Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung der Geschäftsanteile - Genehmigung? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
leider habe ich in der Suche nichts zu meinem Thema gefunden.
Kann ich die Geschäftsanteile meines Betreuten bei ...
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 227
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Hallo zusammen,
leider habe ich in der Suche nichts zu meinem Thema gefunden. Kann ich die Geschäftsanteile meines Betreuten bei der Bank ohne betreuungsgerichtliche Genehmigung kündigen und den Betrag in Empfang nehmen? Die Geschäftsanteile haben einen hohen Wert, und ich benötige weitere Gelder – daher die beabsichtigte Kündigung. Viele Grüße Maren |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,488
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Moin moin
Schreibe dem Gericht was Du vor hast. Und falls das Gericht hierfür einen Genehmigungsvorbehalt sehen würde dann bittest Du darum, dein Schreiben als den entsprechenden Genehigungsantrag anzusehen. Das Gericht wird wohl die passende Antwort darauf geben. Ggf. noch mal telefonisch nachfragen, ob eitere Unterlagen dazu notwendig sein sollten. Dann weißt Du sofort was los ist und Du bist auf der sicheren Seite. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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