Dies ist ein Beitrag zum Thema fehlender Energieausweis im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmenden,
ich bin Betreuer einer Dame, die ins Pflegeheim wechselte. Ihre ETW habe ich renovieren lassen und möchte sie ...
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23.11.2020, 16:06 | #1 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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fehlender Energieausweis
Liebe Teilnehmenden,
ich bin Betreuer einer Dame, die ins Pflegeheim wechselte. Ihre ETW habe ich renovieren lassen und möchte sie nun vermieten. Ein Ärgernis ist seit längerer Zeit die Untätigkeit der Hausverwaltung. Konkret liegt kein gültiger Energieausweis vor. Der Schornsteinfeger gibt an, ohne Energieausweis dürfe die Wohnung nicht vermietet werden. Die Hausverwaltung ignoriert meine Schreiben. Was sollte ich am besten tun?? Schöne Grüße Klima |
23.11.2020, 17:51 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Ob der Schorni das einfach so in seiner Selbstherrlichkeit sagen darf??? Unabhängig davon sollte man der Hausverwaltung wg. des Energieausweises schon auf die Füße treten. Aber möglicherweise liegt auch noch gar keiner vor. Der müßte dann erst noch gemacht werden. Auch hierzu müßte die HV angeschoben werden. Wenn das gesamte Haus einer Eigentümergemeinschaft gehört, ist diese es, die der Hausverwaltung den Auftrag erteilen muss. Eigentümergemeinschaften sind allerdings auch gerne mal ausgewachsene Kindergärten. Alternativ dazu kann man auch selber eine entsprechende Beratungsfirma anschieben. Hat dann aber auch die Rechnung an der Backe. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
24.11.2020, 09:34 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Ich würde einen Anwalt schreiben lassen oder mir ein Schreiben von der Verbraucherberatung aufsetzen lassen oder die Betreute Mitglied bei Haus und Grund werden lassen. Dort habe ich bei einem moderaten Jahresbeitrag schon viele gute Tipps bzgl. Eigentum und Vermietug erhalten.
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24.11.2020, 13:12 | #4 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Danke für Eure Antworten!
Ich werde wohl tatsächlich einen Anwalt beauftragen (müssen). Die Hausverwaltung antwortet i.d.R. nicht auf meine Schreiben. Einen Energieausweis hatte ich schon vor knapp 2 Jahren erbeten. Das Problem ist also alt. |
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