Dies ist ein Beitrag zum Thema Streitfall Heimnotwendigkeitsbescheinigung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Eine alte Dame (alleinstehend) wird nach Tagen hilflos in ihrer Wohnung von einer Bekannten aufgefunden. Im KH werden verschiedene fortschreitende ...
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13.01.2016, 19:37 | #1 |
Routinier
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Streitfall Heimnotwendigkeitsbescheinigung
Eine alte Dame (alleinstehend) wird nach Tagen hilflos in ihrer Wohnung von einer Bekannten aufgefunden. Im KH werden verschiedene fortschreitende Erkrankungen festgestellt. Die Ärzte halten eine Rückkehr in die Wohnung (Dachgeschoss, keine Angehörigen) für nicht möglich, sie auch nicht. Gemeinsam mit dem Sozialdienst des KH wird ein Pflegeheimplatz gesucht, Pflegestufe und eine Betreuung beantragt. Sie selbst kündigt ihre Wohnung, Betreuerin stellt dann Antrag auf Hilfe zur Pflege in Heimen sowie auf Übernahme der Kosten, die sich noch aus dem Mietverhältnis ergeben und löst die Wohnung auf. Die Hausärztin bescheinigt die Heimnotwendigkeit. Dem Sozialamt liegen seit 3 Monaten alle Unterlagen vor (schriftlich bestätigt). Ein Bescheid ergeht nicht. Begründung: Im Gutachten des MDK (Pflegestufe wurde genehmigt, Begutachtung erfolgte im Heim) stehe der Satz, sie käme noch in ihrem häuslichen Umfeld zurecht. Gegen das Gutachten ist Widerspruch eingelegt, der auch bereits seit 2 Monaten läuft. Lt. Sozialamt sei zusätzlich das Gesundheitsamt mit einer Begutachtung beauftragt worden, das könne aber dauern. Eine bereits erfolgte schriftliche Zusage zur Übernahme der Kosten für die Wohnungräumung, die darufhin erfolgte, wurde unter Bezugnahme auf den Satz im MDK-Gutachten zurück gezogen. Was kann man tun, um das Ganze zu beschleunigen?
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14.01.2016, 21:56 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,604
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Moin Mimi
Schon 3 Monate her? Beschleunigen? Am besten Du lehnst Dich zurück und hast das Ganze vorher an einen Anwalt abgegeben. Entweder ist ganz schnell eine Enscheidung da, weil das Sozialamt keine Bock auf ein verlorenes Gerichtsverfahren hat, oder es dauert eben. Irgendwie geben sich die Sozialämter in letzter Zeit deutlich mehr Mühe notwendige Hilfeleistungen auf andere abzuwälzen oder zu verweigern. Zumindest verstärkt sich der Eindruck massiv. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
15.01.2016, 00:32 | #3 |
Club 300
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Beiträge: 331
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Wenn die Leute schon mal praktischerweise im KH landen, oder sie zur Beschleunigung der Angelegenheit dort hinverbracht wurden, lasse ich immer die Pflegestufe von dort durch den Sozialdienst beantragen. Hat den Vorteil, dass das Ergebnis nach 1-2 Tagen da ist und dann auch gleich - wegen entsprechender Anregung des Krankenhauses - die Heimnotwendigkeit mitbescheinigt wird
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15.01.2016, 17:49 | #4 |
Routinier
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Beiträge: 1,057
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Ja Miezekatze, das habe ich auch so gemacht. Aber wie Imre schreibt, es wird hinausgezögert und jeder verweist auf den anderen. Nun habe ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid angefordert mit Fristsetzung, danke Imre, mal sehen, ob das reicht. Bisher hatte ich noch keine Probleme, mir war nicht bekannt, ob/wann ich selbst einen Bescheid "verlangen" kann.
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