Amt gezahlt und es wären keine Schulden entstanden.
ASS23 ist offline  
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Alt 25.04.2025, 16:20   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 188
Standard

Selbstverständlich ist die Überleitung eine gute Art, die Bezahlung der Heimkosten sicherzustellen.
Aber ja nur eine.

Ob durch eine Überleitung, Erteilung eines LS-Mandats oder Überweisung, wenn es der Mensch nicht selbst kann, muss es der Betreuer sicherstellen.

Also ob jetzt die Heimkosten durch fehlende Überleitung oder durch anderweitig nicht veranlassten Geldfluss die Heimkosten nicht beglichen wurden, steht ja erst auf Seite 2.

Ganz pragmatisch würde ich offene Heimkosten und Vermögensstand gegenüberstellen, bezahlen was möglich ist und für den entstandenen Schaden (der sich dann eigentlich in Grenzen halten sollte) den Vorbetreuer in die Haftung nehmen.
Dazu auch nochmal prüfen, wann das Heim dem Bewohner bei der Antragstellung geholfen hat. Mglw. fehlt hier schon der eine oder andere Monat. Dann ist der Schaden natürlich höher.

Und auch mit dem Sozialamt sprechen, wann sie wieder in die Leistung gehen (mit Nachweis von Kontostand und bezahlten Heimrechnungen) ich würde doch annehmen, dass die Leistungen erstmal nur vorläufig eingestellt sind, oder?

Ich würde es nicht so sehen, dass du eine Hilfebedürftigkeit ohne Not herbeiführst, du gleichst ein aufgelaufenes Soll aus.
Tschak ist offline  
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Alt 25.04.2025, 18:36   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,294
Standard

Moin moin


Und jetzt noch mal zurück zu der Frage, die bisher nicht beantwortet wurde:


Sachlage: Es wurden keine Heimkosten gezahlt und das Einkommen einfach auf dem Konto liegen gelassen.

Das Heim hat einen Antrag auf HzP gestellt.

Das Sozialamt hat erst einmal nicht gezahlt, weil so viel Geld oberhalb des Schonvernögens auf dem Konto ist.


Die Rente wird als erstes umgeleitet.
Dann wird von dem Vermögen auf dem Konto sollten erst einmal die offenen Heimkosten gezahlt werden (bzw. ein Teil der offenen Heimkosten).



Frage 1: Wann springt das Sozialamt in diesem beschriebenen (und nicht in einem fiktiven) Fall mit der HzP ein? Wenn die Freibetragsgrenze erreicht ist, oder erst wenn das Geld alle ist?
Frage 2: Je nach Leistungsbeginn der HzP: Wie hoch sind dann die noch bestehenden Forderungen? und
Frage 3: Kann damit ein Schaden zu Lasten des Betreuten definiert werden, für den der untätige Vorbetreuer herangezogen werden kann?


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.04.2025, 00:56   #10
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,794
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Hallo,

nach Post #4 gab es eine Vorbetreuer. Der hat etwas unterlassen bzw. nach Ansicht von ASS23 falsch gemacht.

Vielleicht verstehe ich das verkehrt. Solange der Vorbetreuer keinen Schaden angerichtet hat interessiert mich das nicht. Falls es zum Nachteil des Betreuten einen Schaden gab frage ich beim Amtsgericht nach, was zu veranlassen ist.

Beispiel: ich habe eine Betreuung übernommen, der Betreute arbeitet in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung und erhält Grundsicherung. Nun stellt sich raus, dass der Vorbetreuer gegenüber dem Sozialamt vergessen hat, für das Jahr 2024 den Verdienst des Betreuten anzugeben.

Kann passieren, was soll man machen? Folge: Rückforderung des Sozialamtes in Höhe von fast 2500,-- Euro. War vom Vorbetreuer weder Vorsatz noch grob fährlässig oder betrügerisch. Natürlich die Angelegenheit entsprechend geprüft, aber gezahlt werden musste.

Schade, aber okay.

Ich würde die Angelegenheit so regeln, wie ich es für richtig halte, und fertig. Was der Vorbetreuer gemacht hat, das ist vielleicht ärgerlich, aber Schnee von gestern. Es sei denn, der entstandene Schaden lässt sich in Euro und Cent beziffern.

Viele Grüße

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Stichworte
heimkosten, rentenüberleitung, schonvermögen, sozialamt

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