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Pflegeheim und Ummeldung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegeheim und Ummeldung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, ich hatte drei heimaufnahmen unlängst. Mit wirklich JEDER Einrichtung gibt es Streit. Aufnahme frteitag, Sa auf AB "Der braucht ...


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Alt 28.10.2020, 17:27   #1
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard Pflegeheim und Ummeldung

Moin,


ich hatte drei heimaufnahmen unlängst. Mit wirklich JEDER Einrichtung gibt es Streit. Aufnahme frteitag, Sa auf AB "Der braucht Zigarrettenpapier", die ummeldung "Sie sind der Betreuer, Sie müssen ihn zum EWMA fahren" (logisch, bei erforderlichem Krankentransport) und immer wieder einkäufe erledigen, Tabak, socken usw. Und ich müsse mal Bargeld bringen...


Heute war die dame besonders erfahren und meinte - auf den heimvertrag und den versorgungsauftrag angesprochen - ich sei dreist und beendete das Telefonat.


Ist das bei Euch auch so, daß immer mehr Versorgung gefordert wird und den leutz das seitens der einrichtung auch so gesagt wird?
Tomas11 ist offline  
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Alt 28.10.2020, 18:53   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Moin moin


Nö. nach dem ersten Versuch ist üblicherweise Ruhe im Karton.


MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 29.10.2020, 11:59   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von Tomas11 Beitrag anzeigen
Moin,


ich hatte drei heimaufnahmen unlängst. Mit wirklich JEDER Einrichtung gibt es Streit. Aufnahme frteitag, Sa auf AB "Der braucht Zigarrettenpapier", die ummeldung "Sie sind der Betreuer, Sie müssen ihn zum EWMA fahren" (logisch, bei erforderlichem Krankentransport) und immer wieder einkäufe erledigen, Tabak, socken usw. Und ich müsse mal Bargeld bringen...


Heute war die dame besonders erfahren und meinte - auf den heimvertrag und den versorgungsauftrag angesprochen - ich sei dreist und beendete das Telefonat.


Ist das bei Euch auch so, daß immer mehr Versorgung gefordert wird und den leutz das seitens der einrichtung auch so gesagt wird?



Ich bin jedenfalls immer "beruhigt", wenn ich mitkriege, dass es meinen KollegInnen in der Hinsicht auch nicht besser geht.
Solange die Bezeichnung "Betreuer" besteht, wird dieses Problem wohl auch nicht kleiner.


mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 29.10.2020, 12:09   #4
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Nein, ich bin ehrlich immer wieder erstaunt, wie unterschiedlich es da in der Republik zugeht. Hier hat jedes Pflegeheim, mit dem ich zu tun habe, eigene Betreuungshelfer, die Einkäufe und Besorgungen für Bewohner auf Wunsch erledigen. Auch Ummeldungen passieren recht unbürokratisch. Je nach Fall übernimmt es die Einrichtung, ggf auch in für den Betreuten mit seinem Ausweis aber ohne ihn; wenn Ausweis abgelaufen und absehbar, dass B. im Heim verbleibt, beantrage ich beim zuständigen Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes, bei dem ich mich einmal persönlich vorgestellt habe, per Mail eine Befreiung von der Ausweispflicht.
mimi91 ist offline  
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Alt 30.10.2020, 12:33   #5
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard

Ummeldung ist Aufgabe der einrichtung sofern die aufenthaltsregelung nicht angeordnet ist. Da bleibt kein Diskussionsspielraum.


Es ist auch im hiesigen Großraum unterschiedlich.



Und ich bin beruhigt, daß es euch da nicht besser ergeht.


Aber ziemlich geladen, weil jede Hilfskraft der auffassung ist, mir weisungen erteilen zu können.
Tomas11 ist offline  
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Alt 30.10.2020, 18:13   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
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Ohne AK „Aufenthsltsbestimmung“, aber mit Ak „Behördenangelegenheiten“ kANN der Betreuer (freiwillig) beim EMA anmelden (weils halt eine Behörde ist), es MuSS es aber nicht.

Die MeldePFLICHT liegt in diesem Fall beim Heimleiter, § 32 BMG.

Alles andere sind ggf Absprachen im kollegialen Verhältnis, aka „eine Hand wäscht die andere“
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 01.11.2020, 13:22   #7
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
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Sorry,


aber die dortige Meldebehörde erteilt ohne Aufenthaltsregelung werder Auskunft ob ein B. dort gemeldet ist, noch werden Ummeldungen akzeptiert.


Großstadt.
Tomas11 ist offline  
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Alt 01.11.2020, 16:40   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
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In Dunkeldeutschland?
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Horst Deinert

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