Dies ist ein Beitrag zum Thema Keine Vermögenssorge im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen,
Ich habe einen Betreuten übernommen von dem mir bereits im Vorfeld angekündigt wurde das die Betreuung möglicherweise bald ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 14.06.2025
Ort: Südhessen
Beiträge: 30
|
Guten Morgen,
Ich habe einen Betreuten übernommen von dem mir bereits im Vorfeld angekündigt wurde das die Betreuung möglicherweise bald aufgehoben werden würde, da er relativ selbständig ist. Diesen Eindruck hatte ich ebenfalls beim ersten Kennenlernen und daher ist mir noch gar nicht klar warum die Aufhebung nun doch nicht geschehen ist. Ich habe nur die Bereiche Gesundheit und Behördenangelegenheiten. Dazu stellen sich mir allerdings ein paar Fragen. 1. Ich muss kein Vermögensverzeichnis erstellen und keine Rechnungslegung - korrekt? 2. der Betreute wünscht ausdrücklich keine Sozialleistungen obwohl sie ihm ergänzend vermutlich zustehen würden (genaues weis ich nicht, da ich keine Vermögenssorge habe). Er sagt seine Kinder unterstützen ihn und er möchte dem Staat nicht auf der Tasche liegen. Den Wunsch muss ich berücksichtigen, solange er sich nicht in große Schwierigkeiten bringt, oder? 3. Da ich ohne Vermögenssorge aber vermutlich gar nicht so schnell von Problemen erfahre, kann ich nichts tun, oder sehe ich das falsch? 4. Da mir, was den Bereich Gesundheitssorge betrifft, nur die Information vorliegt das er vor vielen Jahren Drogen konsumiert hat aber das seit mindestens 15 Jahren nicht mehr, sehe ich hier auch keinen akuten Handlungsbedarf. Was also soll ich überhaupt für ihn tun? Für Hinweise wenn ich falsch liege oder etwas übersehe wäre ich Euch sehr dankbar! |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 266
|
Moin,
1. Ja. Es kann aber sein, dass du einen Fragebogen zum Vermögen bekommst. Kannst den Betreuten fragen, was er hat und bekommt. 2. Ja 3. Du liegst richtig. Wenn du Probleme mitbekommst müsstest du anregen die Betreuung um Vermögenssorge zu erweitern. 4. Nix. Du bietest Unterstützung in den Aufgabenbereichen die du hast an und unterstützt dann eben. Hol dir die Arztberichte ein, damit du sie hast und nochmal drüber schauen kannst. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 14.06.2025
Ort: Südhessen
Beiträge: 30
|
Vielen Dank!
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,975
|
Und wenn du genauer wissen willst warum das Gericht dich bestellt hat könntest du
a. den Richter fragen was er sich dabei gedacht hat, oder b. in der Akte den Sozialbericht lesen und die Anregung.
__________________
----------------
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 14.06.2025
Ort: Südhessen
Beiträge: 30
|
Ja, gute Idee! Ich denke das werde ich tun.
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|