Dies ist ein Beitrag zum Thema Festnetzanbieter Rechnungsversandt im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ganz frisch von 1&1 die Info bekommen, dass der Rechnungsversandt nicht ohne weiteres umgestellt werden kann, da kein ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 | |
|
Einsteiger
Registriert seit: 12.06.2024
Ort: NRW
Beiträge: 24
|
Hallo zusammen,
ganz frisch von 1&1 die Info bekommen, dass der Rechnungsversandt nicht ohne weiteres umgestellt werden kann, da kein EWV vorliegt und die Vermögenssorge allein nicht ausreichen soll. Mein Hinweis auf den Aufgabenkreis Entgegennahme, Anhalten und Öffnen der Post wurde mit dem selben Schreiben erneut beantwortet. Der Betreute wird es nicht schaffen die Post an mich weiterzuleiten, eine ewig Umleitung per Nachsendeauftrag hatte ich mir so nicht vorgestellt. Ist 1&1 verpflichtet mir als Betreuer die Rechnung zu übersenden? Zitat:
|
|
|
|
|
|
|
#2 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
|
Nein. Man kann nur darauf hinweisen, dass - wenn der Absender wert darauf legt, dass jemand sich darum kümmert, dass dessen Rechnungen auch bezahlt werden - er diese an den Betreuer schicken sollte. Das ist zulässig. Es gibt keine Bestimmung im Zivilrecht, dass an den Betreuten zugestellt werden muss. Die Leute kapieren nicht, worum es in § 1815 Abs. 2 Nr 6 BGB tatsächlich geht.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
|
Sofern möglich, lass den Betroffenen 1+1 beauftragen, die Rechnungen dir zu übersenden.
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
|
Oft konnte der Knoten zum platzen gebracht werden, wenn ich darauf hingewiesen habe, dass die Betreuung ja nunmal eingerichtet wurde weil ein Richter auf Basis eines Gutachtens festgestellt hat, dass die Angelegenheiten eben nicht allein geregelt werden können.
Und, dass ich gern in die Beweisführung zu deren Lasten gehe wenn ein Schaden entstanden ist, den ich hätte vermeiden können, wenn ich denn rechtzeitig davon erfahren hätte(vgl. HorstD). Die Bekanntgabe mit den notwendigen Aufgabengebieten liegt ja nun bestätigt vor. |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 486
|
1und1 ist in dem Punkt sehr abgestumpft ...
Lass dir die Zugangsdaten für das Onlineportal geben (vom Betreuten, 1und1 ist dazu nicht in der Lage) und stelle den Rechnungsversand per Email ein - an deine Adresse. Ich nutze für sowas gerne Freemail-Adressen von T-Online und dann Weiterleitung an mich. Die kann ich weitergeben, falls die Betreuung wechselt oder einfach löschen, wenn die Betreuung endet.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
|
E-Mail Weiterleitung ist aber Murx, besser wäre, die Mails abzuholen.
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|