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tiffi 18.11.2007 22:08

Verkehrswert - wie ermitteln?
 
Hallo,

ich hab gerade eine bzw. zwei (Mann und Frau) Betreuung (ehrenamtl.) übernommen, wo das Ehepaar ein Grundstück mit Haus besitzt.

Nun will das VG im Vermögensverzeichnis den Einheitswert und den Verkehrswert wissen. Wo kann ich den erfragen und kostet dies etwas?? Die Betreuten sind mittellos und das Haus verwahrlost...

Wie verhält es sich mit dem Brandversicherungswert?

Es gibt keinerlei Unterlagen.

LG tiffi

Heinz 19.11.2007 08:36

Hallo Tiffi,

du schreibst, es gibt keinerlei Unterlagen. Also nicht einen Hinweis auf irgendeine Versicherung, wo du nachfragen könntest? Kein Kontoauszug von anno pief und dunnemals, wo die Versicherung abgebucht wurde? Nichts?

Frag mal beim Grundbuchamt nach, welche Kriterien dieses Grundstück auszeichnen. Solltest du überhaupt keinen Anhaltspunkt bekommen und keine Möglichkeit erkennst, es bewerten zu lassen, dann musst du selbst dich kundig machen, dich beraten lassen hinsichtlich Lage und Alter und Zustand und dann die Kriterien zusammen stellen und dem Gericht mitteilen, dass nach Auskunft von ..... ein Haus in dieser Lage, in diesem Alter und in diesem Zustand vermutlich einen Wert von -bis hat .

Heinz

AndreasLübeck 19.11.2007 08:45

ohne
 
Hallo,

war das nicht immer so, dass das Finanzamt einen Einheitswertbescheid erstellt ? Ich würde es dort mal versuchen.

Gruss

Andreas

tiffi 19.11.2007 09:24

Hallo,

@Heinz: Ja leider ist es so, ich hab außer der Grundbuchstelle keinerlei Unterlagen aus früherer Zeit. Das einzigeste was ich habe ist der Grundsteuerbescheid der Gemeinde, aber da steht auch nichts vom Einheitswert :roll:

Das Haus ist nach meiner pers. Einschätzung unbewohnbar, aber in einer "normalen" Mietwohnung würden die Betreuten gar nicht klar kommen..Mit der Betreuungsbehörde habe ich vereinbart, die Betreuten erstmal dort wohnen zu lassen. Das Grundstück ist übrigens auch in der Zwangsversteigerung, aber leider der Verkehrswert noch nicht festgesetzt - wäre nächster Schritt gewesen, hat man nun aber erstmal aufgrund der Betreuung abgebrochen :twisted:

LG tiffi

Stracciatellamaus 19.11.2007 13:03

Im Vermögensverzeichnis würde ich gar keinen Wert des Hauses angeben.
Ich würde lediglich angeben, dass ein Grundstück vorhanden ist und von den Betreuten allein bewohnt wird. Außerdem würde ich auf das anhängige Zwangsversteigerungsverfahren verweisen.

Das Grundstück ist derzeit noch kein einsetzbares Vermögen zur Berechnung der Gerichtskosten (weil noch selber bewohnt) und für nichts anderes wird im Moment dieser Wert benötigt.

Probiere es erstmal so, vielleicht gibt sich der Rechtspfleger damit zufrieden!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus

tiffi 19.11.2007 13:54

Super, vielen Dank!!! Das klingt gut und ich werd es auf jeden Fall ausprobieren. Etwas anderes bleibt mir auch gar nicht übrig :wink:

LG tiffi

Tibo 18.01.2012 21:18

Zitat:

Zitat von Stracciatellamaus (Beitrag 9351)
IDas Grundstück ist derzeit noch kein einsetzbares Vermögen zur Berechnung der Gerichtskosten (weil noch selber bewohnt) und für nichts anderes wird im Moment dieser Wert benötigt.

Wie ist das zu verstehen? Gilt das nur für Grundstücke, oder auch für Haus und ETW, wenn selber bewohnt wird, zählt dann der Wert nicht zur Berechnung der Gerichtskosten?

Danke

agw 18.01.2012 23:22

Hallo Tibo,
du hast schon gesehen das der Beitrag 5 Jahre alt ist?

Aber zu deiner Frage: Selbstbewohntes Wohneigentum in angemessener Größe wird nicht zur Berechnung der Gerichtskosten herangezogen. Das kann natürlich ein Haus oder eine ETW sein.

Gruß,
Andreas

HansDampfer 30.08.2020 22:44

Hallo,

wie verhält es sich, wenn der Betreute in seinem Wohnhaus auf eigenem Grundstück eine Kellerwohnung vermietet hat? Wird diese Kellerwohnung zur Berechnung der Gerichtskosten hinzugezogen, oder ist das gesamte Haus ausgenommen?

Vielen Dank

michaela mohr 30.08.2020 23:04

Vermietung zählt als Einnahme.
Bißchen mehr Daten wäre nicht schlecht.


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