Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung gemeinsamer Mietvertrag im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
meine B. hat sich von ihrem Lebensgefährten getrennt und möchte aus der gemeinsam gemieteten Wohnung (Sozialwohnung) ausziehen. Eine neue ...
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#1 |
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Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Hallo,
meine B. hat sich von ihrem Lebensgefährten getrennt und möchte aus der gemeinsam gemieteten Wohnung (Sozialwohnung) ausziehen. Eine neue Wohnung hat sie ab August angemietet. Die Zustimmung des Sozialhilfträgers liegt vor. Der Lebensgefährte möchte mit der gemeinsamen Tochter (10 Jahre alt) die Wohnung allein weiter bewohnen. Er bezieht ALG II. Der Vermieter stimmt einer Entlassung meiner B. aus dem Mietvertrag nicht zu. Der Vermieter begründet es mit einer Bonitätsüberprüfung, die beim Lebensgefährten ungünstig ausfiel (wahrscheinlich Schufa_Einträge). Deshalb möchte er das Mietverhältnis mit dem LG als alleinigem Mieter nicht fortsetzen. Ich könnte nun eine Mitwirkung des Lebensgefährten (der auch gesetzlich betreut wird) zur gemeinsamen Kündigung gesetzlich durchsetzen. Dann wären er und die Tochter aber obdachlos. Das wäre eine Katastrophe! Da ich für meine B. auch den Aufgabenkreis Vermögenssorge habe, sehe ich mich gezwungen, sie aus der Haftung gegenüber dem Vermieter zu befreien, da eventuelle Ansprüche im Innenverhältnis gegenüber dem Lebensgefährten vermutlich ins Leere gingen. Habt Ihr eine Idee wie man die Sache lösen kann? Die Familie hat Unterstützung von der Jugendhilfe. Könnte ich zur Vermeidung der Obdachlosigkeit z.B. dem Jugendamt vorschlagen, dass sie stellvertretend für den LG im Innenverhältnis bürgt und meine B. im Gegenzug auf eine Kündigung verzichtet? LG Annegret |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Hut ab.
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#3 | |
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Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Zitat:
Ich weiß nicht, ob das Jugendamt solche Deals machen darf. Aber rechtlich wäre doch dann meine B. (und ich) auf der sicheren Seite oder? |
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#4 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich befürchte ich war gestern beim Antworten zu optimistisch und bei näherer Überlegung auch letztlich auch zu unbedacht. Entschuldigung.Zitat:
Andererseits ist die Frage ob das überhaupt funktionieren "darf", letztlich ist das ja sowas wie Betrug am Vermieter- mal andersrum gedacht. Der denkt ja dann die ganze Zeit eine Mieterin zu haben an die er sich wenden kannn.... bei Problemen z.B. Der Vermieter rechnet ja dann weiterhin 3 Personen bei den NK ab. Auf welcher Grundlage sollte das, z.B. vor allem von wem getragen werden? Weiter mit den genauen Überlegungen.... wer übernimmt den Mietanteil deiner Betreuten? Solange sie im Mietvertrag steht wird das JC für den Vater und das Kind eher nicht die komplette Mietzahlung übernehmen oder? Das Jugendamt solll ja nur bürgen aber es wird ein ganzes Drittel konkret an Geld fehlen. An einer Wohnung hängen ja noch mehr Verpflichtungen wie nur die pünktliche Mietzahlung. GEZ als Hindernis fällt mir auch noch ein. Deine Betreute müsste sich als ALG II oder SGB XII Bezieherin beim Einwohnermeldeamt auf einmal in zwei Wohnungen anmelden bzw. angemeldet bleiben. Ob das geht? Egal wie, das JC des Mannes müsste mitspielen und ob das eine rechtlich saubere Lösung geben kann bezweifle ich inzwischen stark. Ich tendiere inzwischen dazu mit offenen Karten beim Vermieter zu spielen und das Jugenamt zu bitten anstatt deiner Betreuten deren Platz beim Vermieter einzunehmen bzw. offiziell die Bürgschaft für die Wohnung zu übernehmen. Doppelgleisig zu fahren wird nicht funktionieren aus verschiedenen Gründen. Ausserdem, stell dir mal vor es gäbe wegen was auch immer eine Gerichtsverhandlung, Räumungsklage oder sonst was und damit wäre deine Betreute nach wie vor involviert da sie weiterhin im Mietvertrag stünde. "Heimlich" und unter der Hand sozusagen geht leider doch gar nicht. |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
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Ist denn die Wohnung nur für den Lebensgefährten und die Tochter noch angemessen beim AlG2-Bezug? Wenn nein, kommts ja eh zur Aufforderung des JC, sich was anderes zu suchen.
