Dies ist ein Beitrag zum Thema Mittellos im Alltag trotz Immobilienerbschaft im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
ich betreue seit kurzem jemanden deren Ehepartner vor eineinhalb Jahren gestorben ist. Aufgrund ungeklärter Erbverhältnisse und einer größeren ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.08.2015
Beiträge: 4
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Hallo Zusammen,
ich betreue seit kurzem jemanden deren Ehepartner vor eineinhalb Jahren gestorben ist. Aufgrund ungeklärter Erbverhältnisse und einer größeren in der ganzen Welt verstreuten Erbengemeinschaft, war es dem damit beauftragten Anwalt bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, den finalen Erbschein ausstellen zu lassen. Es fehlen noch immer notwendige Unterlagen von potentiellen Erben. Bei dem Erbe handelt es sich ausschließlich um Immobilienwerte. Anderes Finanzvermögen ist nicht vorhanden. Laut Nachlassgericht dürfen die Immobilien weder vermietet noch verkauft noch mit Grundschuld belegt werden, so lange die Erbsache nicht abschließend geklärt ist. Meine Betreute ist im Prinzip zurzeit mittellos, obwohl sie aufgrund eines vorläufigen Teilerbscheins den größten Anteil der Immobilien erben wird und daher überall als vermögend geführt wird. Ich habe bei fast allen Gläubigern bereits Aufschub und Geduld erwirken können, doch hat die Betreute nicht einmal Geld, um sich lebensnotwendige Dinge, wie Lebensmittel zu besorgen. Die zuständige Tafel würde ihr ausnahmsweise Lebensmittel trotz des Vermögens zur Verfügung stellen, doch fehlt das notwendige Bus- und Bahngeld um in die 43km entfernte Stadt zu gelangen. ALG II und Grundsicherungsanträge wurden abgelehnt, zum Antrag auf Grundsicherung auf Darlehensbasis fehlt leider noch die Rückmeldung. Aufgrund der früheren Selbständigkeit stehen keine Rentenzahlungen zur Option außer einer sehr geringen Witwenrente, die nicht einmal die Kosten der freiwilligen Krankenversicherung deckt. Ein Kredit ist nicht zu bekommen, da keine Grundschuld auf die Immobilien eingetragen werden darf. Meine Fragen sind jetzt:
Sorry dafür, daß ich jetzt fünf Fragen in einem Themenbereich gestellt habe. Ich bin euch dankbar für jede hilfreiche Rückmeldung auch zu einzelnen Punkten in diesem doch etwas komplexeren Fall. Gruß Corry |
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#2 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.07.2015
Beiträge: 20
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Oh man das ist eine sehr sehr blöd Situation.... Über irgendein Amt wird es schwer, ich würde es aber trotzdem nochmal beim Sozialamt versuchen. Wenn alles nicht funktioniert geh zum Anwalt, es kann ja nicht sein das man einen Menschen so hängen lässt. Wobei der Mensch nichts dafür kann.... Typisch Bürokratie...:-(
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Ich würde nochmals beimn Grundsicherungsamt vorsprechen und die Lage erklären, notfalls soll der Anwalt eine Bescheinigung erstellen, wonach das Erbe noch in Schwebe ist.
Die Betreute hat Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Das ganze müsste über Darlehensbasis funktionieren, weil ja absehbar ist, dass die Betreute erbt und die Kosten erstatten kann. Ich hatte einen ähnlichen Fall, da wurde das Haus der Betreuten verkauft aber der Verkauf zog sich in die Länge. Da ging das Amt dann für einige Monate in Vorschuss und zahlte die Heimkosten. Nachdem das Haus verkauft wurde und die Gelder da waren, wurde der Darlehensbetrag zurück bezahlt. Selbst wenn die Betreute vor Rückzahlung versterben sollte, hätte das Sozialamt Anspruch auf Erstattung von dem Erbe. Gruß Lotte |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.08.2015
Beiträge: 4
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Hallo ihr Beiden,
vielen Dank für Eure damaligen Rückmeldungen. Es hat alles etwas gedauert, doch hat es sich gelohnt den Antrag auf Grundsicherung auf Darlehensbasis erneut zu stellen und viele Dokumente vorzulegen. Die Grundsicherung ist jetzt bewilligt, bis das Darlehen durch die Ausschüttung des Erbes zurück gezahlt werden kann. Vielleicht hilft diese Information ja irgendwann mal jemandem, der in einer ähnlichen Situation fest steckt. Gruß Corry |
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| erbschein, immobilie, mittellos, verzögerung |
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