Dies ist ein Beitrag zum Thema Und wieder Inkasso und co im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen!
Ich habe 2 Klienten, die schon seit Jahren Schulden haben und Inkasso Firmen versuchen (berechtigte) Schulden einzutreiben.
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 157
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Hallo Zusammen!
Ich habe 2 Klienten, die schon seit Jahren Schulden haben und Inkasso Firmen versuchen (berechtigte) Schulden einzutreiben. Ich verstehe trotzdem nicht, was ich jetzt machen soll. FALL 1: hat seit über 10 Jahren Schulden, die klassischen Dinge wie Strom, Handy. Ca 7000Euro. P-Konto Er will die Sachen nicht zahlen, auch nicht angebotene Ratenzahlung (war von der Ex-Frau,was auch immer) Hab den Inkasso Firmen geschrieben, das nichts gezahlt werden kann. Mein B.bekommt minimale Leistung vom Jobcenter.Jetzt wollten die Nachweise haben, ich habe jetzt gelesen das dürfen die garnicht einsehen. Jetzt kam vom Inkasso ein Zwangsbescheid, also muß ich jetzt reagieren. Was mach ich genau? Mein B. wohnt in einer Bruchbude,da gibt es nichts zu holen. FALL 2: Mein B. wohnt in eigenen baufälligen verschmutzem Haus ohne Strom und Wasser Mehrere 1000 Euro (berechtigte) Schulden. Er weigert sich auch Zahlungen abzutilgen. P-Konto Was mach ich denn in diesen Fällen? Ich kann doch nicht immer schreiben: sorry, liebe Firma xy, es gibt keinen Cent zu holen. Und wie lange kann ein Inkasso etc sagen: So, hier kommt Vollstreckungsbescheid usw. Beide haben unabhängig voneinander auch Probleme mit Substanzen, da ist freundliches Argumentieren ziemlich aussichtslos, obwohl ich das immer wieder probiere. Mir gehts jetzt drum, WAS sind meine Pflichten. Also ganz einfach: B. zahlt seine Schulden nicht, was passiert jetzt. Danke fürs lesen und Grüßle Nicole |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
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Was ist ein Zwangsbescheid?
Hat der Fall 2 etwa Strom und Wasser nicht bezahlt? |
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,638
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Vollstreckungsbescheid? Dann sollen die doch mal den Gerichtsvollzieher schicken. Der kann dann auch nur die Unpfändbarkeit bescheinigen. Das unangenehmste ist, dass der Betreute höchstwahrscheinlich die Vermögensauskunft abgeben muss. Bei ertappten Falschaussagen droht Haft, § 156 StGB. Vielleicht solltest du Kontakt mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher aufnehmen.
Siehe auch hier: https://www.lexikon-betreuungsrecht....ersicherung.29
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,638
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Und ergänzend: das sind doch so Fälle, in denen die Schulden dauerhaft erhalten bleiben (Verjährung bei Titulierung: 30 Jahre nach § 197 BGB) und die durch Zinsen weiter steigen. Stehen dann als Forderung in den Bilanzen der Gläubiger. Die kaufmännische Buchführung ist ja insofern völlig irreführend, dass sie Foderungen (auch wenn sie voraussichtlich nie realisiert werden), so behandelt wie vorhandene Mittel.
Das war ja auch die Ursache des US-Börsencrashs im Jahre 2008. Da waren Hypothekenforderungen „verbrieft“ und weiter verkauft worden. Nur dass die Grundstücke viel weniger Wert waren, als die auf ihnen lastenden Hypothekenschulden. Das war ein kleiner Exkurs zum realen Kapitalismus. Und das Ganze im Kleinen hast du mit solchen Klienten. Da kann man nur sagen „so what“. Mit Schulden kann man leben, dank Pfändungsfreibeträgen. Den Schuldturm gibts ja nicht mehr. Wenn man keine Falschaussage bei der Vermögensauskunft macht. Hat sogar einen Vorteil: da letztere auch von der Schufa abgefragt werden, ist die Chance größer, dass künftige potentielle Vertragspartner = künftige Gläubiger zurückhaltend werden. Wer dann trotz schlechter Schufa immer noch ein Handy liefert, ist selbst Schuld. Wenn nicht der Betreute im Lotto gewinnt oder erbt, nimmt er die Schulden mit ins Grab. Die Erben müssen dann natürlich alle schleunigst ausschlagen. Wer das verpasst, hat dann seinerseits das Inkasso am Hals. Denn das ist ja das, worauf die eigentlich spekulieren.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Club 300
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 309
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Kann den Ausführungen von HorstD nur beipflichten, nicht aus der Ruhe bringen lassen. Und ja, Einkommensnachweise bekommen Inkassos von mir nie. Falls sie darauf bestehen teile ich mit halbnetteren Worten mit: glaubt es mir, oder lasst es bleiben (siehe GerichtsVZ)
Aber eine Ergänzung möchte ich nicht unerwähnt lassen: wenn irgend möglich, sprich der Betreute ist dazu in der Lage: auf jeden Fall die Vermögensauskunft vom Betreuten selbst abgeben lassen. Ich jedenfalls setze mich ungern dem aus, dass es noch irgendwo eine Garage o.ä. mit wertigen Besitztümern gibt oder Bargeldbestände. Wäre nicht das erste Mal, wie man es macht wissen sie es da dann doch oft. Und kein Bargeld zum Monatswechsel abheben und im Büro verwahren, damit es nicht gepfändet werden kann! |
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#6 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
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Ich glaube, das hat @HorstD überlesen, bei Fall 2 wird wohl irgendwann das Haus unter den Hammer kommen.
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,229
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#8 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,638
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Ich habe jetzt mal insgeheim unterstellt, da ist eine Ruine vorhanden. Klar könnte es da eine Immobiliarpfändung geben. Ob bei der dann nötigen Zwangsversteigerung sich überhaupt ein Bieter findet? Liegt das Ganze in München-Schwabing? In der Pampa gehen solche Versuche ggf ins Leere. Konkrete Konsequenz für den Betreuten, wenn er nach Zwangsversteigerung nicht auszieht: Räumung durch Gerichtsvollzieher - und ordnungsbehördliche Einweisung ins Obdach. Sofern sich das Inkasso mit einer so langwierigen und unsicheren Sache überhaupt befasst. Manche kennen - gerüchteweise - noch den alten kaufmänn. Grundsatz, man solle schlechtem Geld kein gutes hinterher werfen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#9 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
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Es gibt auch Inkassos, die trotz strittiger Forderung einen Mahnbescheid beantragen, das könnten die sich auch sparen, wenn man das so sieht...
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#10 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
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Moin moin
Zitat:
Aber die Hoffnung stirbt zuletzt, weshalb sie es doch tun. Deshalb heißt es für BetreuerInnen: Coooooool bleiben! Stumpf und emotionsbefreit mit dem geringsten Aufwand abarbeiten. Fertig. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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