Dies ist ein Beitrag zum Thema Rauchen im Wohnheim im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mein Klient, 67 J. alt, wohnt in einem Wohnheim für behinderte Menschen.
Er ist starker Raucher.
In seinem Mietvertrag wurde ...
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 885
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Mein Klient, 67 J. alt, wohnt in einem Wohnheim für behinderte Menschen.
Er ist starker Raucher. In seinem Mietvertrag wurde kein Rauchverbot im eigenen Zimmer aufgenommen. Durch Änderungen des Brandschutzes wäre nun aber eine "rauchsichere Ausrüstung" seines Zimmers notwendig. Der Heimträger hat mir nun einen Änderungsvertrag zugeschickt, in dem nachträglich ein Rauchverbot vereinbart werden soll. Ansonsten müsse der Betreute selbst für die Sicherheitsausstattung aufkommen. Außerdem soll ich auf den Betreuten dahingehend einwirken, dass er das Rauchen im Zimmer unterlässt. Sowohl der Heimleitung wie mir ist klar, dass der Klient aufgrund seiner geistigen Behinderung keine Einsicht zeigen kann und wird. Solche Gespräche haben auch schon zahlreich statt gefunden. Ich bin nun unsicher, ob ich diesen Vertrag unterschreiben soll, da ich ja weiß, dass er sich nicht an das Rauchverbot halten kann und wird. Vor allem aber könnte ich mir vorstellen, dass die Ankündigung, der Klient müsse die Sicherheitsausstattung selbst bezahlen, ein Bluff ist. Schließlich haben wir ja einen gültigen Vertrag, in dem nichts von Rauchverbot steht. Hat jemand von Euch hier schon Erfahrungen gemacht? Kollegiale Grüße Marsupilami |
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#2 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ohweia, da sitzt du schön in der Klemme
![]() Zitat:
Die Brandschutzbestimmungen haben sich geändert, das stimmt und mir stellt sich zudem die Frage: wie bzw. aus was besteht diese Sicherheitsrüstung? Meinem Wissen nach gibt es z.B. kein brandsicheres Bettzeug, Kleidung usw. Vielleicht kannst du einen "Umweg" gehen. Die Einrichtung z.B. bitten mit dem Bewohner das Rauchen ausserhalb des Zimmers einzuüben, das Problem also nicht auf der rechtlichen Schiene zu lösen. Letztendlich ist das Rauchen im Zimmer auch "nur" eine Gewohnheit an der man/die Einrichtung arbeiten könnte. Wenn das erfolgt wäre könntest du auch den Änderungsvertrag unterschreiben. Wobei auch der keine Garantie darstellt. Zwei meiner Klienten sind in den jeweiligen Einrichtungen trotz aller Bemühungen so etwas zu verhindern verbrannt wegen dem Rauchen im Zimmer. Das war ehrlich gesagt einfach nur grauenhaft. |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 885
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guten Morgen Michaela,
ja, ich sehe das Problem auch so. Die Gefahr eines Brandes ist natürlich enorm. Tatsächlich wird seit Jahren versucht ihm zu vermitteln, dass er in seinem Zimmer nicht rauchen soll. Er hat dann im Bad gequalmt, daraufhin mussten die Fliesen durch einen Profi gereinigt werden (hatte damals übrigens das Heim bezahlt). Ehrlich gesagt sehe ich keine Möglichkeit, ihm zu vermitteln, dass er nur noch draußen rauchen darf. Als er (vor 10 Jahren) noch bei seiner Familie lebte, hatten seine Angehörigen das auch schon versucht, mit dem Erfolg, dass er unter der Bettdecke rauchte, die in Flammen aufging (konnte Gott sei Dank gelöscht werden). Er ist also wirklich ein stark abhängiger Raucher, und lebt zudem auf diesem Weg noch einen gewissen "nachpubertären" Widerstand aus. Die Rechtslage ist nach meiner Wahrnehmung doch recht speziell, weshalb ich fragte, ob jemand sowas schonmal sinnvoll regeln konnte. Zudem muss ich befürchten, dass das Heim den Vertrag kündigt, wenn die Angelegenheit nicht geklärt wird. Das würde ich dem Klienten gerne ersparen, denn er fühlt sich insgesamt sehr wohl und auch ich bin mit den Leistungen sehr zufrieden. (andererseits ist egal, welche Verträge vorliegen, er wird in jedem Fall weiter qualmen) Ich glaube, ich frag mal einen Rechtsanwalt - ich kann die Antwort ja dann hier bekannt geben. Herzliche Grüße Marsupilami |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
denn so oder so wird das wohl genauso ausgehen egal wie du das anstellst denn letztendlich hängt so viel am Verhalten des Klienten.Würde er denn verstehen wenn man ihm sagt, dass er fast unweigerlich ausziehen müsste wenn sich nichts ändern lässt? Könnte ihn das evtl. zu einer Änderung bewegen? Zitat:
Eine winzige theoretische Möglichkeit könnte u.U. sein: überall in den Krankenakten steht bei Rauchern immer: Nikotinabusus. Wenn man das dem Amt gegenüber als Sucht darstellt für die der Kunde nix kann, auch auf Grund der (geistigen?)Behinderung, könnten dann die Kosten für die Sicherheitsausrüstung nicht dort geltend gemacht werden? Versuchen würde ich das. |
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Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
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Ich weiß nicht, wie schwer die Behinderung ist. Bei einem Pflegeheimbewohner stellte sich auxch mal das Problem. Nachdem "normale" Gespräche nichts halfen, habe ich ihm - gemeinsam mit den Heimverantwortlichen - die Kündigung in Aussicht gestellt und ihm ausgemalt, wie es ihm in einer Obdachlosenunterkunft ergehen würde. Zeitgleich wurden ihm vom Heim mehrere Alternativrauchplätze angeboten (er wollte nicht in die ausgewiesenen Raucherecken). Das funktioniert jetzt.
Von einer "rauchsicheren Ausrüstung" habe ich nocht nicht gehört. Es stellt sich die Frage, was das ist, was das kostet und ob sich dafür evtl. ein Kostenträger finden ließe. |
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#6 |
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 885
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Die Idee mit dem zusätzlichen Bedarf finde ich ganz reizvoll.
Tatsächlich ist er gesundheitlich, in dem Fall geistig, so eingeschränkt, dass ihm schwer mit Konsequenzen zu drohen ist. Ich werde das mal mit der Heimleitung besprechen. Danke Euch fürs Mitdenken! |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 157
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Also ich sehe das auch als pädagogische Aufgabe für das Heim, welches ja auch die Aufgabe als Teil der Eingliederungshilfe hat. Ich würde den Ball also cool zurück spielen.
Die Drohungen nehme ich nicht ernst, das sind eher Ausdruck der Hilflosigkeit angesichts der schwierigen Aufgabe / der Haftung des Heims.
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"Aber ich als Betreuerin bin doch dafür zuständig"
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#8 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Eine Drohung zur Heimplatzkündigung wegen dauerhafter erheblicher Gefährdung aller Heimbewohner sollte man schon ernst nehmen.So lässig kann man damit nicht umgehen.
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