Dies ist ein Beitrag zum Thema Auto (und jetzt auch Unterbringung) im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich habe einen Fall, den ich als Betreuer so zum ersten Mal habe (Verkauf/Verwertung eines Autos) und würde ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 108
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Hallo zusammen,
ich habe einen Fall, den ich als Betreuer so zum ersten Mal habe (Verkauf/Verwertung eines Autos) und würde gern eure Einschätzung zum Vorgehen hören. Sachverhalt: Mein Betreuter hatte einen Autounfall und kam danach ins Krankenhaus, aktuell ist er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Er ist derzeit nicht einwilligungsfähig ,ein Wille lässt sich aktuell nicht ermitteln. Das Fahrzeug ist nicht mehr fahrtüchtig und kann auch nicht einfach umgesetzt werden. Das Auto steht inzwischen bei einem Autohändler/Abschleppbetrrieb Standgebühr 10 EUR pro Tag. Der Betreute bezieht Bürgergeld und hat kaum finanzielle Mittel, die laufenden Standkosten fressen alles auf. Überlegung: Der Händler würde das Fahrzeug als “Schrott” abkaufen bzw. verwerten, der Erlös wäre vermutlich niedrig, würde aber zumindest die Standgebühren (ganz oder teilweise) auffangen und die Kostenlawine stoppen. Liege ich richtig, dass ich für den Verkauf/Verwertung als geringwertige Vermögensangelegenheit keine betreuungsgerichtliche Genehmigung brauche, weil der Verkehrswert sicher deutlich unter 3.000 EUR liegt (genehmigungsfrei bei geringwertigen Verfügungen, § 1849 Abs. 2 BGB)? Wie würdet ihr hier vorgehen? Viele Grüße aus dem Norden |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
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Ich frage mich, wer hatte denn den Unfall verursacht?
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#3 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Zitat:
Autos fallen nicht unter den § 1849 BGB. Das betrifft nur Zahlungsansprüche. Ich gehe davon aus, dass der Betreute am Unfall schuld war. Ich würde das Auto an den Händler verkaufen. |
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#4 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 108
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Zitat:
Aber ohne seine Genehmigung das Auto verkaufen, finde ich schwierig? Momentan ist er nach Psych KG untergebracht, mann kann nicht wirklich mit ihm sprechen.. |
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#5 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Zitat:
Wenn das Auto ein Totalschaden ist, würde ich dir was erzählen, wenn du das nicht verkauft und mir weitere Kosten verursacht hättest |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,480
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Moin moin
Wenn das Auto im Eimer ist, kein Geld für die Instandsetzung oder Lagerung vorhanden ist und der Betreute wegen seiner psychsichen Erkrankung womöglich noch nicht einmal mehr damit fahren darf oder kann, dann: hast Du sein Vermögen zu schützen bzw. ihn vor unnötigen Schulden zu bewahren. Im Prinzip kannst Du davon ausgehen, dass sein Wille - wenn er den frei und nicht von der psychischen Erkrankung verblendet ist - darin bestehen würde, unnötige Kosten zu vermeiden. Erst recht, wenn er sie noch nicht einmal tragen könnte. Du kannst auch davon ausgehen, dass es genug Leute geben würde, die auf ihr Auto in den unmöglichsten Situationen bestehen würden, wenn sie einen Trottel hätten, der ihnen die damit verbundenen Probleme vom Hals halten würde. Also: Willst Du in diesem Fall der Trottel sein? Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 108
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Zitat:
Bin etwas ratlos, dass nun zu lösen..? |
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#9 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
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Also ich würde mit dem Bergungsunternehmen diskutieren
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#10 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
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Wenn 180€ da sind, lass eine Bewertung von der Dekra oder vom TÜV machen. Damit hast Du für das Amt sicher eine Schätzung die Du als Basis für Verhandlungen nutzen kannst.
VG der_andre |
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