Ansonsten: es gibt keine einseitige Kündigung bei einem gemeinsamen Mietvertrag: https://www.fachanwalt.de/magazin/mi...er-mietvertrag Es wäre hier allenfalls denkbar, dass zwar eine Kündigung erklärt wird, aber mit dem Zusatz, dass diese erst wirksam wird, wenn auch der andere Mieter kündigt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Das Jobcenter hat sich bereit erklärt, die komplette Miete zu bezahlen.
Zitat:
Ich hoffe, es gibt noch eine bessere Lösung. |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin moin
So als Möglichkeit?: Kann man mit dem Vermieter reden? - und der kündigt von sich aus. Müßte der Kündigung dann gemeinsam widersprochen werden (das dann eben nicht tun) oder kann auch einer alleine widersprechen? Das wäre gerade eine fixe Idee, falls das mit den Kündigungsfristen und Übernahmen des JC bei dem Lebensgefährten hinhauen könnte...? Die haftungsrechtlichen Anteile habe ich dabei natürlich noch nicht bedacht... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Verstehe ich jetzt nicht. Der Vermieter will den Mann doch nicht mit der Tochter in der Wohnung alleine belassen. Deine Idee würde ihm doch genau in die Hände spiele- und Mann und Tochter obdachlos machen. Was vermieden werden soll.
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Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Der Vermieter ist ein sehr großes Unternehmen und vermietet u.a. auch ein paar wenige "Sozialwohnungen" wie diese, um die es hier geht. Da ich nicht die Betreuerin des Lebensgefährten bin, scheitert es schon daran, dass ich gar nicht genug Verhandlungsmasse habe, um dem Vermieter etwas anzubieten.
Der rechtliche Betreuer des LG steht derzeit noch auf dem Standpunkt, dass ich mit meiner Befürchtung (fiktiver Vermögensschaden durch eventuelle Mietausfälle, Wohnungsbrand etc.) übertreibe. Denn das Jobcenter des LG ist ja bereit, die komplette Miete zu zahlen. Er hätte gern, dass ich es dabei belasse und die B. im Mietvertrag drin lasse. Er appeliert an mein soziales Gewissen und ist etwas patzig. Ich habe im Internet etliche Artikel gefunden, wie nahezu unmöglich es für Menschen mit einer schlechten Schufa ist, eine Wohnung anzumieten. Und genau dieses Problem hat der LG jetzt. Wenn ich den LG mit einer gerichtlichen Klage zur gemeinsamen Kündigung zwinge, steht er mit der Tochter auf der Straße. Da der Betreuer des LG scheinbar erst mal nur darauf hofft, dass ich vor solchen sozialen Grausamkeiten zurückschrecke, ist hier natürlich eine Schieflage. Ich habe das Jugendamt über die Situation informiert und hoffe, dass man dort nicht nur den Vorschlag hat, die Tochter bei Obdachlosigkeit in eine Pflegefamilie zu geben. |
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#10 | ||||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
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Was sagt eigentlich deine Betreute zu allem? Sie kann das Risiko für sich selbst am besten einschätzen? Zitat:
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