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Mietvertrag umschreiben? Wer zahlt die Miete? Einige Fragen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietvertrag umschreiben? Wer zahlt die Miete? Einige Fragen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr Lieben, ich stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch. Ich habe vor kurzem eine Betreute bekommen, die mit ...


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Alt 27.11.2019, 18:15   #1
Club 300
 
Registriert seit: 15.10.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 300
Standard Mietvertrag umschreiben? Wer zahlt die Miete? Einige Fragen

Hallo Ihr Lieben,


ich stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch.

Ich habe vor kurzem eine Betreute bekommen, die mit ihrem Lebensgefährten zusammen wohnt und jetzt leider in ein Heim zieht, bzw inzwischen gezogen ist.

Beide stehen im Mietvertrag.

Beide erhalten nur eine kleine Rente und haben es bisher so geregelt, dass sie die volle Miete gezahlt hat (damit ist die Rente auch bereits aufgebraucht) und der Lebensgefährte alle anderen Kosten gezahlt (Lebensmittel, Strom, Rundfunkgebühr, etc) hat.

Meine Betreute hat ein eigenes Konto.



Nun stehe ich auf dem Schlauch, bzw. seh den Wald vor lauter Bäumen nicht: Ich muss ja im Grunde genommen für meine Betreute die Wohnung kündigen. Eine Kündigung unterschreiben kann sie nicht mehr. Sie versteht das alles nicht. Mir ist es dann lieber das Gericht mit einzuschalten und einen Verfahrenspfleger "mit im Boot zu haben". Einfach den Mietvertrag umschreiben lassen ist doch einer Kündigung gleich gestellt oder? Also das Prozedere (Genehmigung Kündigung) wäre doch das Gleiche, oder?


Eine andere Frage: Weil ich die Zuständige beim Sozialamt nicht erreiche, tue ich mich gerade mit der Mietzahlung schwer. Meine Betreute ist mittellos, hat aber eine kleines Vermögen angespart (ca. 3000 €). Zahle ich jetzt zum Monatsanfang die Miete für den Monat Dezember (sie wohnt dort ja nicht mehr, ist aber Vertragspartner). Der Lebensgefährte kann die Miete nicht alleine zahlen und auch nicht hälftig.

Hier meine letzte Frage: Er möchte gerne selbst in das Heim mt einziehen, hat aber noch nicht den erforderlichen Pflegegrad 2, damit das Sozialamt die Kosten übernimmt. Bis dieser festgestellt wurde, muss er in der WOhnung alleine wohnen. Er hat gerade Hilfe von einem sehr engagierten Sozialamtsmitarbeiter, der für ihn gar nicht zuständig ist, ihn aber zu Hause besucht und hier und da hilft bei Anträgen. Lange Rede, kurzer Sinn: Könnte ich auch die Betreuung für den Lebensgefährten übernehmen? Oder schließen sich Partner als Betreute aus? Wegen etwaiger unterschiedlicher Interessen zB. Der Vorteil wäre natürlich, dass ich mich selbst vorschlagen könnte und keine Zeit damit vergeudet wird, eine geeignete Person zu finden.



Etwas undurchsichtig der Fall. Von außen betrachtet vllt gar nicht. Aber ich habe so viele Kontellationen jetzt durchdacht, sodass ich selbst völlig im Nebel stehe


Danke für Eure Antworten.

Viele Grüße
DieNeue
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Alt 27.11.2019, 19:22   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von DieNeue Beitrag anzeigen
Beide stehen im Mietvertrag.
Wenn beide im MV stehen, dann können m.W. auch nur beide kündigen.


Zitat:
Zitat von DieNeue Beitrag anzeigen
Ich muss ja im Grunde genommen für meine Betreute die Wohnung kündigen. Eine Kündigung unterschreiben kann sie nicht mehr. Sie versteht das alles nicht. Mir ist es dann lieber das Gericht mit einzuschalten und einen Verfahrenspfleger "mit im Boot zu haben". Einfach den Mietvertrag umschreiben lassen ist doch einer Kündigung gleich gestellt oder? Also das Prozedere (Genehmigung Kündigung) wäre doch das Gleiche, oder?
Das sehe ich auch so.

Zitat:
Zitat von DieNeue Beitrag anzeigen
Weil ich die Zuständige beim Sozialamt nicht erreiche, tue ich mich gerade mit der Mietzahlung schwer. Meine Betreute ist mittellos, hat aber eine kleines Vermögen angespart (ca. 3000 €). Zahle ich jetzt zum Monatsanfang die Miete für den Monat Dezember (sie wohnt dort ja nicht mehr, ist aber Vertragspartner). Der Lebensgefährte kann die Miete nicht alleine zahlen und auch nicht hälftig.
Deshalb:
Antrag auf Heimkostenübernahme beim übergeordneten Träger.
Antrag auf Übernahme der Miet- und Räumkosten beim örtlichen Träger sofort formfrei und hinterher mit Formular und Unterlagen stellen.
Eigene Mietzahlungen umgehend einstellen.
Kontakt zum Vermieter aufnehmen wg. Kündigung, MV-Umschreibung oder sonstigen Lösungen sowie Info bzgl. KÜ-Antrag bei der Gemeinde.


