Dies ist ein Beitrag zum Thema Probleme, ein P Konto für den Betreuten einzurichten im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Gruppe,
vielen Dank für die Aufnahme und ich bin froh, dass ich Fragen stellen kann, da ich im Betreuungsfeld ...
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Neuer Gast
Registriert seit: 27.01.2026
Ort: Norderstedt
Beiträge: 2
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Liebe Gruppe,
vielen Dank für die Aufnahme und ich bin froh, dass ich Fragen stellen kann, da ich im Betreuungsfeld recht frisch bin. Kann mir bitte jemand helfen. Ich habe die Betreuung als ehrenamtliche Betreuerin übernommen (Betreuerwechsel) und unter anderem die Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt sowie die Kommunikation mit Behörden, Renten und anderen Sozialversicherungsangelegenheiten. Der Betreute, vormals beruflich selbständig, ist hoch verschuldet, hat kein Einkommen, Schwerbehinderung mit 50%, daher in ca. 1 Jahr frühere Rente. Bis dahin muss mit Bürgergeld überbrückt werden, da kein Einkommen. Alle Bankkonten bei Bank (A) des Betreuten (darunter ist keines ein P Konto), die vorhanden sind, sind überzogen und durch die vorige Betreuerin gekündigt worden Nun möchte ich Bürgergeld beantragen, damit der Beitrag zur privaten Krankenversicherung (BasisTarif, privat versichert und daher nur so möglich) übernommen wird und natürlich das Geld für ein Existenzminimum vom JobCenter überwiesen werden kann. Für Bürgergeld seit 2026 wird ein Konto (ich wollte ein P Konto einrichten) benötigt. Die Bank (A), wo die Konten sind, sagt, es kann kein weiteres Konto einrichten, auch nicht als P Konto, da die Konten von der vorigen Betreuung gekündigt wurden und sie können nicht umgewandelt werden in ein P Konto, da ja ein Minusstand darauf ist. Eine andere Bank (B), wo ich es versucht habe, sagt, sie kann kein P Konto einrichten, solange es bei einer anderen Bank (A) Konten gibt, da eines von diesen zuerst umzuwandeln ist in ein P Konto. Das Umwandeln geht aber nicht, da die Minusbeträge hier zu hoch sind und sie außerdem gekündigt wurden. Wie kann ich dem Betreuten nun ein P Konto ermöglichen? Vielen Dank schon mal. Ich hoffe, jemand hat einen hilfreichen Tipp für mich. |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,488
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Moin moin
Wenn sich die Banken so queer stellen, dann laß die Konten doch einfach gekündigt, bis sie auch aufgelöst sind und arbeite nur mit einem Girokonto, das besser nicht bei der bisherigen Bank ist. Die würde sonst bestimmt da reinpfuschen, wenn Geld drauf kommt. Das Girokonto ist dann eben kein P-Konto. Dann mußt Du allerdings aufpassen, wenn tatsächlich eine Pfändung reinschneit. Dann kannst du zum Gericht gehen und eine Pfändungsfreigabe beantragen. So wie vor der Einführung der P-Konten. Dafür wäre es natürlich gut, wenn Dir die Bank vorher bestätigt, dass dort kein P-Konto geführt werden kann. Die Begründung hast Du ja schon genannt. Sie sollte auch in dem Schreiben stehen. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 27.01.2026
Ort: Norderstedt
Beiträge: 2
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Danke sehr für die schnelle Antwort. Ja, das versuche ich jetzt. Das hilft mir erst mal sehr.
Mit einer zeitnahen Pfändung ist zu rechnen. Daher muss ich wirklich schnell das Basiskonto dann in ein P Konto umwandeln lassen. |
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| bank, p konto, schulden |
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