Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Mittellos im Alltag trotz Immobilienerbschaft

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mittellos im Alltag trotz Immobilienerbschaft im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, ich betreue seit kurzem jemanden deren Ehepartner vor eineinhalb Jahren gestorben ist. Aufgrund ungeklärter Erbverhältnisse und einer größeren ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 04.08.2015, 11:51   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 03.08.2015
Beiträge: 4
Standard Mittellos im Alltag trotz Immobilienerbschaft

Hallo Zusammen,

ich betreue seit kurzem jemanden deren Ehepartner vor eineinhalb Jahren gestorben ist. Aufgrund ungeklärter Erbverhältnisse und einer größeren in der ganzen Welt verstreuten Erbengemeinschaft, war es dem damit beauftragten Anwalt bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, den finalen Erbschein ausstellen zu lassen. Es fehlen noch immer notwendige Unterlagen von potentiellen Erben.

Bei dem Erbe handelt es sich ausschließlich um Immobilienwerte. Anderes Finanzvermögen ist nicht vorhanden.

Laut Nachlassgericht dürfen die Immobilien weder vermietet noch verkauft noch mit Grundschuld belegt werden, so lange die Erbsache nicht abschließend geklärt ist.

Meine Betreute ist im Prinzip zurzeit mittellos, obwohl sie aufgrund eines vorläufigen Teilerbscheins den größten Anteil der Immobilien erben wird und daher überall als vermögend geführt wird.

Ich habe bei fast allen Gläubigern bereits Aufschub und Geduld erwirken können, doch hat die Betreute nicht einmal Geld, um sich lebensnotwendige Dinge, wie Lebensmittel zu besorgen. Die zuständige Tafel würde ihr ausnahmsweise Lebensmittel trotz des Vermögens zur Verfügung stellen, doch fehlt das notwendige Bus- und Bahngeld um in die 43km entfernte Stadt zu gelangen.

ALG II und Grundsicherungsanträge wurden abgelehnt, zum Antrag auf Grundsicherung auf Darlehensbasis fehlt leider noch die Rückmeldung. Aufgrund der früheren Selbständigkeit stehen keine Rentenzahlungen zur Option außer einer sehr geringen Witwenrente, die nicht einmal die Kosten der freiwilligen Krankenversicherung deckt.
Ein Kredit ist nicht zu bekommen, da keine Grundschuld auf die Immobilien eingetragen werden darf.


Meine Fragen sind jetzt:

  1. Gibt es noch irgendeine Stelle, bei der ich finanzielle Hilfe trotz Vermögen (da dies nicht zugänglich ist) stellen kann. (Als Unterstützung oder Darlehen)

  2. Gibt es irgendwelche Hilfsmöglichkeiten für Menschen in solchen Situationen

  3. Wie beantworte ich die Anfrage des AGs zu der Frage, ob Sie aufgrund eines Beschlusses Gebühren erheben können? Da diese dann umgehend fällig werden, können sie nicht beglichen werden.

  4. Wie gehe ich mit meiner eigenen Rechnung um. Warte ich und stelle Sie mit allen aufgelaufenen Monaten nach Erteilung des Erbscheins, oder gibt es die Möglichkeit, daß das Gericht diese und auch seine eigene Rechnung auf Darlehensbasis zahlt, bis flüssiges Vermögen vorhanden ist? Gibt es noch irgendwas, was ich hier beachten müsste?

  5. Sollten wir es schaffen, daß der Erbschein noch dieses Jahr ausgestellt wird, wie kann ich für meine Betreute und mich am Besten sicher stellen, daß das Erbe gut verwaltet und abgewickelt wird, wenn ich mich damit nicht umfassend genug auskenne und meine Betreute nicht in der Lage ist sich um die notwendigen Schritte selbst zu kümmern? Kann mir jemand aus Erfahrung vielleicht ein paar Tipps geben, wie ihr mit einem Immobilienerbe umgeht?

Sorry dafür, daß ich jetzt fünf Fragen in einem Themenbereich gestellt habe. Ich bin euch dankbar für jede hilfreiche Rückmeldung auch zu einzelnen Punkten in diesem doch etwas komplexeren Fall.
Gruß Corry
Corry ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2015, 18:19   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.07.2015
Beiträge: 20
Standard

Oh man das ist eine sehr sehr blöd Situation.... Über irgendein Amt wird es schwer, ich würde es aber trotzdem nochmal beim Sozialamt versuchen. Wenn alles nicht funktioniert geh zum Anwalt, es kann ja nicht sein das man einen Menschen so hängen lässt. Wobei der Mensch nichts dafür kann.... Typisch Bürokratie...:-(
RuthP ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2015, 19:05   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Ich würde nochmals beimn Grundsicherungsamt vorsprechen und die Lage erklären, notfalls soll der Anwalt eine Bescheinigung erstellen, wonach das Erbe noch in Schwebe ist.

Die Betreute hat Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Das ganze müsste über Darlehensbasis funktionieren, weil ja absehbar ist, dass die Betreute erbt und die Kosten erstatten kann.

Ich hatte einen ähnlichen Fall, da wurde das Haus der Betreuten verkauft aber der Verkauf zog sich in die Länge. Da ging das Amt dann für einige Monate in Vorschuss und zahlte die Heimkosten. Nachdem das Haus verkauft wurde und die Gelder da waren, wurde der Darlehensbetrag zurück bezahlt.

Selbst wenn die Betreute vor Rückzahlung versterben sollte, hätte das Sozialamt Anspruch auf Erstattung von dem Erbe.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2015, 12:53   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 03.08.2015
Beiträge: 4
Standard Grundsicherung auf Darlehensbasis

Hallo ihr Beiden,


vielen Dank für Eure damaligen Rückmeldungen. Es hat alles etwas gedauert, doch hat es sich gelohnt den Antrag auf Grundsicherung auf Darlehensbasis erneut zu stellen und viele Dokumente vorzulegen. Die Grundsicherung ist jetzt bewilligt, bis das Darlehen durch die Ausschüttung des Erbes zurück gezahlt werden kann.


Vielleicht hilft diese Information ja irgendwann mal jemandem, der in einer ähnlichen Situation fest steckt.


Gruß
Corry
Corry ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
erbschein, immobilie, mittellos, verzögerung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:00 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40