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Auto (und jetzt auch Unterbringung)

Dies ist ein Beitrag zum Thema Auto (und jetzt auch Unterbringung) im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich habe einen Fall, den ich als Betreuer so zum ersten Mal habe (Verkauf/Verwertung eines Autos) und würde ...


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Alt 16.01.2026, 19:37   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 108
Standard Auto (und jetzt auch Unterbringung)

Hallo zusammen,

ich habe einen Fall, den ich als Betreuer so zum ersten Mal habe (Verkauf/Verwertung eines Autos) und würde gern eure Einschätzung zum Vorgehen hören.

Sachverhalt:
Mein Betreuter hatte einen Autounfall und kam danach ins Krankenhaus, aktuell ist er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Er ist derzeit nicht einwilligungsfähig ,ein Wille lässt sich aktuell nicht ermitteln.

Das Fahrzeug ist nicht mehr fahrtüchtig und kann auch nicht einfach umgesetzt werden.

Das Auto steht inzwischen bei einem Autohändler/Abschleppbetrrieb Standgebühr 10 EUR pro Tag. Der Betreute bezieht Bürgergeld und hat kaum finanzielle Mittel, die laufenden Standkosten fressen alles auf.

Überlegung:
Der Händler würde das Fahrzeug als “Schrott” abkaufen bzw. verwerten, der Erlös wäre vermutlich niedrig, würde aber zumindest die Standgebühren (ganz oder teilweise) auffangen und die Kostenlawine stoppen.

Liege ich richtig, dass ich für den Verkauf/Verwertung als geringwertige Vermögensangelegenheit keine betreuungsgerichtliche Genehmigung brauche, weil der Verkehrswert sicher deutlich unter 3.000 EUR liegt (genehmigungsfrei bei geringwertigen Verfügungen, § 1849 Abs. 2 BGB)?

Wie würdet ihr hier vorgehen?

Viele Grüße aus dem Norden
N_ikis ist offline  
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Alt 16.01.2026, 20:08   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
Standard

Ich frage mich, wer hatte denn den Unfall verursacht?
Mächschen ist offline  
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Alt 16.01.2026, 23:48   #3
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
Standard

Zitat:
Zitat von N_ikis Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich habe einen Fall, den ich als Betreuer so zum ersten Mal habe (Verkauf/Verwertung eines Autos) und würde gern eure Einschätzung zum Vorgehen hören.

Sachverhalt:
Mein Betreuter hatte einen Autounfall und kam danach ins Krankenhaus, aktuell ist er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Er ist derzeit nicht einwilligungsfähig ,ein Wille lässt sich aktuell nicht ermitteln.

Das Fahrzeug ist nicht mehr fahrtüchtig und kann auch nicht einfach umgesetzt werden.

Das Auto steht inzwischen bei einem Autohändler/Abschleppbetrrieb Standgebühr 10 EUR pro Tag. Der Betreute bezieht Bürgergeld und hat kaum finanzielle Mittel, die laufenden Standkosten fressen alles auf.

Überlegung:
Der Händler würde das Fahrzeug als “Schrott” abkaufen bzw. verwerten, der Erlös wäre vermutlich niedrig, würde aber zumindest die Standgebühren (ganz oder teilweise) auffangen und die Kostenlawine stoppen.

Liege ich richtig, dass ich für den Verkauf/Verwertung als geringwertige Vermögensangelegenheit keine betreuungsgerichtliche Genehmigung brauche, weil der Verkehrswert sicher deutlich unter 3.000 EUR liegt (genehmigungsfrei bei geringwertigen Verfügungen, § 1849 Abs. 2 BGB)?

Wie würdet ihr hier vorgehen?

Viele Grüße aus dem Norden

Autos fallen nicht unter den § 1849 BGB. Das betrifft nur Zahlungsansprüche. Ich gehe davon aus, dass der Betreute am Unfall schuld war. Ich würde das Auto an den Händler verkaufen.
Michael77 ist offline  
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Alt 17.01.2026, 05:36   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 108
Standard

Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Autos fallen nicht unter den § 1849 BGB. Das betrifft nur Zahlungsansprüche. Ich gehe davon aus, dass der Betreute am Unfall schuld war. Ich würde das Auto an den Händler verkaufen.
Ja, er war durch eine psychische Erkrankung nicht in der Lage, Auto zu fahren.

