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Schulden, kein Einkommen, Bank kündigt Girokonto

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden, kein Einkommen, Bank kündigt Girokonto im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Einige werden es in dem Wohnungs-Faden mitbekommen haben: Mein erster Fall ist eine hübsche Wundertüte. Kurz nochmal zum B.: Korsakow, ...


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Alt 03.01.2026, 21:47   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 56
Standard Schulden, kein Einkommen, Bank kündigt Girokonto

Einige werden es in dem Wohnungs-Faden mitbekommen haben: Mein erster Fall ist eine hübsche Wundertüte.
Kurz nochmal zum B.: Korsakow, Alter in den 50ern, nach Unfall aktuell in Reha, im Moment geplant bis Mitte Jan, Kommunikation kaum möglich, wird nicht mehr selbständig leben können, auch nichts mehr selbständig kaufen, müsste nach Reha in Pflegeheim, vorläufiger PG 2 ist beantragt. Wirklich armer Kerl. Eilbetreuung, Beschluss am 30.12. bekommen. Ich habe AB Vermögenssorge u.v.m.
Ich habe jetzt die Unterlagen, die ich finden konnte, gesichtet, darunter (unvollständig) Kontoauszüge 08/23 bis 10/25, sowie einen ziemlichen Berg Post, den ich aus dem Briefkasten gefischt habe. Das Thema Schulden ist leider im SK-Lehrgang nur sehr knapp und sehr theoretisch behandelt worden, keinerlei Anleitung, was man praktisch machen soll. Ich habe mich mal ein wenig durch’s Forum gelesen. Sende aber dennoch nochmal einen Hilferuf an euch, liebe Weggefährten.

Es ergibt sich folgendes Bild:
1. Es gab schon mal eine Privatinsolvenz. Die ging 2019 zu Ende, Wohlverhaltensphase bis 2023. Was genau damit passiert ist, kann ich nicht rekonstruieren. In 10/23 gibt es noch eine Umbuchung auf ein P-Konto, danach seh ich nix mehr.
2. B. hatte in 2023 Einkünfte von der ArbAg/Jobcenter in unterschiedlicher Höhe (jeweils höhere dreistellige Beträge), dann in gleichbleibender Höhe (höher dreistellig) von irgendwann 2024 bis 10/25 (letzte Zahlung mittlerer dreistelliger Betrag). Anscheinend zu Unrecht. Es gibt eine happige Rückzahlungsforderung der Inkasso-Stelle des Jobcenters (ArbAg Recklinghausen) über einen niedrigen fünfstelligen Betrag, Fälligkeit Feb 26. Sehr wahrscheinlich hat er seit 11/25 Null Einkommen.
3. Wahrscheinlich hat er daher auch seit Okt/Nov 25 keine Miete mehr gezahlt.
4. Der letzte (unvollständige) Kontoauszug von 10/25 endet mit einem Guthaben von 0 EUR.
5. Seine Bank hat ihm zu Mitte Jan 26 das Konto gekündigt.
6. Es gibt dann neben dem großen Gläubiger JC/BAA noch einen Haufen Kleinkram an sonstigen Inkasso-Schreiben, Vollstreckungsbescheiden und frische Zahlungsforderungen, insgesamt niedrig vierstellig. (Leider darf ich euch den Nachnamen einer Geschäftsführerin einer Inkasso-Firma nicht verraten, aber ich habe sehr gelacht.)

Was ich bisher gemacht habe bzw. vorhabe:
1. Forderungen und Dokumente geordnet und Gläubigerliste angelegt (welche hässliche Farbe nehmt ihr eigentlich so, um Inkassofirmen zu taggen?).
2. Am Montag will ich den Vermieter anrufen. Ich fürchte, da droht eine fristlose Kündigung. Falls ja, Versuch der Beschwichtigung („Jetzt ist ja ein Betreuer da“ - hoffentlich klappt’s …). Falls das nicht klappt, Anzeige nach § 1833 Abs. 2 S. 2 an das Betreuungsgericht.
3. Die Schuldnerberatung der Caritas (die hier einen guten Ruf hat), hat am kommenden Dienstag eine offene Sprechstunde bis 18 Uhr. Da will ich hin und hoffe, ich schaffe das, da ich am Dienstag reichlich Termine habe.
4. Termin bei der Bank am kommenden Mittwoch.

