Dies ist ein Beitrag zum Thema Verkehrswert - wie ermitteln? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich weiß nicht, wie es einfacher zu erklären wäre, oder welche Daten fehlen.
Der Betreute ist Eigentümer eines Einfamilienhauses inkl. ...
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31.08.2020, 12:50 | #11 |
Einsteiger
Registriert seit: 30.06.2020
Beiträge: 23
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Ich weiß nicht, wie es einfacher zu erklären wäre, oder welche Daten fehlen.
Der Betreute ist Eigentümer eines Einfamilienhauses inkl. Grundstück. Das Haus hat ein Erdgeschoß, welches der Betreute bewohnt. Das Haus hat einen Keller, welchen die Lebensgefährtin (nicht verheiratet) bewohnt. Die Lebensgefährtin zahlt dem Betreuten eine Miete. In der Vermögensaufstellung wird das Wohnhaus angegeben. In der Vermögensaufstellung wird die Miete als Einnahme angegeben. Wird das Gericht bei der Berechnung der Gerichtskosten das gesamte Haus mitsamt Grundstück ausklammern, da vom Betreuten bewohnt, oder ist der vermietete Keller Teil des Vermögens, welches in die Kalkulation der Gerichtskosten einfließt? Vielen Dank für die Aufklärung. |
31.08.2020, 13:02 | #12 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Hallo, der vermietete Teil gehört nicht zum Schonvermögen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
31.08.2020, 13:03 | #13 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hier: https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Gerichtskosten kannst du dich gut einlesen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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31.08.2020, 13:54 | #14 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Bei Gerichtskosten zählt nur das Vermögen (also auch der Teil des Hauses), das nicht selbst bewohnt ist. Laufende Einnahmen (Miete) sind da irrelevant.
Bei der Betreuervergütung zählen sowohl Vermögen als auch (derzeit noch) Einnahmen.
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01.09.2020, 09:22 | #15 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Upps, ich habe das leider wieder durcheinander geworfen. Hätte besser mal meinen eigenen Link genau nach gelesen. Tut mir leid wegen der Falsch- Auskunft
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