Aber ohne seine Genehmigung das Auto verkaufen, finde ich schwierig? Momentan ist er nach Psych KG untergebracht, mann kann nicht wirklich mit ihm sprechen..
N_ikis ist offline  
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Alt 17.01.2026, 07:35   #5
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
Standard

Zitat:
Zitat von N_ikis Beitrag anzeigen
Ja, er war durch eine psychische Erkrankung nicht in der Lage, Auto zu fahren.

Aber ohne seine Genehmigung das Auto verkaufen, finde ich schwierig? Momentan ist er nach Psych KG untergebracht, mann kann nicht wirklich mit ihm sprechen..
Welche Alternative gibt es denn? Kann man das Auto reparieren?

Wenn das Auto ein Totalschaden ist, würde ich dir was erzählen, wenn du das nicht verkauft und mir weitere Kosten verursacht hättest
Michael77 ist offline  
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Alt 17.01.2026, 08:19   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,480
Standard

Moin moin


Wenn das Auto im Eimer ist, kein Geld für die Instandsetzung oder Lagerung vorhanden ist und der Betreute wegen seiner psychsichen Erkrankung womöglich noch nicht einmal mehr damit fahren darf oder kann, dann:
hast Du sein Vermögen zu schützen bzw. ihn vor unnötigen Schulden zu bewahren.
Im Prinzip kannst Du davon ausgehen, dass sein Wille - wenn er den frei und nicht von der psychischen Erkrankung verblendet ist - darin bestehen würde, unnötige Kosten zu vermeiden. Erst recht, wenn er sie noch nicht einmal tragen könnte.


Du kannst auch davon ausgehen, dass es genug Leute geben würde, die auf ihr Auto in den unmöglichsten Situationen bestehen würden, wenn sie einen Trottel hätten, der ihnen die damit verbundenen Probleme vom Hals halten würde.
Also: Willst Du in diesem Fall der Trottel sein?


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 20.01.2026, 21:23   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 108
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin


Wenn das Auto im Eimer ist, kein Geld für die Instandsetzung oder Lagerung vorhanden ist und der Betreute wegen seiner psychsichen Erkrankung womöglich noch nicht einmal mehr damit fahren darf oder kann, dann:
hast Du sein Vermögen zu schützen bzw. ihn vor unnötigen Schulden zu bewahren.
Im Prinzip kannst Du davon ausgehen, dass sein Wille - wenn er den frei und nicht von der psychischen Erkrankung verblendet ist - darin bestehen würde, unnötige Kosten zu vermeiden. Erst recht, wenn er sie noch nicht einmal tragen könnte.


Du kannst auch davon ausgehen, dass es genug Leute geben würde, die auf ihr Auto in den unmöglichsten Situationen bestehen würden, wenn sie einen Trottel hätten, der ihnen die damit verbundenen Probleme vom Hals halten würde.
Also: Willst Du in diesem Fall der Trottel sein?


Mit freundlichen Grüßen
Imre
Mittlerweile Rückmeldung vom Händler-Auto hat Totalschaden, die kaufen es nicht an. Können es Zerschrotten Gebühren von 100 € und Standgebühren sind noch 900€ offen, Geld das der Betreute nicht hat.

Bin etwas ratlos, dass nun zu lösen..?
N_ikis ist offline  
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Alt 20.01.2026, 21:28   #8
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,305
Standard

Moin,

wie alt ist das Auto denn? Auch Schrottis wollen verdienen oder ein Schnapper machen.

Ansonsten würde mir nur einfallen Hilfen nach § 67 SGB XII oder ein Darlehn zu beantragen.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 21.01.2026, 00:35   #9
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
Standard

Also ich würde mit dem Bergungsunternehmen diskutieren
Mächschen ist offline  
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Alt 21.01.2026, 06:14   #10
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
Standard

Wenn 180€ da sind, lass eine Bewertung von der Dekra oder vom TÜV machen. Damit hast Du für das Amt sicher eine Schätzung die Du als Basis für Verhandlungen nutzen kannst.


VG
der_andre
der_andre ist offline  
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