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Erste Rechnungslegung vor Stichtag?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erste Rechnungslegung vor Stichtag? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, mir wurde bei dem Verpflichtungsgespräch gesagt, nach einem Jahr sei ich zur Abgabe des Berichts und der ersten ...


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Alt 11.02.2026, 13:00   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.06.2025
Beiträge: 13
Standard Erste Rechnungslegung vor Stichtag?

Hallo zusammen,

mir wurde bei dem Verpflichtungsgespräch gesagt, nach einem Jahr sei ich zur Abgabe des Berichts und der ersten Rechnungslegung verpflichtet. Das wäre der 16.03. Beginn der Betreuung war der 17.03.2025. Ich bin soweit fertig, es gibt keine Differenz, das Girokonto ist aufgelöst und die Renten übergeleitet auf das Konto der Pflegeeinrichtung. Kann ich schon jetzt abgeben?
Mitte März bin ich im Urlaub und verfrüht finde ich persönlich besser als verspätet...
henri ist offline  
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Alt 11.02.2026, 13:39   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
Standard

Verfrüht ist tatsächlich schlechter, das Gericht braucht den Stand zum Stichtag, also hier der 16.03. 24 Uhr. Und man berichtet nunmal über den Berichtszeitraum. Wenn der Rechtspfleger sich einen Spaß machen will bedankt er sich für die Zwischeninfo.
Aber, für gewöhnlich sind 4 Wochen Zeit zur Abgabe. Der muss also so gar nicht am 17.03. vorliegen.
Und selbst falls das in der Zeit nicht gelingt, was aufgrund diverser Umstände öfter vorkommt als manch einer denkt (Stichwort Rückmeldungen zu Ständen und Besprechungspflicht), ist kein Rechtspfleger böse, wenn vor Ablauf der Frist kurz um Fristverlängerung gebeten wird.
Die sind i.d.R. nur genervt, wenn ihnen eine Akte vorgelegt wird, in denen nichts drin ist. Und dann muss es nur deshalb angefasst werden um eine Erinnerung zu verfügen.
Wird von unseren Rechtspflegern auch genauso kommuniziert.
Tschak ist offline  
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Alt 11.02.2026, 13:48   #3
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,566
Standard

Der Rechtspfleger braucht den Stand zum Stichtag, also zu früh abgeben ist auch schlecht.

Teilst Du deinen Urlaub dem Gericht nicht mit?
Könnte das Gericht bei Fristen etwas berücksichtigen.
Mächschen ist offline  
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Alt 11.02.2026, 13:52   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.06.2025
Beiträge: 13
Standard

Ich Danke Euch, dann warte ich noch ab. Ich führe die Betreuung ehrenamtlich für einen Familienangehörigen. Bisher habe ich dem Amtsgericht meinen Urlaub nicht mitgeteilt.
henri ist offline  
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Alt 11.02.2026, 16:05   #5
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,566
Standard

Achso, Du bist Ehrenamter, da ist das auch eher nicht notwendig.
Ich gehe davon aus, dass Du ab Ende März Post mit 4 Wochen Frist bekommst.
Mächschen ist offline  
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