Dies ist ein Beitrag zum Thema Auto (und jetzt auch Unterbringung) im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich finde es hier sehr fragwürdig, über den Kopf des Betreuten hinweg zu entscheiden. Ok, Unfall und jetzt KH/Psychiatrie. Das ...
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#21 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2021
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 84
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Ich finde es hier sehr fragwürdig, über den Kopf des Betreuten hinweg zu entscheiden. Ok, Unfall und jetzt KH/Psychiatrie. Das heißt nicht, dass er nie wieder Entscheidungen bezüglich des Autos treffen kann.
Wenn er in drei Wochen als gesund aus der Klinik entlassen wird, bis du der Dumme, der sich dann verteidigen muss, warum du so überschnell gehandelt hast. Dann hast du das Vertrauen des Betroffenen vielleicht für immer verspielt. Sieh es mal so, er ist in der Klinik und die Grundsicherung kann doch zumindest für einen Teil der Standgebühren angespart werden. Später gibt es immer noch Ratenzahlung etc. Darf die Abschleppfirma überhaupt unbegrenzt Standgebühren für ein Auto, das sich gar nicht bewegen lässt, nehmen? Vielleicht könntest du das Auto auch bei einem Verwerter, der keine Standgebühren nimmt, abstellen lassen und warten, bis der Betroffene wieder selbst entscheiden kann? |
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#22 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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#23 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
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Zitat:
Wie Michael77 schon sagt, wenn keine Kohle da ist und er das Auto als Schrott unbedingt behalten will muß er sich für die Begleichung der Standgebühren entscheiden. Da der Betreute dies nicht kann obliegt es dem rechtl. Betreuer zu entscheiden und finanziellen Schaden vom Betreuten abzuwenden. Hier in dem Fall durch die Veräußerung des Wagens an einen Verwerter. Im besten Fall Forderungsverzicht für Standgebühren. Weiterhin wird vermutlich aus der Psychiatrie eine Meldung an die Führerscheinstelle rausgehen. Da kann es passieren das sowieso nix mehr wird mit Auto fahren - zumindest legal mit Führerschein ![]() VG der_andre |
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#24 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 108
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Zitat:
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#25 |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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#26 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 108
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Zitat:
Soll das Auto da nun ein Leben lang stehen.. Geld bekommt das Unternehmen nicht..
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#27 |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Das Auto wird stehen und das Unternehmen auf den Kosten sitzen bleiben. Das ist halt deren Risiko.
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#28 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 108
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Ich habe zu dem Fall nochmal eine Nachfrage: Der Betreute is per Psych KG in einer anderen Stadt/ Bundesland untergebracht, bzw von dem Gericht dort gab es den Beschluss.
Es soll nun auf BGB-Unterbringung gewechselt werden.. Stelle Ich den Antrag zur Genehmigung der Unterbringung nun beim dem Gericht in der anderen Stadt, oder bei meinem Gericht, dass mich zum Betreuer bestellt hat? |
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#29 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,480
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Moin moin
Du kannst den Antrag für die Unterbrignung nach dem BGB nur bei dem Gericht stellen, das auch die Betreuung führt. Das Gericht am Unterbringungsort kennt die Betreuung ja nicht. Dein Betreuungsgericht kann das dortige Gericht um Amtshilfe bzgl. der persönlichen Anhörung bitten. Aber das ist der Job deines Betreuungsgerichtes. Frage die Ärzte des Krankenhauses nach einer Stellungnahme an, die Du Deinem Antrag beifügen kannst. Dann macht das Ganze weniger Arbeit. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#30 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 108
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Zitat:
ich danke dir, ja habe schon nach einer Stellungnahme gefragt. |
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