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Schulden, kein Einkommen, Bank kündigt Girokonto

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden, kein Einkommen, Bank kündigt Girokonto im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Mächschen Was mir da einfallen würde, Konto im Soll und auch nach Aufforderungen durch die Bank kein ...


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Alt 04.01.2026, 23:16   #11
Forums-Gesellen-Anwärter
 
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Beiträge: 56
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Was mir da einfallen würde, Konto im Soll und auch nach Aufforderungen durch die Bank kein Ausgleich.

Danach sieht's nicht aus. Der letzte Kontoauszug vom 31.10.25 endet mit 7 EUR im Plus. Das Kündigungsschreiben der Bank datiert vom 5.11.25 mit Frist zum 18.2.26.
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Alt 05.01.2026, 12:12   #12
FFB
Stammgast
 
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Ort: Nürnberg
Beiträge: 539
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Falls er Vermieter fristlos kündigen sollte, dann kannst Du erst einmal widersprechen - womit Du Dir zeitlich Luft verschaffst. Er wird dann hilfsweie fristgerecht kündigen.
An einer berechtigten fristlosen Kündigung ändert ein Widerspruch nichts (§ 574 Abs. 1 Satz 2 BGB).
FFB ist offline  
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Alt 05.01.2026, 12:17   #13
Gehört zum Inventar
 
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Ort: Balkonien
Beiträge: 2,566
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Eine Zahlung aber schon...
Mächschen ist offline  
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Alt 08.01.2026, 20:50   #14
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 56
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Beauftrage die Bank mit der Umwandlung in ein Basiskonto, wenn sie das nicht will, muss sie Gründe nennen.

So, war heute bei der Bank. Der Filialmitarbeiter hatte keine Ahnung, warum das Konto gekündigt wurde. Das würde in einer höher angesiedelten Abteilung entschieden. Die Filialmitarbeiter erführen nichts über die Gründe und Hintergründe. Umwandlung in Basiskonto sei somit auch nicht möglich. Wenn auf der höheren Ebene entschieden wurde, den Kunden loszuwerden, habe er keinerlei Handhabe. Es war übrigens ein netter Mitarbeiter.


Werde ich also mit der RaiBa Arnstorf nächste Woche Bekanntschaft machen und dort ein Konto eröffnen.


---
Ansonsten gab's einige Überraschungen. Trotz der happigen Rückzahlungsforderung durch das JC ... fließt weiter Geld vom JC auf das Konto. Ich habe mittlerweile auch einen Bewilligungsbescheid bis August 26 gefunden, knapp 1000 Euro mtl. Warum dann die Rückforderung? Habe das JC mal angeschrieben.


Die Miete wird per Dauerauftrag weiter gezahlt, fristlose Kündigung droht also auch nicht.


Klient kann keinen freien Willen mehr bilden, "signalisierte" mir aber, dass er mit Umzug ins Pflegeheim und Kündigung der Wohnung einverstanden sei. Unterschrieb mir das sogar. Gilt das dann eigentlich als "natürlicher Wille"? Ja, oder? Ärztliches Gutachten, dass er ins Pflegeheim sollte, habe ich jedenfalls.


Ich habe jetzt (hoffentlich) einen KzP-Platz für ihn bis 9.2. (klärt sich morgen endgültig), leider noch keinen Pflegeheim-Platz.


Eine Frage noch: Dadurch, dass er seit 2 Monaten im KH/Reha ist, hat er natürlich nichts ausgegeben. Auf dem Konto ist daher etwas über 1000. Es ist also nicht mehr weit bis zur Pfändungsfreigrenze von 1555. Es gibt bei der aktuellen Bank neben dem gekündigten Girokonto noch ein P-Konto, auf dem aktuell nichts liegt. Da kann ich jetzt nichts mehr drauf überweisen, weil das mit der Kündigung ausgekehrt wird.


Nun die Frage(n): Kleinere Zahlungen wie die aktuellen Zuzahlungsforderungen oder die 90 Euro an mich selbst für SchlüDi und Schloss könnte und sollte ich jetzt überweisen? (Darf ich nochmal fragen: die Zahlung an mich ist wirklich okay? HorstD hat mir schon klar gemacht, dass es kein Insichgeschäft ist. Das habe ich verstanden. Aber ich habe irgendwie immer noch die Anfängersorge, dass das Gericht mault.) Es gibt ein paar jüngere Zahlungsaufforderungen und Mahnungen über bezahlbare Beträge - die könnte ich auch bedienen? Und entscheide selbst, an wen ich zahle? Müsste ich vorher nochmal den Klienten fragen, ob ich einige Schulden zahlen soll? (Stichwort 1821.)


Wie gesagt, mit dem Klienten ist die Kommunikation extrem schwierig. Er kann Fragen nur mit einem Wort beantworten, und das auch nicht bei allen. Ich sehe an seinem Konto, dass er zwei etwas höhere Schuldenstände in Raten begleicht. Genügt das zur Eruierung von Wunsch und Willen? Welche Gläubiger zuerst zu bedienen sein sollen, also eine Schuldenhierarchie, wird er nicht mehr entscheiden können.


Wie immer mit bestem Dank für alle Tipps.
Habakuk Tibatong ist offline  
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Stichworte
bankkonto, girokonto, gläubiger, schulden

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