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Schuldnerberatung Insolvenz Forensik Kostenträger Zuständigkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schuldnerberatung Insolvenz Forensik Kostenträger Zuständigkeit im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen, Betreuter ist seit ein paar Jahren in der Forensik. Entlassung wird geplant, er befindet sich zur Zeit in ...


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Alt 10.12.2025, 06:50   #1
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
Standard Schuldnerberatung Insolvenz Forensik Kostenträger Zuständigkeit

Guten Morgen,
Betreuter ist seit ein paar Jahren in der Forensik. Entlassung wird geplant, er befindet sich zur Zeit in einem offenen Wohnheim. Ausgänge etc. sind kein Problem mehr. Der Aufenthalt ist aber immer noch unter dem "Dach" der Forensik. Taschengeld etc. wird von der Forensik gezahlt.
Jetzt soll ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden. Er ist auf der Liste diverser Schuldnerberatungen. Jetzt hat mich der Sozialarbeiter des Heims angeschrieben: ich hätte die Vermögenssorge, müsse mich um die Insolvenz kümmern etc. Ich sehe es so, dass der Sozialarbeiter des Heims dort tätig werden müsste, vorrangige Hilfe. Er sieht das anders.
Wer ist Kostenträger für die Schuldnerberatung? Der Landschaftsverband? Beim Jobcenter gibt es da immer einen Beratungsschein. Damit werden dann die Kosten übernommen. Ich vermute mal, dass es dann hier der LWL sein müsste?


Schönen Tag.
Just ist offline  
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Alt 10.12.2025, 15:27   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
Standard

Hallöchen,
ich werde jetzt wahrscheinlich nicht so sehr hilfreich sein. Denn das scheint bei euch vor Ort irgendwie anders bis fraglich konstruiert zu sein.

Denn wie sich die Schuldnerberatung finanziert, hatte mich bisher noch nie zu interessieren. Ginge mich im Zweifel auch nichts an. Es entstehen hier auch keine Kosten für den Schuldner, außer ein paar Euro Portokosten.
Nebenbei mal allgemein ergibt das für mich auch wenig Sinn, denn man wendet sich ja zwangsläufig nur an die Schuldnerberatung, wenn der See trocken ist.

Was ich weiß ist, dass nicht jeder (e.V.) einfach so eine Schuldnerberatung machen darf, sondern zugelassen sein muss und Juristen/Steuerberater beschäftigen muss. Bei uns gibt es, sicher auch daher, pro LK eher einen Träger (i.d.R. ein freier) mit vielleicht noch Außenstellen. Deswegen verstehe ich schon den Satz
Zitat:
Er ist auf der Liste diverser Schuldnerberatungen.
nicht.
Vom Jobcenter kenne ich auch keinen Beratungsschein für eine Schuldnerberatung.

Ich wüsste jetzt auch nicht, wo der Sozialarbeiter einer Einrichtung tätig werden sollte, außer allenfalls als soziale Begleitung zu den Beratungsterminen. Wenn die Lage aber schon glasklar in Richtung "Inso wirds" zeigt, hält sich die Häufigkeit der Termine vor Ort aber auch in Grenzen.
Tschak ist offline  
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Alt 10.12.2025, 17:07   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
Standard

Moin moin


So ganz verstehe ich die Frage nach der Kostenträgerschaft bzgl. der Schuldnerberatung auch nicht. Die ist auch erst einmal egal und davon abgesehen die Angelegenheit der Schuldnerberatung selber.


Der erste Teil des Threads geht darum, dass der Betreute noch in der Forensik ist, dort entlassen werden soll und ein Inso-Verfahren irgenwie in der Luft schwebt.


Sofern die Vermögenssorge oder Schldenangelegenheiten als Aufgabenkreis vorliegt, würden als erstes die Schulden interessieren. Was gibt es für Gläubiger, was sind das für Schulden und wie hoch ist der Schuldenberg.
Das herauszufinden ist originär die Aufgabe der rechtlichen Betreuer.


Sollte der Betreute in ein Hei umsiedeln, dann kann die Aufgabe "Sammeln der Gläubigerkorrespondenz und diese dem rechtlichen Betreuer zuführen" den BetreuerInnen im Heim gegeben werden.


Damit ist aber noch lange kein Inso-Verfahren angeleiert.
Da würde ich erst einmal die Voraussetzngen prüfen. Also:
- Lohnt sich das Inso-Verfahren oder geht es nur um Peanuts?
- Ist der Betreute ein redlicher Schuldner? Wenn er nach der Inso nur unbeschwert weiter Schulden machen will, kann man die Inso gleich knicken.


Das herauszufinden dauert schon ein Weilchen. Die Übung: Raus aus der Forensik und rein ins BeWo mit ganz schneller Inso tun sich rechtliche BetreuerInnen nur dann an, wenn sie um einen stressbedingten Zusammenbruch betteln.
Also: Suuuutsche.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.12.2025, 18:01   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
Standard

Wer ohnehin nur Bürgergeld oder (ergänzende) Sozialhilfe erhält, für den ist ein Insolvenzverfahren eh vertane Zeit. Sollen doch die Gläubiger erst mal Vollstreckungsbescheide beantragen, dann kann man (wenn der Betreute es nicht selbst kann) die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abgeben und der meldet dann Unpfändbarkeit an die Gläubiger zurück. Anders wäre es nur dann, wenn Arbeitseinkomnen in pfändbarer Höhe da wäre (Achtung: 1.560 € netto sind derzeit eh die Freigrenze). Und den Schufaeintrag würde man eh erst los, wenn man alle Schulden bei allen Gläubigern bezahlt hat.

Dann besser bei den Glöubigern den guten Grundsatz in Erinnerung bringen, dass man schlechtem Geld kein gutes hinterherwerfen sollte. Also Forderung ausbuchen (bei öffentlich-rechtlichen Schulden: „unbefristet niederschlagen). Es gibt ein paar Ausnahmen, aber das ist der Grundsatz.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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