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Probleme mit dem Vermieter

Dies ist ein Beitrag zum Thema Probleme mit dem Vermieter im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ihr Lieben ich habe ein relativ dringendes, aber eigentlich „lachhaftes“ Anliegen.. Und ich hoffe, dass ich hier im richtigen ...


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Alt 11.11.2020, 09:58   #1
Mii
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 15.10.2020
Beiträge: 4
Standard Probleme mit dem Vermieter

Hallo ihr Lieben



ich habe ein relativ dringendes, aber eigentlich „lachhaftes“ Anliegen..


Und ich hoffe, dass ich hier im richtigen Forumsabschnitt gelandet bin, falls nicht, dann sagt mir bitte wohin es besser passen würde und ich lösche es und poste es dort erneut


Ich bin seit dem 05.10.2020 als ehrenamtliche Betreuung für meinen Cousin bestellt worden und direkt jetzt steht ein Umzug vor der Tür. Er zieht mit seiner Freundin zusammen zum 01.12.2020 – aufgrund dessen, dass wir relativ kurzfristig die Wohnung gefunden und neu gemietet haben, war der nächstmögliche Kündigungstermin der alten Wohnung zum 31.01.2021.



Nach anfänglich schwierigem Kontakt zum derzeitigen Vermieter hat er sich dann, zumindest auf den ersten Blick, als sehr verständnisvoll und umgänglich entpuppt, sodass wir einen Nachmieter für den 15.12.2020 suchen konnten und auch gefunden haben. Der Vermieter war mit dem Nachmieter auch einverstanden und sie haben sogar bereits einen Termin miteinander vereinbart um den Mietvertrag zum 15.12.2020 zu unterzeichnen.
Nun ist es so, dass der derzeitge Vermieter das Objekt erst kürzlich selber erworben hat und der Mietvertrag mit dem Vorbesitzer zustande gekommen ist.
Laut Wohnungsübergabeprotokoll habe ich sehr eindeutig schwarz auf weiß, dass mein Cousin die Küche für 250€ dem Vormieter abgekauft hat und dass „vom Vormieter übernommene Einrichtungen und Gegenstände nicht zur Mietsache gehören“. Der Vermieter behauptet allerdings, ihm würde die Küche gehören und er hätte notariell das Haus samt dieser Küche gekauft. Zufälligerweise fehlen ihm genau diese drei Seiten aus dem Wohnungsübergabeprotokoll.
Sollte ich auf die Küche als Eigentum bestehen, dann könne er meinen Cousin natürlich nicht zum 15.12.2020 aus der Wohnung entlassen und alles müsste erst rechtlich geprüft werden, sodass wir dann noch bis zum 31.01.2021 weiter zahlen müssten.
Nun rechnet es sich natürlich ganz einfach: 250€ Küche (der Nachmieter hätte sie für 200€ gekauft) gegen 550€ für 1,5 Monatsmieten mehr..



Im Grunde sind mir diese 200€ nicht wahnsinnig wichtig und mir ist bewusst, dass es eigentlich lachhaft ist, sich um eine Einbauküche von 200€ zu streiten. Allerdings geht es mir da sehr ums Prinzip und ich finde es ein Ding der Unmöglichkeit, dass sich Leute an solchen Dingen bereichern..


Seht ihr da irgendeine Möglichkeit zum 15.12.2020 aus der Wohnung zu kommen und trotzdem das Geld der Küche zu bekommen?


Ganz liebe Grüße,
Michelle
Mii ist offline  
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Alt 11.11.2020, 11:12   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Vielleicht sollest du diese Frage einem RA stellen der dem Verkauf/der Übergabe evtl. genauer nachgehen könnte. Die 3 Seiten müssten ja auffindbar sein- theoretisch.



Persönlich finde ich sowas auch ärgerlich aber du sagst selbst, das wird auf ein Minusgeschäft für euch hinauslaufen. Also.......


Dem Vermieter könnte ja plötzlich angesichts eines Rechtsstreites um 250 Euro z.B. Bedenken kommen den Nachmieter akzeptabel zu finden.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.11.2020, 11:25   #3
Mii
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 15.10.2020
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Vielleicht sollest du diese Frage einem RA stellen der dem Verkauf/der Übergabe evtl. genauer nachgehen könnte. Die 3 Seiten müssten ja auffindbar sein- theoretisch.



