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Freiwillig gesetzlich KV - Heimaufnahme - Sozialamt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Freiwillig gesetzlich KV - Heimaufnahme - Sozialamt im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, eine Betreute von mir ist ins Heim gekommen. Sie hat eine Rente von ca. 1100 Euro. Sie war freiwillig ...


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Alt 12.09.2020, 16:49   #1
Club 300
 
Registriert seit: 18.11.2019
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Beiträge: 355
Standard Freiwillig gesetzlich KV - Heimaufnahme - Sozialamt

Hallo,


eine Betreute von mir ist ins Heim gekommen. Sie hat eine Rente von ca. 1100 Euro. Sie war freiwillig gesetzlich versichert, zahlte 200 Euro im Monat. Nun ist der Sozialhilfebescheid gekommen und das Sozialamt übernimmt 400 Euro KV Kosten, die direkt an die KK gehen. Wie kommen denn diese 400 Euro zustande? Wie berechnet sich der KK Beitrag?
Just ist offline  
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Alt 12.09.2020, 19:20   #2
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Standard

200 € ist ziemlich plausibel: 14 % Beitrag von der Bruttorente (da ohne Krankengeldanspruch) + Zusatzbeitrag der jew. KK (meist um 1 %) + Pflegeversicherung (3,05 % bzw bei Kinderlosen 3,3 %).

Siehe unter: https://www.finanztip.de/gkv/freiwillig-versichert/

Kann es sein, dass bei dem Bescheid vielleicht eine Nachzahlung für den Vormonat dabei ist?
__________________
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Horst Deinert

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Alt 12.09.2020, 19:56   #3
Club 300
 
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Ort: NRW
Beiträge: 355
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
200 € ist ziemlich plausibel: 14 % Beitrag von der Bruttorente (da ohne Krankengeldanspruch) + Zusatzbeitrag der jew. KK (meist um 1 %) + Pflegeversicherung (3,05 % bzw bei Kinderlosen 3,3 %).

Siehe unter: https://www.finanztip.de/gkv/freiwillig-versichert/

Kann es sein, dass bei dem Bescheid vielleicht eine Nachzahlung für den Vormonat dabei ist?

Nein, es wurde genau der doppelte Beitrag zur KV angesetzt ...es waren 200,33 Euro und jetzt hat das Sozialamt 400,66 Euro angesetzt. Habe gedacht, es gibt da vielleicht eine bestimmte Pauschale etc.
Just ist offline  
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Alt 12.09.2020, 20:11   #4
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
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Standard

Klingt nach einer Fehleingabe in der Sozialhilfesoftware. Vielleicht mal einen Hinweis geben. Oft sehen die SB den fertigen Bescheid gar nicht mehr. Man klickt sich durch diverse Fenster. Und der Ausdruck erfolgt an anderer Stelle automatisiert.
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Horst Deinert

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Alt 12.09.2020, 20:57   #5
Club 300
 
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Wie berechnet sich der Beitrag denn nach Heimaufnahme und Hilfe zur Pflege? Wird die Rente trotzdem noch zur Berechnung des Beitrags herangezogen, trotz Hilfe zur Pflege?
Just ist offline  
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Alt 12.09.2020, 22:36   #6
Moderator
 
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Standard

Natürlich bleibt der Beitrag gleich. Bitte nicht mit der Berechnung der Zuzahlung verwechseln.
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Alt 13.09.2020, 12:04   #7
FFB
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Beiträge: 479
Standard

Zitat:
Zitat von Just Beitrag anzeigen
eine Betreute von mir ist ins Heim gekommen. Sie hat eine Rente von ca. 1100 Euro. Sie war freiwillig gesetzlich versichert, zahlte 200 Euro im Monat. Nun ist der Sozialhilfebescheid gekommen und das Sozialamt übernimmt 400 Euro KV Kosten, die direkt an die KK gehen. Wie kommen denn diese 400 Euro zustande? Wie berechnet sich der KK Beitrag?
Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
14 % Beitrag von der Bruttorente (da ohne Krankengeldanspruch)
Das müssten 14,6 % sein, denn für Renten gilt generell der allgemeine Beitragssatz (§ 247 SGB V), auch bei freiwilligen Mitgliedern (§ 240 Abs. 2 Satz 5 SGB V). Nur Nebeneinkünfte (z.B. aus Vermietung und Verpacktung oder Kapitalvermögen) unterliegen dem ermäßigten Beitragssatz.

Zitat:
Zitat von Just Beitrag anzeigen
[...] es wurde genau der doppelte Beitrag zur KV angesetzt ...es waren 200,33 Euro und jetzt hat das Sozialamt 400,66 Euro angesetzt. [...]
Das klingt schon nach einem Fehler. Oder es ist aus irgendeinem Grund der Beitrag für zwei Monate.

Zitat:
Zitat von Just Beitrag anzeigen
Wird die Rente trotzdem noch zur Berechnung des Beitrags herangezogen, trotz Hilfe zur Pflege?
Hilfe zur Pflege ist nicht beitragspflichtig, löst keine Versicherungspflicht aus, und die Rente wird auch nicht beitragsfrei. Der Krankenversicherungsbeitrag ändert sich dadurch nicht.

Anders wäre es, wenn die Betreute (auch) Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bekäme. Diese Leistungen sind grundsätzlich beitragspflichtig. Die Beitragshöhe ergibt sich aus § 7 Abs. 6 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler des GKV-Spitzenvervandes:

Zitat:
Für die Beitragsbemessung von Empfängern von Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag 1/30 des 2,67-fachen des Regelsatzes gemäß der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 SGB XII [...]
FFB ist offline  
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