Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe zur Pflege / welche Rechnungen noch bezahlen? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin zusammen,
Ich habe einige Betreute, die Hilfe zur Pflege bekommen und vollstationär untergebracht sind. Die Rente steht dem Heim ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2024
Beiträge: 68
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Moin zusammen,
Ich habe einige Betreute, die Hilfe zur Pflege bekommen und vollstationär untergebracht sind. Die Rente steht dem Heim zu, Vermögen ist nicht vorhanden und Taschengeld und Bekleidungspauschale sind nicht pfändbar. Bei der einen verlangt eine Versicherung aus der Vergangenheit noch ca. 250 Euro und bei der anderen ist z.B. noch ein Feuerwehreinsatz von 143 Euro offen. Die haben beide noch ein paar kümmerliche Reste auf dem Konto, weil das alles noch frisch ist, beide haben aber auch Heimschulden. Das heisst doch, alles was verfügbar ist, geht ans Heim und Dritte gucken in die Röhre. Sehe ich das richtig? Wie detailliert teilt ihr das den Gläubigern mit? |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,638
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Was heißt denn „kümmerliche Reste“? Wenn das Geld aus Vormonaten ist, ist das Vermögen iSd § 90 SGB XII, wobei jedoch jeder der Ehegatten einen Schonbetrag von 10.000 € hat. Da die Heimkosten vom SHT getragen werden, kann dieser den Einsatz nicht verlangen.
Für andere Gläubiger gilt allerdings überhaupt kein Schonvermögen. Das betrifft zB die KTP-Rechnung. Hier stellt sich die Frage, warum die Krankenkasse das nicht zahlt. Bei der Versicherung: was für eine und wofür soll die Forderung sein?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2024
Beiträge: 68
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Die eine Betreute habe ich übernommen, als schon zigtausend Euro Heimschulden aufgelaufen waren. Weil die Renten bis zur Umleitung noch auf ihr Konto gingen, sind da noch ca. 700 Euro drauf.
Ich würde jetzt die 700 Euro noch an das Heim zahlen und der Versicherung mitteilen, dass die sich ihr gerichtliches Mahnverfahren sparen können, da sowieso nichts zu holen ist. Es ist eine gekündigte Hausratversicherung von früher. Ist das so richtig? |
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