Die Fragen:
1. Was habe ich vergessen bzw. könnte ich sonst noch tun?
2. Mit Textbausteinen schonmal alle Gläubiger anschreiben, Zahlungsunfähigkeit anzeigen und um Stundung bitten? Oder warte ich damit bis nach dem Termin mit der Schuldnerberatung?
3. Wie kann ich die Bank dazu bewegen, dass sie das Konto doch nicht kündigt, und was mache ich, wenn die stur bleibt??? Ich weiß, dass das keine Kleinigkeit ist, aber ich habe gerade nicht mehr die Energie, mich nochmal durch’s Forum zu wälzen. Falls es einen Link gibt, gerne, ich lese es dann nach.
4. Exkurs Sozialhilfeanträge: Am Freitag habe ich mit Müh und Not die allgemeine Telefonzentrale des örtlichen Sozialamtes erreicht. Die sagte mir, ich solle mich beim KSV melden, in Sachsen der EGH-Träger. Der hatte am Freitag zu. Ich hoffe, ich erreiche den KSV am Montag und der kann mir sagen, was genau ich beantragen soll. Einstieg in den Sozialhilfe-Dschungel. Bin ich da überhaupt richtig? Oder ist in dem Fall doch das Sozialamt zuständig? (Bevor ihr mich in Sachen Sozialhilfe - nicht ganz zu Unrecht - für den kompletten Idioten haltet: Ja, ich kenne die Weiterleitungspflicht § 16 SGB I, und ja, bei meiner 2. Eilbetreuten weiß ich, welche Anträge ich zu stellen habe, drei Stück, sind auch schon vorbereitet; aber hier steh ich aktuell noch etwas auf dem Schlauch.)
5. Mal beim Jobcenter klären, was da los war und wie es zu der Rückzahlungsforderung gekommen ist. (Oder ist das jetzt eh egal?)

Wie gesagt: Ich wollte eigentlich keinen Verschuldeten am Anfang, aber es ist wie es ist und man lernt mit den Fällen, und wenn ich das ein (oder zwei) Mal durchhabe, wird es hoffentlich Routine. In einem anderen Thread las ich (ich glaube von Imre): Bei Schulden Nerven behalten. Das mach ich jetzt einfach.

Schon einmal vorab vielen Dank für eure Hilfe und Kommentare!
Habakuk Tibatong ist offline  
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Alt 03.01.2026, 23:12   #2
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,207
Standard

Kurz so ein paar Gedanken.


Es reicht erstmal, die Inkassobüros anzuschreiben und die Zahlungsfähigkeit anzuzeigen. Den Termin bei der Schuldnerberatung kannst Du Dir erstmal sparen.


Der Termin bei der Bank ist okay, du brauchst ja Kontozugang wegen des Vermögensverzeichnisses, wenn die aber bei Ihrer Kündigung bleiben, kannst Du bei der Raiffeisenbank Arnstorf mit Deinem Betreuerausweis oder Beschluss und deinem Personalausweis ein Konto auf den Betreuten eröffnen.


Du musst nicht durch die Sozialämter telefonieren. Beantrage einfach Hilfe zur Pflege beim hiesigen Sozialamt. Sollte es sich doch um EGH handeln, muss der Antrag gem. § 28 SGB X auf das jeweils andere umgedeutet werden. Du solltest auch formlos einen Antrag auf Grundsicherung stellen.


Hier in Hessen wäre in dem Alter beispielsweise der LWV für die EGH bzw. HzP zuständig und der Grundsicherungsträger ggf. für den Barbetrag aber wie das in Sachsen ist, weiß ich nicht.


Dann hast du erstmal alles erledigt.
Michael77 ist offline  
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Alt 03.01.2026, 23:15   #3
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,207
Standard

Beim Jobcenter würde ich auch mal klären, was da los war.
Michael77 ist offline  
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Alt 03.01.2026, 23:19   #4
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,207
Standard

Wenn er sowieso nicht mehr in die Wohnung kann, kann Dir die fristlose Kündigung erstmal egal sein.


