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5-Kontenmodell bei betreutem Ehepaar

Dies ist ein Beitrag zum Thema 5-Kontenmodell bei betreutem Ehepaar im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe das Glück, endlich ein Ehepaar als Betreuerin gemeinsam zu betreuen. Die vorherige Zusammenarbeit mit dem B-Betreuer der ...


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Alt 30.12.2025, 22:13   #1
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von 1aFussel
 
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Standard 5-Kontenmodell bei betreutem Ehepaar

Hallo,

ich habe das Glück, endlich ein Ehepaar als Betreuerin gemeinsam zu betreuen. Die vorherige Zusammenarbeit mit dem B-Betreuer der Frau war nämlich nicht sehr effektiv, um es so auszudrücken.

Nun ist es so, sie hat ein Girokonto mit anhängigem Taschengeldkonto. Sie erhält auf das TG ihr wöchentliches Verfügungsgeld. Er hat ein Konto bei einer Genossenschaftsbank und erhält wöchentlich am Automaten sein Verfügungsgeld aufgrund einer Beschränkung des Bargeldbezuges. Er kann also nicht mehr abheben, als vereinbart.

Wie kann ich die Kontensituation jetzt am sinnvollsten verändern?
Zum einen ist die Genossenschaftsbank sehr teuer, auch möchte ich gern eine zentrale Verwaltung der Gelder. Aber anderseits soll jeder noch über sein eigenes TG verfügen können, damit es hier nicht zu Streitigkeiten kommt.
("Aber ich zahle nichts zu der Reparatur deines Autos, obwohl ich mich überall hinfahren lasse" als passendes Beispiel)

Kann es also sinnvoll sein:
1 "Gehaltskonto" als Hauptkonto für die FAMILIE (Geldeingang und -Abgang für die Hauptausgaben der Familie)
2 Girokonten, also für jeden quasi ein Hauptkonto, worauf der Anteil desjenigen eingeht
und 2 TG-Konten, also für jeden wieder das Verfügungskonto womit sie frei verfügen können

zu erstellen und zu bewirtschaften?

Oder sprengen hier wieder die Kto.Gebühren den Rahmen und was würden die Rechtspfleger sagen? Was spricht aus eurer fachlichen Sicht dagegen?

Meiner bescheidenen Meinung nach, könnte mit dem Modell ein kleines Guthaben angespart werden, für unverhoffte Ausgaben.

Auch wäre alles transparenter, als die ständigen Überweisungen zum Ausgleich von Zahlungen, wie bisher. Für jede Versicherung oder die anteiligen Mietkosten wurden bisher untereinander Ausgleichsüberweisungen von uns Betreuern getätigt, und dann klappte selbst das nicht einmal reibungslos. So dass es unterm Strich auch wieder nicht stimmt. Ja, das fällt durch die Übernahme des Paares weg, aber beide wollen trotzdem jeder seins haben und am besten wenig dem Partner abgeben.

Das Paar ist sich auch insgesamt uneins, sie wollen es vereinfachen, sparen und aber jeder noch für sich unabhängig sein. Soweit das bei dem EiWi in der Vermögenssorge für jeden eben geht :-)

Es gibt übrigens noch ein Kind in der Konstellation und dessen Bedarf muss auch irgendwie abgedeckt werden, was aktuell mehr oder weniger nicht geschieht. Deswegen freue ich mich, weil nun die Anträge hierzu vereinfacht werden, wenn ich der alleinige Ansprechpartner bin. Zurück zum Thema: Die Gelder sind quasi permanent weg, obwohl anhand des Überschusses von Ein- und Ausgaben etwas übrig sein MÜSSTE (daher der fromme Wunsch des Ansparens).

Achso, ein Sparkonto ist jedoch keine Option, da ich hier bei dem hiesigen Gericht einen Sperrvermerk drauf machen müsste und ich müsste aktuell zu oft auf diese Reserve zugreifen, so dass ich die Prozedur des Antrag stellens mir gleich sparen kann.

Auch soll jeder noch ein eigenes Girokonto haben, für den Fall, dass es doch zu einer Trennung o. ä. kommt, sollen so gleich klare Verhältnisse herrschen.

Rechnungslegung für 5 bzw. 3 Konten zu erstellen ist in meinen Augen auch in dem Fall einfach: vieles belege ich ja bereits. Mit der Übernahme der Frau wird es dann auch einfacher, weil ich keinem Beleg mehr hinterherrennen muss. Für die TG-Konten gibts die Selbstverwaltungserklärung.

Also ich wüsste jetzt echt gern, was ihr zu dem 5-Kontenmodell sagt, oder ob ihr andere Ideen/Ratschläge für mich habt.