Zitat:
Zitat von DieNeue Beitrag anzeigen
Hier meine letzte Frage: Er möchte gerne selbst in das Heim mt einziehen, hat aber noch nicht den erforderlichen Pflegegrad 2, damit das Sozialamt die Kosten übernimmt. Bis dieser festgestellt wurde, muss er in der WOhnung alleine wohnen. Er hat gerade Hilfe von einem sehr engagierten Sozialamtsmitarbeiter, der für ihn gar nicht zuständig ist, ihn aber zu Hause besucht und hier und da hilft bei Anträgen. Lange Rede, kurzer Sinn: Könnte ich auch die Betreuung für den Lebensgefährten übernehmen? Oder schließen sich Partner als Betreute aus? Wegen etwaiger unterschiedlicher Interessen zB. Der Vorteil wäre natürlich, dass ich mich selbst vorschlagen könnte und keine Zeit damit vergeudet wird, eine geeignete Person zu finden.
Für den Mitbewohner müssen div. Anträge gestellt werden. Das kann der nette Sozialamtsmitarbeiter für ihn tun.
Wenn der Mitarbeiter eine rechtliche Betreuung wünscht, dann kann er dies auch beantragen.
Wenn er Dich als Betreuerin wünscht ist es besser, wenn er das dem Gericht selber mitteilt (und nicht Du).

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 27.11.2019, 21:40   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
Standard

Und natürlich schon mal bei Gericht den Antrag nach § 1907 Abs 1 BGB für die Betreute stellen. Dauert sowieso etwas. Die Kündigung kann erst nach dessen Rechtskraft (§ 40 FamFG) erklärt werden (§ 1831 BGB).

Was man jetzt schon (zusammen mit dem Lebensgefährten machen könnte, wäre mit dem Vermieter einen Auflösungsvertrag zu schließen, der kann auch nachträglich genehmigt werden (§ 1829 BGB).

Bitte auch mal klären, ob beim Vermieter eine Kaution hinterlegt ist.
Die laufende Rente der Betreuten muss jedenfalls für die Heimkosten verwendet werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 28.11.2019, 21:38   #4
Club 300
 
Registriert seit: 15.10.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 300
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin



Wenn beide im MV stehen, dann können m.W. auch nur beide kündigen.




Das sehe ich auch so.



Deshalb:
Antrag auf Heimkostenübernahme beim übergeordneten Träger.
Antrag auf Übernahme der Miet- und Räumkosten beim örtlichen Träger sofort formfrei und hinterher mit Formular und Unterlagen stellen.
Eigene Mietzahlungen umgehend einstellen.
Kontakt zum Vermieter aufnehmen wg. Kündigung, MV-Umschreibung oder sonstigen Lösungen sowie Info bzgl. KÜ-Antrag bei der Gemeinde.




Für den Mitbewohner müssen div. Anträge gestellt werden. Das kann der nette Sozialamtsmitarbeiter für ihn tun.
Wenn der Mitarbeiter eine rechtliche Betreuung wünscht, dann kann er dies auch beantragen.
Wenn er Dich als Betreuerin wünscht ist es besser, wenn er das dem Gericht selber mitteilt (und nicht Du).

MfG

Imre

Danke!
Ich habe das Lastschriftmandat nun widerrufen. Ich hoffe, dass es bereits zum Dezember hin auch berücksichtigt wird.



Der Sozialamtsmitarbeiter hat sich zu einer Betreuerbestellung nicht geäußert. Ich sehe das eher als Vereinfachung für mich. Klar, ich könnte auch sagen, meine Betreute zieht aus, nun ist alles das Problem des Lebensgefährten. Aber im Endeffekt kann er sich um nichts kümmern. Er kann noch nicht einmal das Haus verlassen. Also bleibt im Endeffekt doch viel Arbeit -was ihn betrifft- an mir hängen. Da ist eine Übernahne seiner Betreuung einfacher und effektiver.
DieNeue ist offline  
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Alt 28.11.2019, 21:42   #5
Club 300
 
Registriert seit: 15.10.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 300
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Und natürlich schon mal bei Gericht den Antrag nach § 1907 Abs 1 BGB für die Betreute stellen. Dauert sowieso etwas. Die Kündigung kann erst nach dessen Rechtskraft (§ 40 FamFG) erklärt werden (§ 1831 BGB).

Was man jetzt schon (zusammen mit dem Lebensgefährten machen könnte, wäre mit dem Vermieter einen Auflösungsvertrag zu schließen, der kann auch nachträglich genehmigt werden (§ 1829 BGB).

Bitte auch mal klären, ob beim Vermieter eine Kaution hinterlegt ist.
Die laufende Rente der Betreuten muss jedenfalls für die Heimkosten verwendet werden.

An einen Auflösungsvertrag hatte ich auch bereits gedacht. Da der Lebensgefährte aber erst einmal den Pflegegrad 2 erhalten muss und dem Umzug in das Heim nichts mehr im Wege stehen darf, ist ein Auflösungsvertrag jetzt noch nicht sinnvoll. Es muss ja auch erst einmal seitens des Sozialamts geklärt sein, dass die Kosten für die Räumung der Wohnung übernommen werden (noch so eine Sache, die für den Lebenspartner beantragt werden müsste).
DieNeue ist offline  
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Alt 29.11.2019, 09:20   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
Standard

Ich würde mit ihm zusammen beim Gericht einen Betreuer beantragen und er soll Dich vorschlagen. Du wärest ja auch bestens geeignet, weil Du die Verhältnisse kennst.

Ich hatte mal ein Ehepaar, er im Heim, sie in der Wohnung. War nicht immer einfach, aber rechtlich möglich ist das.

Für die Kündigung der Wohnung musst du die Genehmigung beim Betreuungsgericht beantragen.
Silke77 ist offline  
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Alt 29.11.2019, 11:38   #7
Club 300
 
Registriert seit: 15.10.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 300
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Ja, ich denke auch, dass es manchmal schwierig werden könnte. Gerade wenn es um unterschiedliche Interessen geht (wer zahlt was).
Andererseits schätze ich den Lebensgefährten nicht so ein, dass es Probleme geben könnte.



Genemigung ist bereits beantragt. Danke!
DieNeue ist offline  
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