Dies ist ein Beitrag zum Thema Freiwillig gesetzlich KV - Heimaufnahme - Sozialamt im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
eine Betreute von mir ist ins Heim gekommen. Sie hat eine Rente von ca. 1100 Euro. Sie war freiwillig ...
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12.09.2020, 16:49 | #1 |
Club 300
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Freiwillig gesetzlich KV - Heimaufnahme - Sozialamt
Hallo,
eine Betreute von mir ist ins Heim gekommen. Sie hat eine Rente von ca. 1100 Euro. Sie war freiwillig gesetzlich versichert, zahlte 200 Euro im Monat. Nun ist der Sozialhilfebescheid gekommen und das Sozialamt übernimmt 400 Euro KV Kosten, die direkt an die KK gehen. Wie kommen denn diese 400 Euro zustande? Wie berechnet sich der KK Beitrag? |
12.09.2020, 19:20 | #2 |
Moderator
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200 € ist ziemlich plausibel: 14 % Beitrag von der Bruttorente (da ohne Krankengeldanspruch) + Zusatzbeitrag der jew. KK (meist um 1 %) + Pflegeversicherung (3,05 % bzw bei Kinderlosen 3,3 %).
Siehe unter: https://www.finanztip.de/gkv/freiwillig-versichert/ Kann es sein, dass bei dem Bescheid vielleicht eine Nachzahlung für den Vormonat dabei ist?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
12.09.2020, 19:56 | #3 | |
Club 300
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Zitat:
Nein, es wurde genau der doppelte Beitrag zur KV angesetzt ...es waren 200,33 Euro und jetzt hat das Sozialamt 400,66 Euro angesetzt. Habe gedacht, es gibt da vielleicht eine bestimmte Pauschale etc. |
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12.09.2020, 20:11 | #4 |
Moderator
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Beiträge: 5,714
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Klingt nach einer Fehleingabe in der Sozialhilfesoftware. Vielleicht mal einen Hinweis geben. Oft sehen die SB den fertigen Bescheid gar nicht mehr. Man klickt sich durch diverse Fenster. Und der Ausdruck erfolgt an anderer Stelle automatisiert.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
12.09.2020, 20:57 | #5 |
Club 300
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Wie berechnet sich der Beitrag denn nach Heimaufnahme und Hilfe zur Pflege? Wird die Rente trotzdem noch zur Berechnung des Beitrags herangezogen, trotz Hilfe zur Pflege?
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12.09.2020, 22:36 | #6 |
Moderator
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Beiträge: 5,714
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Natürlich bleibt der Beitrag gleich. Bitte nicht mit der Berechnung der Zuzahlung verwechseln.
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13.09.2020, 12:04 | #7 | ||||
Stammgastanwärter
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Beiträge: 479
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Anders wäre es, wenn die Betreute (auch) Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bekäme. Diese Leistungen sind grundsätzlich beitragspflichtig. Die Beitragshöhe ergibt sich aus § 7 Abs. 6 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler des GKV-Spitzenvervandes: Zitat:
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