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Mietabgaben in der elterlichen Wohnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietabgaben in der elterlichen Wohnung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe seit letzter Woche eine neue Betreuung übernommen. Es ist ein 26 jähriger Mann der noch bei seinen ...


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Alt 16.07.2020, 18:06   #1
Neuer Gast
 
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Beiträge: 1
Frage Mietabgaben in der elterlichen Wohnung

Hallo,

ich habe seit letzter Woche eine neue Betreuung übernommen. Es ist ein 26 jähriger Mann der noch bei seinen Eltern wohnt. Sein aktuelles Einkommen beläuft sich auf ca. 230,00 € (Werkstätte für Behinderte) ansonsten ist kein Vermögen vorhanden. Sein Vater verlangt jeden Monat 200,00€ Miete. Mir erscheint das viel zu hoch, da bleibt ja nicht mehr viel übrig. Ich brauche einen Rat welche Summe angemessen erscheint und ob ich evtl. Mietzuschuss beantragen kann. Hat hier jemand Erfahrungen?


LG Susanne
Susanne.H. ist offline  
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Alt 16.07.2020, 18:43   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin

Wenn der Vater Miete verlangt, dann sollte er als erstes einen Mietvertrag vorweisen. Der wird bei den weiter unten genannten Anträgen notwendig sein.

Hat der Betreute Anspruch auf ALG 2 oder HLU oder Grundsicherungsleistungen vom Sozialamt?
(Ich vermute mal am ehesten Grusi vom Sozi wg. Arbeit in der WfbM)
Wenn ja, dann hätte er noch mehr Einkommen - oder vielleicht einen Anspruch darauf.
Den kann man mit einem Antrag auf GruSi beim Sozialamt klären.
Und da wird es lustig:
Vielleicht ist der Vater ja unterhaltspflichtig oder der Betreute wird im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft mit seiner Familie als bedürftig eingestuft.
Zumindest müßten die Eltern (und anderen Personen in der Bedarfsgemeinschaft/Familie) die Hosen runterlassen und ihre Einkünfte bekannt machen. (Da wird Papa sich aber freuen...)

Falls Anspruch auf GruSi dann bestehen sollte, dann ist der Betreute auch in der Lage mehr (bzw. überhaupt) Geld an seinen Vater abzutreten. Einen Teil für Miete und einen anderen Teil ggf. für Haushalt und Lebensmittel, wenn er dort auch noch versorgt wird.


Aber vielleicht will der Vater auch seine Hosen gegenüber dem Sozialamt nicht runterlassen. Dann kannst Du ihn mit seinen Forderungen schön klein halten.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.07.2020, 18:48   #3
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Vielleicht ist der Vater ja unterhaltspflichtig oder der Betreute wird im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft mit seiner Familie als bedürftig eingestuft.
Zumindest müßten die Eltern (und anderen Personen in der Bedarfsgemeinschaft/Familie) die Hosen runterlassen und ihre Einkünfte bekannt machen. (Da wird Papa sich aber freuen...)
Nein, bei Grusi nicht. Da bleiben Unterhaltsansprüche komplett außen vor solange die Eltern weniger als 100.000 im Jahr verdienen (wovon ich mal ausgehe). Und Grusi bekommt der Betreute allein schon wegen seiner Tätigkeit in der WfbM, auf die Frage der Erwerbsfähigkeit kommt es nicht mehr an.


Die Frage ist eher, ob der Mietvertrag auch vom Amt anerkannt wird. Gerade unter Verwandten wird dann doch sehr gerne von einem Scheinmietvertrag ausgegangen, bei dem es gar nicht um eine echte Kostenbeteiligung geht, sondern nur um eine Einnahmengenerierung auf Kosten des Staates. Jedenfalls stehen 200 Euro Miete zu 230 Euro Gesamteinkommen in einen auffälligen Missverhältnis und da wird sich das Amt fragen, wovon lebt der Herr denn, von heißer Luft?
Pichilemu ist offline  
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Alt 16.07.2020, 18:57   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Nein, bei Grusi nicht. Da bleiben Unterhaltsansprüche komplett außen vor solange die Eltern weniger als 100.000 im Jahr verdienen (wovon ich mal ausgehe).
Immerhin.

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Und Grusi bekommt der Betreute allein schon wegen seiner Tätigkeit in der WfbM, auf die Frage der Erwerbsfähigkeit kommt es nicht mehr an.
Falls der Betreute noch im Eingangsverfahren sein sollte, ist die Quelle der 230,00 € eine andere. Snst gehe ich auch zumindest von einem GruSi-Anspruch aus.

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Die Frage ist eher, ob der Mietvertrag auch vom Amt anerkannt wird. Gerade unter Verwandten wird dann doch sehr gerne von einem Scheinmietvertrag ausgegangen, bei dem es gar nicht um eine echte Kostenbeteiligung geht, sondern nur um eine Einnahmengenerierung auf Kosten des Staates.
Das kann passieren und gar nicht mal so unrealistisch...

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Jedenfalls stehen 200 Euro Miete zu 230 Euro Gesamteinkommen in einen auffälligen Missverhältnis und da wird sich das Amt fragen, wovon lebt der Herr denn, von heißer Luft?
Wenn schon keine KdU gezahlt werden sollte, dann hätte der Betreute zumindest ergänzenden Anspruch auf den Anteil der Hilfen zum Lebensunterhalt, die über 230,00 € von der WfbM liegen.
Aber davon wäre immer noch keine Miete zu zahlen, sondern eher die Versorgung/Verpflegung.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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