Vielen Dank für euren Input.
1aFussel ist offline  
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Alt 30.12.2025, 22:31   #2
Forums-Geselle
 
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Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 118
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Übrigens habe ich der KI quasi das Modell mal anhand einer abgespeckteren Darstellung bewerten lassen. (weil es doch hier den Thread https://www.forum-betreuung.de/techn...telligenz.html gibt, den ich gern mitlese)

Sie empfiehlt zwar auch die 5 Konten, jedoch mit anderem anzugebenden Zweck, als von mir oben dargestellt:
1 Haushaltskonto, wo von jedem Ehegatten sein Anteil für die Ausgaben des Haushaltes eingeht.
je 1 Girokonto für die jeweiligen individuellen Ein- und Ausgaben des Ehegatten
und je 1 TG-Konto für die wöchentlichen Verfügungen.

Der Knackpunkt liegt wohl in der Trennung des Vermögens, weshalb ein Konto als Ein- und Ausgabenkonto von der Rechtspflegerei abgelehnt werden wird. Was ich verstehen und nachvollziehen kann, deswegen frage ich ja hier auch nach und hoffe mir Input in dieser kniffeligen Konstellation.
1aFussel ist offline  
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Alt 31.12.2025, 00:39   #3
Gehört zum Inventar
 
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Beiträge: 2,566
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Mal zum Thema Geld...

Ist einer der beiden überschuldet?
Wie siehts mit Unterhaltsansprüchen gegeneinander aus?
Mächschen ist offline  
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Alt 31.12.2025, 18:05   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,488
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Moin moin


Die Fragen von Mächschen wäre erst mal zu klären.
Keine Schulden? Prima. Ein Problem weniger


Keine Unterhaltsforderungen - oder die lassen sich im gegenseitigen Einvernehme lösen? Auch Prima.


Dann gibt es vielleicht noch die Frage, wie es die zuständige Rechtspflege sieht: Wird vielleicht die gegenseitige Abhängigkeit der Betreuten untereinander und damit eine gemeinsame Rechnunglegung akzeptiert. Gleicher Zeitlauf und dann eine RL von beiden gemeinsam unter beiden AZ abgeben. Wenn das akzeptiert wird, ist schon mal viel Arbeit gespart.


Die Transparenz bekommst Du wirklich am besten mit dem 5 Kontenmodell hin:
- Jede/r bekommt ein eigenes Konto zur freien Verfügung - Selbstverwaltungserklärung und gut.
- Für jede/n hast Du ein Konto für die Geldeingänge und persönlichen Kosten
- und für die gemeinsamen Kosten hast Du das Haushaltskonto.
- Das Haushaltskonto geht auch für gemeinsame Ansparungen


Du hast einen EiWi? Dann bist Du Chef!!!
Deine Betreuten wollen etwas ansparen? Prima! Dein Job diesen Wunsch zu erfüllen. D.h. Du mußt ihnen dazu auch klar sagen, dass sie deshalb weniger Geld zum ständigen Verbraten bekommen können.
Mach einen Haushaltsplan für die Fixkosten (das sind die, die sowieso immer weggehen wie Miete, Strom, Telefon) auch für das Haushaltsgeld (Essen, Trinken), das auch die Privatkonten überwiesen wird. Dann bleibt jeweils ein Betrag X übrig, der für besondere Ausgaben und Ansparungen zur Verfügung steht.
Damit kannst Du darstellen, wie es mit der Kohle aussieht, was geht und was nicht geht. Dann können die Betreuten sagen was sie wollen.
Und Du behältst Dir vor nein zu sagen, wenn sie Hü wollen und hott fordern. Den Mut solltest Du haben.


Der EiWi ist auch dafür da, dass Du Dich nicht als Trottel von zwei Leuten herumscheuchen lassen mußt, die keine Peilung haben.


Die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Betreuung ist eine Arbeit, die von BetreuerInnen mit sozialarbeiterischer Herkunft nur mit spitzen Fingern angefaßt wird und von denen diejenigen mit juristischer Herkunft gerne nur wenig Ahnung haben.
In der Praxis ist die Vermögensverwaltung aber eher einfach, wenn man sie systematisch und zeitnah erledigt. Sogar voll digtalisiert ist es halb so wild.
Die Handhabe der Vermögenssorge mit den Betreuten abzuklären ist etwas anderes und erfordert Mut, Konstanz, Klarheit, Flexibilität (im Sinne von dem Herausfinden, welche Handhabe zu den jeweiligen Betreuten paßt) und die Fähigkeit zu vermitteln.
... und ein dickes Fell, wenn wieder alles torpediert wird.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 02.01.2026, 16:06   #5
Forums-Geselle
 
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Mal zum Thema Geld...

Ist einer der beiden überschuldet?
Wie siehts mit Unterhaltsansprüchen gegeneinander aus?
Der Mann hat 2 Kredite laufen, die regelmäßig bedient werden. Einigkeit herrscht darüber, dass diese für die Familie waren, Ansonsten haben sie keine Schulden (mehr) in dem Sinne. Aber ja, sie sind auf den EiWi angewiesen, sonst würde das ganz schnell anders aussehen. Hier musste ich bereits schon viel Träumerei platzen lassen.

