Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietabgaben in der elterlichen Wohnung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe seit letzter Woche eine neue Betreuung übernommen. Es ist ein 26 jähriger Mann der noch bei seinen ...
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Neuer Gast
Registriert seit: 12.07.2020
Beiträge: 1
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Hallo,
ich habe seit letzter Woche eine neue Betreuung übernommen. Es ist ein 26 jähriger Mann der noch bei seinen Eltern wohnt. Sein aktuelles Einkommen beläuft sich auf ca. 230,00 € (Werkstätte für Behinderte) ansonsten ist kein Vermögen vorhanden. Sein Vater verlangt jeden Monat 200,00€ Miete. Mir erscheint das viel zu hoch, da bleibt ja nicht mehr viel übrig. Ich brauche einen Rat welche Summe angemessen erscheint und ob ich evtl. Mietzuschuss beantragen kann. Hat hier jemand Erfahrungen? LG Susanne |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
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Moin moin
Wenn der Vater Miete verlangt, dann sollte er als erstes einen Mietvertrag vorweisen. Der wird bei den weiter unten genannten Anträgen notwendig sein. Hat der Betreute Anspruch auf ALG 2 oder HLU oder Grundsicherungsleistungen vom Sozialamt? (Ich vermute mal am ehesten Grusi vom Sozi wg. Arbeit in der WfbM) Wenn ja, dann hätte er noch mehr Einkommen - oder vielleicht einen Anspruch darauf. Den kann man mit einem Antrag auf GruSi beim Sozialamt klären. Und da wird es lustig: Vielleicht ist der Vater ja unterhaltspflichtig oder der Betreute wird im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft mit seiner Familie als bedürftig eingestuft. Zumindest müßten die Eltern (und anderen Personen in der Bedarfsgemeinschaft/Familie) die Hosen runterlassen und ihre Einkünfte bekannt machen. (Da wird Papa sich aber freuen...) Falls Anspruch auf GruSi dann bestehen sollte, dann ist der Betreute auch in der Lage mehr (bzw. überhaupt) Geld an seinen Vater abzutreten. Einen Teil für Miete und einen anderen Teil ggf. für Haushalt und Lebensmittel, wenn er dort auch noch versorgt wird. Aber vielleicht will der Vater auch seine Hosen gegenüber dem Sozialamt nicht runterlassen. Dann kannst Du ihn mit seinen Forderungen schön klein halten. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Zitat:
Die Frage ist eher, ob der Mietvertrag auch vom Amt anerkannt wird. Gerade unter Verwandten wird dann doch sehr gerne von einem Scheinmietvertrag ausgegangen, bei dem es gar nicht um eine echte Kostenbeteiligung geht, sondern nur um eine Einnahmengenerierung auf Kosten des Staates. Jedenfalls stehen 200 Euro Miete zu 230 Euro Gesamteinkommen in einen auffälligen Missverhältnis und da wird sich das Amt fragen, wovon lebt der Herr denn, von heißer Luft? |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
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Moin moin
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Aber davon wäre immer noch keine Miete zu zahlen, sondern eher die Versorgung/Verpflegung. MfG Imre
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