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Auto (und jetzt auch Unterbringung)

Dies ist ein Beitrag zum Thema Auto (und jetzt auch Unterbringung) im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von N_ikis Ich habe zu dem Fall nochmal eine Nachfrage: Der Betreute is per Psych KG in einer ...


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Alt 01.02.2026, 10:13   #31
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
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Zitat:
Zitat von N_ikis Beitrag anzeigen
Ich habe zu dem Fall nochmal eine Nachfrage: Der Betreute is per Psych KG in einer anderen Stadt/ Bundesland untergebracht, bzw von dem Gericht dort gab es den Beschluss.

Es soll nun auf BGB-Unterbringung gewechselt werden.. Stelle Ich den Antrag zur Genehmigung der Unterbringung nun beim dem Gericht in der anderen Stadt, oder bei meinem Gericht, dass mich zum Betreuer bestellt hat?
Die erste Frage, warum von PsychKG nach BGB? Ist die Unterbringungsvoraussetzung nach ersterem nicht mehr erfüllt? Zumindest ist das merkwürdig, weil auch die PsychKGs Selbstgefährdung kennen - und die Vollzugsbedingungen nach PsychKG im Gesetz selbst stehen, was besser ist als im BGB. Da gilt nur die krankenhausinterne Hausordnung. Also warum überhaupt ein Wechsel?

Zur gerichtlichen Zuständigkeit: ja, Imre hat recht, der Antrag müsste beim heimischen AG gestellt werden, § 313 Abs. 1 Nr 1 FamFG. Der Vollständigkeit müsste aber drinstehen, wo der Betreute ist und welches AG (mit welchem AZ) das genehmigt hat. Daraufhin wird entweder das hiesige Gericht das Verfahren wieder einstellen (man kann ja nicht doppelt eingesperrt werden), oder an das AG des PsychKG-Verfahrens abgeben, § 314 FamFG. Da kann sich das andere Gericht zwar weigern, aber die Anhörung müssten die dann doch im Wege der Rechtshilfe vornehmen. Ehrlich gesagt, würde ich als erstes mal den hiesigen Richter anrufen, was er hier für angebracht hält.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
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Alt 01.02.2026, 17:23   #32
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
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Moin moin


Der Wechsel vom PsychKG zum BGB ist eher der gängign Praxis geschuldet, als den Wünschen der Gesetzgeber.


Voraussetzung ist natürlich immer, dass es sich um Selbstgefährdung handelt und nicht um Fremdgefährdung, wo wir BetreuerInnen aus dem Rennen sind.
Sehr häufig wird das PschKG genutzt, um jemand mal eben (also vielleicht für maximal 48 Stunden) in der Psychiatrie einzuparken und mehr nicht.
Also: so wenig, wie es geht und dann bloß die Finger weg von dem Fall.
Egal ob es so indiziert ist oder nicht!


Und für die BetreuerInnen ist es manchmal durchaus vorteilhaft, wenn sie über BGB wieder im Rennen sind, wenn sich im Krankenhaus niemand mit ihnen unterhalten will - eben weil ja nach PsychKG untergebracht wurde. Das Dilemma ist hier auch schon mal behandelt worden (glücklicherweise schon etwas her).


Solche Wechsel der Unterbringungs-§§ hatte ich schon des Öfteren und es war eigentlich nie ein Problem für die Betreuten. Eher das Gegenteil, weil sie wußten, dass ich mich auch mit den Ärzten unterhalten kann und darf und die Ärzte auch mit mir reden können und notfalls auch müssen.
Wenn die Betreuten ihren BetreuerInnen auch vertrauen können, ist das auch für solche Situationen vorteilhaft.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.02.2026, 18:34   #33
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
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Moin Moin,

erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.

Mittlerweile habe Ich einen Antrag auf Genehmigung gestellt, das läuft soweit alles.

Nun nochmal zum Auto:Mir wurde hier gerade, dem Abschleppdienst mitzuteilen, dass kein Geld vorhanden ist und die das Auto gerne so zerschrotten können, bzw. das sie auf den Kosten sonst sitzen bleiben.

Nun hat der Abschleppdienst die Polizei verständigt, vorher soll Ich laut Polizei das Auto abmelden.

Problem: Auto ist in Polen angemeldet, soweit Ich weiß, muss es dort auch abgemeldet werden. Jemand Ideen, wie Ich hier weiterkomme? Das wird ja wieder mit ganz schön Gebühren verbunden sein? Zudem steht das Auto in einem anderen Bundesland.

Viele Grüße aus dem Norden
N_ikis ist offline  
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