Persönlich finde ich sowas auch ärgerlich aber du sagst selbst, das wird auf ein Minusgeschäft für euch hinauslaufen. Also.......


Dem Vermieter könnte ja plötzlich angesichts eines Rechtsstreites um 250 Euro z.B. Bedenken kommen den Nachmieter akzeptabel zu finden.

Genau das hatte ich mir schon gedacht.



Er hat auch sehr deutlich gesagt, dass er dann einen Rechtstreit mit dem Verkäufer des Hauses anstreben würde und er solange dies nicht geklärt ist, die Wohnung ebenfalls nicht weiter vermietet werden kann. Wortwörtlich sagte er:"Das können Sie sich jetzt aussuchen was Ihnen wichtiger ist!". Und gerade eben dieser Satz hat mich so rasend gemacht - er zeigt mir, dass er ganz eindeutig weiß, was er tut ..
Mii ist offline  
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Alt 11.11.2020, 16:43   #4
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
Standard

Moin,


nach meiner Auffassung sind Einbauküchen, Küchen, die individuell handwerklich hergestellt sind und so in das Gebäude eingefügt wurden, dass eine Trennung vom Gebäude nicht ohne erheblichen Wertverlust möglich ist.


Zumindest findet man diese Definition bei der Fragestellung, welche Versicherung im Brandfall zu leisten hat. Die Hausratversicherung oder die Feuerversicherung.


Ich würde auf die Küche verzichten, zumal ein Neuaufbau evtl mit Anpassungsarbeiten und meistens mit Kauf einer neuen Arbeitsplatte verbunden ist.


Grüße
vom Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 11.11.2020, 17:15   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 195
Standard Küchenübernahme

Hallo Mii -
für mich ist das was der Vermieter tun will schon fast Nötigung.
(Kein früherer Auszugstermin wenn nicht Küche bleibt ....)
In Zeiten von Wohnungsnot erlauben sich Vermieter doch schon Einiges! Egal um wieviel Geld es geht.

Hier bräuchte man einen s c h a r f e n RA vom Mieterverein.
Mir hat mal so einer sehr gut geholfen.


Gruss Motzerella
motzerella ist offline  
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Alt 11.11.2020, 17:56   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
zumal ein Neuaufbau evtl mit Anpassungsarbeiten und meistens mit Kauf einer neuen Arbeitsplatte verbunden ist.
Du hast den Beitrag missverstanden. Er will die Küche ja nicht mitnehmen sondern an den Nachmieter weiterverkaufen, die bleibt also genau am Platz.
Er hätte nur gerne das Geld dafür gehabt was er selbst ehemals dafür gezahlt hat.


@motzerella, deine Entrüstung in allen Ehren aber auch der super- schärfste Mietrechtsanwalt kann keinen zwingen einen anderen frühzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 17.11.2020, 11:19   #7
Mii
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 15.10.2020
Beiträge: 4
Standard

Hallo zusammen,


vielen Dank für eure ganzen Antworten.


Ich habe dem Vermieter ein wenig mit dem Zaunpfahl auf dem Kopf rumgehämmert.



Da er sich gerne wie der geschlagene Hund dargestellt hat, als hätten die Vorbesitzer des Hauses IHN um 250€ für diese Einbauküche betrogen (bei einem Kaufpreis der vermutlich ein Vielfaches dessen war..), denn er habe die Küche ja definitiv mitgekauft, habe ich mich durchtelefoniert von den Vorbesitzern, über die Hausverwaltung bis hin zum Makler, der mir dann den zustandegekommenen Notarvertrag vorgelesen hat. "Das Haus wird ohne Mobiliar und Inventar verkauft."


Ich habe ihm dann sehr deutlich gemacht, dass mein Cousin offensichtlich an irgendeiner Stelle um 250€ betrogen wurde. Natürlich wollte ich ihm das nicht unterstellen . Habe ihm dann gesagt, wie unmenschlich sowas ist und schwupp knallte er mir 100€ auf den Tisch. Diese 100€ waren komischerweise schon vorbereitend in seiner Handyhülle verstaut.



Nunja, besser 100€ als nichts und wir können zum 15.12.2020 umziehen.


Vielen Dank für's Beistehen
Mii ist offline  
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