Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwangsgeld gegen Betreuerin oder geschäftsunfähige Betreute im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hat jemand so etwas einmal erlebt?
Für einen Person wurde eine gerichtliche Betreuung eingerichtet.
Es bestehen seit über 8 Jahren ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 148
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Hat jemand so etwas einmal erlebt?
Für einen Person wurde eine gerichtliche Betreuung eingerichtet. Es bestehen seit über 8 Jahren Erbansprüche ggü. der geschäftsunfähigen im Heim lebende Betreuten. Die Betreuerin (Rechtsanwältin) war seit Jahren zu keiner außergerichtlichen Einigung bereit und wurde nun per Gerichtsurteil eines LG rechtskräftig verurteilt, ein notarielles Nachlassverzeichnis vorzulegen und dies eidesstattlich zu versichern. Die Betreuerin beauftragte zwar letztes Jahr im Oktober damit einen Notar, der dieses Jahr aber nicht mehr tätig ist. Der nachfolgende Notar erklärt sich für unzuständig. Da die Betreuerin dagegen nichts unternahm wurde ein Zwangsgeldantrag (§ 888 ZPO) gestellt, der beliebig oft wiederholt werden kann. Das LG legte nun vollstreckbar ein Zwangsgeld von 2000€ bzw. 50€ pro Tag Haft fest - wenn das Zwangsgeld nicht bezahlt werden kann - gegen die Betreute fest. Aber die Betreute kann das Zwangsgelt und die RA-Kosten nicht bezahlen, da die Betreuerin die Vermögensfürsoge hat und gegen eine geschäftsunfähige darf keine Haft angeordnet werden. Somit habe die Betreuerin doch einzustehen oder? Nach Ansicht verschiedener Gerichte wird nach dem 3. Zwangsgeldantrag Haft angeordnet. Das Betreuungsgericht wurde darüber informiert und tut nichts. |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,573
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Moin moin
Die Welt ist grausam!!! Vor allem, wenn ein und die selbe Story zum x-ten Mal wiederholt und vielleicht um ein kleines Detail erweitert wird. Deshalb mache ich hier mal zu. Mit nicht ganz so freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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