Unterhaltsansprüche stellt keiner, warum auch? Wenn sie zusammen in einer gemeinsamen Wohnung als Familie wohnen?

Da beide psychisch ihr Päckchen zu tragen haben, würde das für mich nur dann relevant werden, wenn sie sich trennen. Daher möchte ich auch nur, für diesen Fall, eine klare Kontensituation, die mir aber auch jetzt, wenn es soweit alles funktioniert, bereits einiges vereinfacht.
__________________
Nicht die Arbeit macht den Beruf schwer, sondern die Haltung macht ihn wertvoll.
1aFussel ist offline  
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Alt 02.01.2026, 16:19   #6
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Dann gibt es vielleicht noch die Frage, wie es die zuständige Rechtspflege sieht: Wird vielleicht die gegenseitige Abhängigkeit der Betreuten untereinander und damit eine gemeinsame Rechnunglegung akzeptiert. Gleicher Zeitlauf und dann eine RL von beiden gemeinsam unter beiden AZ abgeben. Wenn das akzeptiert wird, ist schon mal viel Arbeit gespart.


Die Transparenz bekommst Du wirklich am besten mit dem 5 Kontenmodell hin:
- Jede/r bekommt ein eigenes Konto zur freien Verfügung - Selbstverwaltungserklärung und gut.
- Für jede/n hast Du ein Konto für die Geldeingänge und persönlichen Kosten
- und für die gemeinsamen Kosten hast Du das Haushaltskonto.
- Das Haushaltskonto geht auch für gemeinsame Ansparungen
Das wäre natürlich noch ein wunderschönes Sahnehäubchen auf der Torte. Aber wie kann ich das bei zwei unterschiedlichen Rechtspflegern hinbekommen? Zu der Pflg.in vom EM hab ich einen recht guten Draht (durch einen anderen sehr komplizierten Fall). Aber der/die andere (von der EF) kann ich nicht einschätzen. Muss ich das Synchronisieren richtig beantragen und die Gründe so wie hier z. B. darlegen? Oder kann man das auf einem kurzen Dienstweg ansprechen? Was ist da für mich das cleverste Vorgehen?

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Du hast einen EiWi? Dann bist Du Chef!!!
Deine Betreuten wollen etwas ansparen? Prima! Dein Job diesen Wunsch zu erfüllen. D.h. Du mußt ihnen dazu auch klar sagen, dass sie deshalb weniger Geld zum ständigen Verbraten bekommen können.
Mach einen Haushaltsplan für die Fixkosten (das sind die, die sowieso immer weggehen wie Miete, Strom, Telefon) auch für das Haushaltsgeld (Essen, Trinken), das auch die Privatkonten überwiesen wird. Dann bleibt jeweils ein Betrag X übrig, der für besondere Ausgaben und Ansparungen zur Verfügung steht.
Damit kannst Du darstellen, wie es mit der Kohle aussieht, was geht und was nicht geht. Dann können die Betreuten sagen was sie wollen.
Und Du behältst Dir vor nein zu sagen, wenn sie Hü wollen und hott fordern. Den Mut solltest Du haben.


Der EiWi ist auch dafür da, dass Du Dich nicht als Trottel von zwei Leuten herumscheuchen lassen mußt, die keine Peilung haben.
Genau deswegen erhoffe ich mir hiermit eine Arbeitserleichterung und eine Transparenz, die beide verstehen. Aber auch, die Angehörigen, die immer gerne schlau daherreden und beide ziemlich beeinflussen, sollen somit keine Argumentationsgrundlage mehr haben, weil eben jeder seins hat.

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Betreuung ist eine Arbeit, die von BetreuerInnen mit sozialarbeiterischer Herkunft nur mit spitzen Fingern angefaßt wird und von denen diejenigen mit juristischer Herkunft gerne nur wenig Ahnung haben.
In der Praxis ist die Vermögensverwaltung aber eher einfach, wenn man sie systematisch und zeitnah erledigt. Sogar voll digtalisiert ist es halb so wild.
Die Handhabe der Vermögenssorge mit den Betreuten abzuklären ist etwas anderes und erfordert Mut, Konstanz, Klarheit, Flexibilität (im Sinne von dem Herausfinden, welche Handhabe zu den jeweiligen Betreuten paßt) und die Fähigkeit zu vermitteln.
... und ein dickes Fell, wenn wieder alles torpediert wird.
Ich finde die RL ehrlich gesagt auch sehr "einfach" aber ich möchte es mir eben nicht unnötig schwer machen. Beide vertrauen mir, können mit mir über alles reden und ihre Sorgen mitteilen. Das ist mir auch wichtig, schließlich bin ich nicht dazu da, die beiden zu bevormunden und möchte daher auch nicht das Gefühl dazu vermitteln. Aber wenn ich eine "Gefahr" sehe, dann sage ich das auch und das akzeptieren sie dann. Sie müssen es nur verstehen und da hilft eindeutig: Kommunikation auf Augenhöhe.
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