Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegeheim und Ummeldung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
ich hatte drei heimaufnahmen unlängst. Mit wirklich JEDER Einrichtung gibt es Streit. Aufnahme frteitag, Sa auf AB "Der braucht ...
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28.10.2020, 17:27 | #1 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
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Pflegeheim und Ummeldung
Moin,
ich hatte drei heimaufnahmen unlängst. Mit wirklich JEDER Einrichtung gibt es Streit. Aufnahme frteitag, Sa auf AB "Der braucht Zigarrettenpapier", die ummeldung "Sie sind der Betreuer, Sie müssen ihn zum EWMA fahren" (logisch, bei erforderlichem Krankentransport) und immer wieder einkäufe erledigen, Tabak, socken usw. Und ich müsse mal Bargeld bringen... Heute war die dame besonders erfahren und meinte - auf den heimvertrag und den versorgungsauftrag angesprochen - ich sei dreist und beendete das Telefonat. Ist das bei Euch auch so, daß immer mehr Versorgung gefordert wird und den leutz das seitens der einrichtung auch so gesagt wird? |
28.10.2020, 18:53 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin moin
Nö. nach dem ersten Versuch ist üblicherweise Ruhe im Karton. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
29.10.2020, 11:59 | #3 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Zitat:
Ich bin jedenfalls immer "beruhigt", wenn ich mitkriege, dass es meinen KollegInnen in der Hinsicht auch nicht besser geht. Solange die Bezeichnung "Betreuer" besteht, wird dieses Problem wohl auch nicht kleiner. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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29.10.2020, 12:09 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Nein, ich bin ehrlich immer wieder erstaunt, wie unterschiedlich es da in der Republik zugeht. Hier hat jedes Pflegeheim, mit dem ich zu tun habe, eigene Betreuungshelfer, die Einkäufe und Besorgungen für Bewohner auf Wunsch erledigen. Auch Ummeldungen passieren recht unbürokratisch. Je nach Fall übernimmt es die Einrichtung, ggf auch in für den Betreuten mit seinem Ausweis aber ohne ihn; wenn Ausweis abgelaufen und absehbar, dass B. im Heim verbleibt, beantrage ich beim zuständigen Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes, bei dem ich mich einmal persönlich vorgestellt habe, per Mail eine Befreiung von der Ausweispflicht.
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30.10.2020, 12:33 | #5 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
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Ummeldung ist Aufgabe der einrichtung sofern die aufenthaltsregelung nicht angeordnet ist. Da bleibt kein Diskussionsspielraum.
Es ist auch im hiesigen Großraum unterschiedlich. Und ich bin beruhigt, daß es euch da nicht besser ergeht. Aber ziemlich geladen, weil jede Hilfskraft der auffassung ist, mir weisungen erteilen zu können. |
30.10.2020, 18:13 | #6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
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Ohne AK „Aufenthsltsbestimmung“, aber mit Ak „Behördenangelegenheiten“ kANN der Betreuer (freiwillig) beim EMA anmelden (weils halt eine Behörde ist), es MuSS es aber nicht.
Die MeldePFLICHT liegt in diesem Fall beim Heimleiter, § 32 BMG. Alles andere sind ggf Absprachen im kollegialen Verhältnis, aka „eine Hand wäscht die andere“
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
01.11.2020, 13:22 | #7 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
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Sorry,
aber die dortige Meldebehörde erteilt ohne Aufenthaltsregelung werder Auskunft ob ein B. dort gemeldet ist, noch werden Ummeldungen akzeptiert. Großstadt. |
01.11.2020, 16:40 | #8 |
Moderator
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In Dunkeldeutschland?
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