Noch als Tipp: Nicht so viel rumtelefonieren, möglichst alles professionell schriftlich abwickeln. Spart jede Menge Zeit.
Michael77 ist offline  
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Alt 04.01.2026, 00:04   #5
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
Standard

Warum hat die Bank gekündigt?

Was mit dem JC los war, solltest Du in Erfahrung bringen.
Auch solltest Du vorsorglich einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB (X)II stellen.
Mächschen ist offline  
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Alt 04.01.2026, 12:23   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,490
Standard

Moin moin


Wenn klar ist, das er Betreute nichtmehr alleine leben kann und in einem Pflege- oder sonstigen heim untergebracht werden muss, dann kannst cu mit der Wohnung ganz entspannt umgehen:


Neben der KÜ für die anstehende Heimunterbringung auch gleichzeitig die KÜ für die Miete und Räumung der Wohnung bis zur Übergabe beantragen. Dann sind da die Euronen schon mal halbwegs gesichert.
Falls er Vermieter fristlos kündigen sollte, dann kannst Du erst einmal widersprechen - womit Du Dir zeitlich Luft verschaffst. Er wird dann hilfsweie fristgerecht kündigen. Gleichzeitig kannst Du ihm mitteilen, dass zumindest für jetzt die Mietübernahme beantragt ist und - im Fall einer früheren Heimaufnahme kannst du ihm auch einen früheren Auszug anbieten.
Damit werden die meisten Vermieter kooperativer und Du hältst die Fäden bzgl. der Wohnung in der Hand.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 04.01.2026, 20:30   #7
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 56
Standard

Ihr seid echt nicht mit Gold aufzuwiegen. Und zwar allein schon durch die ruhige und entspannte Art, in der ihr alten Hasen mit der Sache umgeht.

Zur Sache: 1000 Dank für die Tipps! Ich denke, ich weiß jetzt, was ich zu tun habe.

Dass ich mir die Schuldnerberatung schenken kann, spart mir wirklich ne Menge Zeit. Ich wär da noch hingerannt.

Dass die RaiBa Arnstorf hier immer wieder erwähnt wird, war mir auch aufgefallen. Dass sie natürlich auch für meinen Fall der Rettungsanker wäre - manchmal kommt man auf das Naheliegendste nicht. Warum die aktuelle Bank gekündigt hat, ist für mich bislang nicht ersichtlich. Die zweimonatige Kündigungsfrist ist eingehalten worden. Und die Bank ist ja nicht verpflichtet, einen Grund zu nennen.

In Sachsen scheint ähnlich wie in Hessen das Alter entscheidend zu sein. Zwischen 18 und 67 dürfte der KSV zuständig sein. Werde mich dann mal an den wenden und GruSi und HzP beantragen. Wenn der KSV doch nicht will, muss er halt ans Sozialamt weiterleiten. Für Miet- und Räumungskosten scheint der KSV jedenfalls nicht zuständig zu sein. Werde doch mal versuchen, mich durchzufragen.

Herzlichen Dank auch für alle Tipps zum Umgang mit der Wohnung!

Dann hissen wir mal die Segel. Euch allen einen schönen Sonntagabend!
Habakuk Tibatong ist offline  
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Alt 04.01.2026, 21:18   #8
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
Standard

Beauftrage die Bank mit der Umwandlung in ein Basiskonto, wenn sie das nicht will, muss sie Gründe nennen.
Mächschen ist offline  
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Alt 04.01.2026, 22:39   #9
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 56
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Beauftrage die Bank mit der Umwandlung in ein Basiskonto, wenn sie das nicht will, muss sie Gründe nennen.

Auch für den Tipp besten Dank!
Unter den mir bekannten Gründen, die Eröffnung eines Basiskontos abzulehnen, trifft, soweit ich sehe, keiner auf meinen Betreuten zu.
Habakuk Tibatong ist offline  
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Alt 04.01.2026, 23:03   #10
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Was mir da einfallen würde, Konto im Soll und auch nach Aufforderungen durch die Bank kein Ausgleich.
Mächschen ist offline  
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bankkonto, girokonto, gläubiger, schulden

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