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Auszug aus Wohnheim

Dies ist ein Beitrag zum Thema Auszug aus Wohnheim im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo BetreuungsForum, folgende Situation: Aufgrund mehrfacher Psychosen habe ich eine rechtliche Zwangsbetreuung mit den Aufgabenfeldern: Aufenthaltsbestimmungsrecht Gesundheitsfuersorge Wohnungsangelegenheiten Unterbringungsaehnliche Massnahmen ...


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Alt 03.04.2015, 19:42   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 02.04.2015
Beiträge: 1
Pfeil Auszug aus Wohnheim

Hallo BetreuungsForum,

folgende Situation:

Aufgrund mehrfacher Psychosen habe ich eine rechtliche Zwangsbetreuung mit den Aufgabenfeldern:

Aufenthaltsbestimmungsrecht
Gesundheitsfuersorge
Wohnungsangelegenheiten
Unterbringungsaehnliche Massnahmen
Vermoegenssorge (mit Einwilligungsvorbehalt)

Zuletzt war ich aufgrund einer Drogeninduzierten Psychose 6 Monate im Landeskrankenhaus auf der geschlossenen Akkutstation.

In der Zeit hat mein Betreuer einfach meine Wohnung leergeraeumt und gekuendigt (Dafuer werde ich ihn noch rechtlich Belangen, er hat alles verkauft an einen Wohnungsentruempler der ihn fuer sachen im wert von 2000 Eur nur 150 Euro gegeben hat, alles, sogar meinen Rechner, Moebel etc) und ich bin nach Ablaufen des Beschlusses auf die Offene Station gewechselt.

Da ich nicht wusste wo ich nun hin soll, habe ich das Angebot wahrgenommen erstmal voruebergehend in ein Wohnheim (offen) zu ziehen, und mir von da aus wieder eine Wohnung zu suchen.

Ich moechte hier so schnell wie moeglich wieder raus, man bekommt total wenig geld, muss Medikamente nehmen sonst wird einen mit Unterbringung gedroht, und die anderen Bewohner sind auch ... naja... Jedenfalls moechte ich wieder eie eigene Wohnung haben.

Allerdings zieht mein jetziger Betreuer nicht mit, er hat die Sorge das ich wieder Psychotisch werden wuerde wenn ich eine eigene Wohnung habe.

Jetzt ist meine Frage kann der Betreuer das einfach so bestimmen?

Da ich ja einen Einwilligungsvorbehalt in der Vermoegenssorge habe (und nur dort) kann ich ja eigenmaechtig keinen Mietvertrag unterschreiben, oder etwa doch?
Wenn der Betreuer nicht einen Einwilligungsvorbehalt im Aufenthaltsbestimmungsrecht hat kann er mich ja eigentlich nicht hier festhalten oder?

Was soll ich nun tun?
zwangsbetreuter21 ist offline  
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Alt 05.04.2015, 11:07   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,533
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Moin moin

Wenn Du wg. Deiner drogeninduzierten Psychose schon für sechs Monate geschlossen untergebracht wurdest und sonst von ALG 2 oder Sozialhilfe gelebt hast, dann hat Dein Betreuer zumindest wg. Deiner Wohnung nicht gerade die große Auswahl gehabt:
Er mußte die Wohnung kündigen und räumen, weil sie nicht länger finanziert wird. Das Einlagern Deiner Habe würde auch noch Geld kosten, dass nicht von den Behörden bezahlt wird.

Bei Deinen Voraussetzungen ist zumindest der Wechsel von der Klinik in eine Heimeinrichtung der normale erste Schritt in ein eigenständiges Leben mit eigener Wohnung. Für diese würdes Du auch wieder eine Einrichtung neu gestellt bekommen.
Aber bis dahin wirst Du erst mal eine ganze Menge an Dir selber arbeiten müssen: Nicht nur Drogenfrei leben, sondern auch für Dich selber erkennen, dass Du mit Drogen und dem Risiko durch Drogen wieder psychotisch zu werden keine Chance hast, Dein Leben selbstbestimmt zu führen.
Drogen sind üblicherweise nur eine Form der Flucht vor etwas, was man ohne sie nicht auszuhalten glaubt. D.h. Du mußt auch lernen die Ängste oder wovor Du auch immer fliehen magst zumindest so wiet zu beherrschen, dass Du nicht mehr davor fliehen mußt sondern andere Auswege findest, die Dich nicht wieder in eine Psychose schubsen.

Die Barbeträge im Heim sind nirgendwo üppig, aber damit bist Du nicht allein. Andererseits ist die Ernährungslage sichergestellt und für Klamotten gibt es extra Geld.

Dein Betreuer hat den Eiwi in der Vermögenssorge. Einen Mietvertrag wirst Du also nicht alleine rechtskräftig unterschreiben können. Mit der Aufenthaltssorge kann er an Deiner Stelle einen Heimvertrag unterschreiben. Er kann Dich aber nicht zwingen in dem Heim auch zu leben, sofern es kein geschlossenes Heim ist und ein Unterbringungsbeschluss dafür nicht vorliegt.
Du merkst schon: "wenn ein Unterbringungsbeschluss nicht vorliegt" bedeutet, dass Dir der Betreuer durchaus vorschreiben kann, wo Du Dich aufzuhalten hast - aber eben nur mit Gerichtsbeschluss.

Dass Dir Deine aktuelle Situation keinen Spaß macht und Du sie als Zwang erlebst, kann ich mir gut vorstellen.
Einem meiner Betreute ging es im letzten Jahr ebenso. Er hat sich dann einfach verkrümelt, sich nichts sagen lassen, ist mit vorliebe breit durch die Gegend gejuckelt und hat andere beklaut und bedroht bzw. verdroschen. Jetzt sitzt er in der Forensik und keiner weiß wie lange. So hat er sich das auch nicht vorgestellt.
Das wünscht ich Dir nicht.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.04.2015, 14:38   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von grauerblitz
 
Registriert seit: 15.10.2013
Ort: Saarland
Beiträge: 83
Standard

Hi, nur jammern und klagen hilft Dir absolut nichts. Es liegt jetzt als erstes an Dir, wieder einen Fuß ins ,,normale,, Leben zu bekommen. Zuerst musst Du beweisen und Dich bewähren, ob die Fähigkeit alleine zu leben zur Zeit vorhanden ist. Nur fordern bringt nichts. Ich rate Dir, schluck die Kröte und halte Dich erstmal an Regeln, alles andere kommt dann mit der Zeit. Vielleicht hast Du ja die Möglichkeit, ein wenig Geld im Wohnheim hinzu zu verdienen. Durch Putzarbeiten etc.. Ansonsten wünsche ich Dir viel Energie und Durchhaltevermögen.

LG

Walter
grauerblitz ist offline  
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Stichworte
einwilligungsvorbehalt, heim, vermoegenssorge, wohnheim

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