Dies ist ein Beitrag zum Thema Dringende Hilfe Mietvertrag im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo!
Das ist mein erster Beitrag hier, ich hoffe, es wird verständlich und nicht zu lang.
Und zwar geht es ...
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Neuer Gast
Registriert seit: 21.09.2019
Beiträge: 2
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Hallo!
Das ist mein erster Beitrag hier, ich hoffe, es wird verständlich und nicht zu lang. Und zwar geht es um eine rechtliche Frage und um meine beste Freundin. Sie war Ende 2016 bis Anfang 2017 in der Psychiatrie, wegen einer Essstörung, die bis heute immernoch besteht und sie immernoch sehr darunter leidet. Die Ärzte dort wollten ihr einen gesetzlichen Betreuer an ihrem 18. Geburtstag (Dez 2016) geben, doch sie und ihre Eltern konnten sich durchsetzten und sie hat eine Vollmacht gegenüber ihren Eltern unterschrieben. Sie hat dann wieder bei ihren Eltern gewohnt, wohnt aber jetzt in einem betreuten Wohnen für Jugendliche (Sie ist 20 inzwischen). Soweit zur Vorgeschichte. Nun war sie auf der Suche nach einer eigenen Wohnung. Sie hatte sich eine angeschaut und nach 2 min hat die Vermieterin sie wieder rausgeschmissen, da sie angeblich einen Termin hatte. Und nach ein paar Tagen hat sie Panik bekommen, dass sie keine Wohnung mehr bekommen wird und hat die Vermieterin gefragt, ob die Wohnung noch frei sei. Diese fragte nach dem Grund und meine Freundin hat geschrieben, sie möchte evtl die Wohnung. Die beiden haben dann telefoniert, die Frau meine, sie müsse sich heute noch entscheiden und ihr eine Vereinbarung per Mail schicken, in der steht, dass sie die Wohnung will. Durch den Druck von ihr hat meine Freundin dies geschrieben. Am Tag der Wohnungsübergabe ist sie mit ihrem Großvater hingefahren, da dieser die Bürgschaft übernahm. Dort meinte sie dann, und weinte, dass sie das nicht ohne ihre Eltern unterschreiben und entscheiden kann und eigentlich gar nicht in die Wohnung einziehen will. Doch die Frau sagte immer wieder, meine Freundin soll jetzt endlich unterschreiben und es spielt keine Rolle mehr, ob sie nun unterschreibt oder nicht, der Vertrag sei ja schon vorher mündlich geschlossen. Also hat meine Freundin unterschrieben, aber meinte wieder, wie am Anfang, ihre Eltern kommen gleich, ob sie diese nicht auch hereinlässt. Diese würden auch die Kaution vorbeibringen, die war nämlich von der Freundin nicht mitgebracht worden, weil die Vermieterin der Freundin im Schlusssatz einer Mail geschrieben hatte, in der sie den vereinbarten Termin mit dem Großvater geschrieben hatte, dass die Kaution in bar mitgebracht werden sollte. Der Schlüssel konnte also nicht übergeben werden. Plötzlich meinte die Frau, sie hat jetzt einen Termin und muss weg, die Eltern dürfen nicht rein und auch nicht durch das Fenster bei etwas geöffnetem Vorhang schauen. Sie konnte nicht mehr warten, obwohl die Eltern der Freundin schon mit dem Auto anfuhren. Sie hat die Familie meiner Freundin also gefühlt rausgeschmissen und allgemein war ihr Verhalten extrem unmenschlich, die Freundin hatte echt Angst vor ihr. Nun will die Frau vor Gericht gehen. Man muss dazusagen, die Vermieterin ist selbst Gutachterin und kennt sich in den Rechten gut aus. Und die Vollmacht haben sie der Vermieterin geschickt, und sie meinte, das bezeugt keine Geschäftsunfähigkeit. Weiss jemand, wie die Rechte stehen? Wir brauchen dringend Hilfe und sind verzweifelt |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Ganz ehrlich, ich verstehe nicht ganz, wo das Problem ist. Was soll denn jetzt erreicht werden? Will die Freundin wieder aus dem Vertrag raus? Wohnt sie denn jetzt in der Wohnung oder hat sie immer noch keinen Schlüssel, trotz unterschriebenem Mietvertrag?
Ich sehe hier entweder Vertragsbruch (wenn sie jetzt den Schlüssel gar nicht mehr bekommt) oder Unzumutbarkeit (wegen dem Hausverbot gegen die Eltern) als erfolgversprechender an als mit Geschäftsunfähigkeit zu argumentieren, so aus der Ferne. |
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#3 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 21.09.2019
Beiträge: 2
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Hallo Pichilemu,
vielen Dank für deine schnelle Antwort! Ja da habe ich mich wohl unklar ausgedrückt. Ja, die möchte aus dem Vertrag raus. Die Vermieterin hatte einen Termin für die Schlüsselübergabe vorgeschrieben per Mail, aber die Eltern der Freundin hatten abgesagt, da sie die Vollmacht haben und dachten, der Vertrag sei durch diese ungültig. Die Vermieterin meinte, nur wenn meine Freundin geschäftsunfähig ist, erst dann kommt sie aus dem Vertrag raus und dieser ist ungültig. |
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Um es mal kurz zu machen:
Die Erteilung einer Vollmacht allein begründet keine Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers. Denn die Vollmacht ist nur eine Sonderform eines Vertrags und damit muss denknotwendig Geschäftsfähigkeit gegeben sein, damit der Vollmachtgeber überhaupt jemanden bevollmächtigen kann. Ein Geschäftsunfähiger kann niemanden wirksam bevollmächtigen. Die Eltern dachten hier wohl an einen Einwilligungsvorbehalt. Den könnte, sofern er notwendig ist, nur das Betreuungsgericht anordnen und das nicht rückwirkend (bringt also für den vorliegenden Fall nichts). Der Abschluss eines Mietvertrags fällt unter die Wohnungsangelegenheiten und ich kann mir nur schwer eine Konstellation vorstellen, bei der ein Einwilligungsvorbehalt für Wohnungsangelegenheiten notwendig ist, eine Esstörung gehört sicher nicht dazu. Eine Esstörung alleine begründet auch keine Geschäftsunfähigkeit nach bürgerlichem Recht. Von anderen psychischen Krankheiten ist ja im Text keine Rede. Die bessere Schiene wäre wirklich der Vertragsbruch, falls die Vermieterin ihr jetzt die Schlüssel verweigern sollte, obwohl sie grundsätzlich bereit ist die Kaution zu bezahlen (jetzt mal unabhängig von der Frage, ob sie überhaupt noch einziehen will). Sie könnte sich freilich auch in die Wohnung hineinklagen aber wenn sie ohnehin nicht einziehen möchte, dann wäre die fristlose Kündigung wegen Vertragsbruchs eher sinnvoll. Für den Rechtsstreit würde ich mir aber einen guten Anwalt für Mietrecht suchen. Da kann man sich sehr leicht die Finger verbrennen. |
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| gericht, geschäftsfähigkeit, mietvertrag, psychische störung, vertrag |
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