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Besondere Wohnform droht Kündigung an

Dies ist ein Beitrag zum Thema Besondere Wohnform droht Kündigung an im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin. Mein Betreuter (geistig behindert aufgrund Gendefekt) lebt seit kurzem in einer geschlossenen Einrichtung der Eingliederungshilfe. Dort zeigt er genau ...


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Alt 16.09.2020, 13:55   #1
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
Standard Besondere Wohnform droht Kündigung an

Moin.
Mein Betreuter (geistig behindert aufgrund Gendefekt) lebt seit kurzem in einer geschlossenen Einrichtung der Eingliederungshilfe. Dort zeigt er genau die Verhaltensweisen, die letztlich zum Beschluss geführt haben: aggressive Durchbrüche gegen Sachen und Menschen, Grenzüberschreitungen ggü. Frauen, zuletzt bei einer Mitarbeiterin der Einrichtung.


Erfahren habe ich das "über Eck", der mangelhafte Informationsfluss wurde von mir schon moniert und ich erhielt dafür eine schriftliche Entschuldigung.


Abgesehen davon droht Ungemach in Form von stafrechtlicher Anzeige gegen meinen Betreuten und der Androhung einer Kündigung des Heimvertrages.


Die Suche nach diesem Heimplatz hat (nur) ein halbes Jahr gedauert unter massivem Einsatz von KH-SD und Kostenträger. Das würde diesmal nicht einfacher werden.


Natürlich werde ich mit Behandler und Einrichtung sprechen.
Ich denke spätestens bei Eingang einer Kündigung würde ich mir Rechtsbeistand holen.


Auf was muss ich jetzt achten? (strafrechtlich und vertraglich)
Auf welcher Grundlage könnte ich einer Kündigung widersprechen?
Was passiert, wenn eine Kündigung rechtswirksam erfolgt?
(Zurück in die Psychiatrie, vermute ich)



Bin für sinnvollen Input/Erfahrungsberichte dankbar
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 16.09.2020, 15:02   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Auf was muss ich jetzt achten? (strafrechtlich und vertraglich)
Als erstes auf deine Nerven Spass beiseite.


Du solltest nicht ausser acht lassen dass in dem Moment wo die Konzeption und die Struktur der Einrichtung nicht mehr zum (krankeitsbedingten Verhalten) des Bewohners passen du kaum eine Chance haben wirst die Kündigung dauerhaft abzuwenden.


Ich würde den behandelnden Neurolgen umgehend kontaktieren ob nicht mit einer veränderten Medikation wenigstens die Spitzen das Eisbergs gekappt werden könnten?


Zitat:
Natürlich werde ich mit Behandler und Einrichtung sprechen.
Darin sehe ich die meisten Erfolgsaussichten. Gehe nicht in das Gespräch mit der Haltung: Betreuer verteitigt den Betreuten gegen das Heim sondern eröffne das Gespräch mit der Feststellung: da haben wir aber eine sehr schwierigen Patienten, wie gehen wir denn jetzt damit um?



Zitat:
Ich denke spätestens bei Eingang einer Kündigung würde ich mir Rechtsbeistand holen.
RA ist irgendwie immer gut aber wenn der Sachverhalt sich wie oben beschrieben dargestellt lässt sich dauerhaft ach durch einen RA nichts verhindern.
Schau dir den Heimvertrag hinsichtlich der Kündigungsgründe nochmal genau an.


Zitat:
Was passiert, wenn eine Kündigung rechtswirksam erfolgt?
(Zurück in die Psychiatrie, vermute ich)
Früher gab es im Hessischen Heimgesetz den Passus dass eine Einrichtung mitverantwortlich war für den nächsten Platz und die Platzsuche. Irgendwer sagte das sei jetzt geändert, ich weiss es nicht sicher.


Die Psychiatrie wird dir was husten, die snind ja keine Aufbewahungsstätte ausser es gäbe eine Rücknahmevereinbarung.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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