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Verkehrswert - wie ermitteln?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verkehrswert - wie ermitteln? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich weiß nicht, wie es einfacher zu erklären wäre, oder welche Daten fehlen. Der Betreute ist Eigentümer eines Einfamilienhauses inkl. ...


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Alt 31.08.2020, 12:50   #11
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.06.2020
Beiträge: 23
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Ich weiß nicht, wie es einfacher zu erklären wäre, oder welche Daten fehlen.

Der Betreute ist Eigentümer eines Einfamilienhauses inkl. Grundstück.
Das Haus hat ein Erdgeschoß, welches der Betreute bewohnt.
Das Haus hat einen Keller, welchen die Lebensgefährtin (nicht verheiratet) bewohnt.
Die Lebensgefährtin zahlt dem Betreuten eine Miete.

In der Vermögensaufstellung wird das Wohnhaus angegeben.
In der Vermögensaufstellung wird die Miete als Einnahme angegeben.

Wird das Gericht bei der Berechnung der Gerichtskosten das gesamte Haus mitsamt Grundstück ausklammern, da vom Betreuten bewohnt, oder ist der vermietete Keller Teil des Vermögens, welches in die Kalkulation der Gerichtskosten einfließt?

Vielen Dank für die Aufklärung.
HansDampfer ist offline  
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Alt 31.08.2020, 13:02   #12
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Hallo, der vermietete Teil gehört nicht zum Schonvermögen.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 31.08.2020, 13:03   #13
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Der Betreute ist Eigentümer eines Einfamilienhauses inkl. Grundstück.
Entscheidend ist die sog. Angemessenheit die sich nach der qm Zahl bemisst.



Zitat:
da vom Betreuten bewohnt, oder ist der vermietete Keller Teil des Vermögens, welches in die Kalkulation der Gerichtskosten einfließt?
Meiner Meinung nach Ja da es sich um Einnahmen handelt.


Zitat:
In der Vermögensaufstellung wird das Wohnhaus angegeben.
In der Vermögensaufstellung wird die Miete als Einnahme angegeben.
Gilt der Betreute hinsichtlich der Vergütungsabrechnung als vermögend?


Hier:
https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Gerichtskosten
kannst du dich gut einlesen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 31.08.2020, 13:54   #14
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Bei Gerichtskosten zählt nur das Vermögen (also auch der Teil des Hauses), das nicht selbst bewohnt ist. Laufende Einnahmen (Miete) sind da irrelevant.

Bei der Betreuervergütung zählen sowohl Vermögen als auch (derzeit noch) Einnahmen.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 01.09.2020, 09:22   #15
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Upps, ich habe das leider wieder durcheinander geworfen. Hätte besser mal meinen eigenen Link genau nach gelesen. Tut mir leid wegen der Falsch- Auskunft
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michaela mohr ist offline  
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