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Heimvertrag mit Schuldbeitritt !!!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimvertrag mit Schuldbeitritt !!! im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe einen Heimvertrag für meine Betreute zu unterschreiben. Kann ich das tun aufgrund einer Anlage die mir ins Auge ...


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Alt 08.09.2014, 17:56   #1
Someday
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Heimvertrag mit Schuldbeitritt !!!

Ich habe einen Heimvertrag für meine Betreute zu unterschreiben. Kann ich das tun aufgrund einer Anlage die mir ins Auge fiel mit der Überschrift "Schuldbeitritt".


SCHULDBEITRITT

zwischen Einrichtung XXX und Beitretender.

Der Bewohner XXX schuldert der Einrichtung Heimentgelt gemäß dem Heimvertrag vom XXX. [...] Der Beitretende verpflichtet sich hiermit gegenüber der Einrichtung zur Zahlung des Heimentgeltes [...] als Gesamtschuldner neben dem Bewohner.

Unterschrift: Beitretender (also ich sicher als Betreuer)
Unterschrift: Einrichtung
 
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Alt 08.09.2014, 18:07   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Nein, ganz sicher nicht. Das würde ich streichen!
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.09.2014, 18:07   #3
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
Standard

Hallo!

Warum musst Du unterschreiben? Ist deine Betreute nicht mehr in der Lage selbst zu unterschreiben?

Den von Dir zitierten Passus würde ich nichtmal ansatzweise unterschreiben, wenn tatsächlich der Schuldübergang auf deine Person geht!

LG
der_andre
der_andre ist offline  
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Alt 08.09.2014, 18:46   #4
Someday
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ist mit "Beitretender" aber nicht eher die Betreute gemeint, also die Bewohnerin des Heimes? Ich Text steht ja nicht: Der Betreuer muss aufkommen.
 
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Alt 08.09.2014, 18:55   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,973
Standard

Zitat:
Der Beitretende verpflichtet sich hiermit gegenüber der Einrichtung zur Zahlung des Heimentgeltes [...] als Gesamtschuldner neben dem Bewohner.
Hallo Someday,

diese Anlage solltest du schnellstens aus dem Vertrag entfernen um keine Unklarheiten aufkommen zu lassen.
Du unterschreibst den Vertrag lediglich als rechtlicher Vertreter deines Betreuten und nicht als Person, das solltest du bei den Unterschriften auch klarstellen.

Zitat:
Ich Text steht ja nicht: Der Betreuer muss aufkommen.
bei der von dir mitgeteilten Variante haftest du u.U. Es gab sehr wohl auch schon Einrichtungen die versucht haben die ungedeckten Heimkosten beim Betreuer reinzuholen wenn er solche Klauseln der gesamtschuldnerischen Haftung unterschrieben hat. Die schuldnerische Haftung deines Betreuten ergibt sich ja bereits aus dem Vertrag.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 08.09.2014, 19:01   #6
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
Standard

Hallo!

Zitat:
Unterschrift: Beitretender (also ich sicher als Betreuer)
Ich habe mich an deiner Ausage orientiert, aber prinzipiell haftest Du mit deiner Unterschrift, da Du ja eine rechtliche Vertetung übernimmst in Form der Betreuung.

Gruß
der_andre
der_andre ist offline  
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Alt 08.09.2014, 19:13   #7
Someday
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Na prima und der Heimvertrag hat mit Anlagen knapp 50 Seiten. Sicherlich haben die mir mit dem Vertrag noch ein "Ei" gelegt. Ich hoffe nur das ich nichts übersehe. Die Anlage mit dem Schuldbeitritt geht nicht unterschrieben zurück. Kann man diesen Heimvertrag kostenlos irgendwo prüfen lassen, z.B. Pflegekasse ?
 
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Alt 08.09.2014, 19:50   #8
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
Standard

Hallo!

Nochmals die Frage: Kann dein Schützling selbst unterschreiben?

Wenn ja, erübrigt sich jede weitere Diskussion
der_andre ist offline  
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Alt 08.09.2014, 22:12   #9
Someday
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Nein, meine Betreute kann gar nichts mehr unterschreiben. Ich muss alles unterschreiben.
 
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Alt 09.09.2014, 06:46   #10
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
Standard

Hallo,

dann würde ich wie folgt vorgehen:
1.) genaue Prüfung der zu erwartenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Heim
2.) Gegenüberstellung Einnahmen/ Ausgaben Betreute
3.) wenn der Start ins Heim möglich ist, spricht nichts dagegen zu unterschreiben

Gruß
der_andre
der_andre ist offline  
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