Dies ist ein Beitrag zum Thema Sozialhilfeträger und Heimleitung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Ich würde mich freuen, wie ihr folgenden Sachverhalt einschätzt:
Mein Klient ist Heimbewohner und aufgrund mehrerer Eigentumswohnungen faktisch ...
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03.12.2020, 09:30 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.01.2016
Ort: Stolberg (Rhld.)
Beiträge: 33
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Sozialhilfeträger und Heimleitung
Hallo zusammen,
Ich würde mich freuen, wie ihr folgenden Sachverhalt einschätzt: Mein Klient ist Heimbewohner und aufgrund mehrerer Eigentumswohnungen faktisch vermögend. Der Verkauf der Wohnungen kommt aber nur schleppend voran (Gutachten, Käufersuche, Beschwerden des Klienten usw.). Es laufen also immer Schulden bei den Heimkosten auf. Nach Widerspruchsverfahren geht jetzt doch der Sozialhilfeträger in Vorleistung. Den zugehörigen Bescheid hat er offensichtlich in Kopie an den Heimleiter gesendet einschließlich der von mir zugesandten Kontoauszüge. Ist das ein üblicher Vorgang? Nach meiner Einschätzung hat doch nur der Antragssteller einen Anspruch auf die Zusendung des Bescheides. Oder übersehe ich hier etwas. Schon jetzt vielen Dank für eure Einschätzung. Viele Grüße Dieter T |
03.12.2020, 10:26 | #2 | |
Club 300
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 355
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Zitat:
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03.12.2020, 14:45 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Hallo, der Verwaltungsakt (Bewilligungsbescheid) ist an den Antragsteller bekanntzumachen (§ 37 SGB X). Allerdings auch an den, den er (sonst noch) betrifft. Da es hier um die Heimkosten geht und diese wahrscheinlich nach § 35 SGB XII direkt ans Heim gezahlt werden, ist die Bekanntgabe der Bewilligung schon ok. Nicht natürlich die Kontoauszüge. Die gehen das Heim nichts an. Insoweit liegt eine Datenschutzverletzung vor. Man kann das dem behördlichen Datenschutzbeauftragten mitteilen.
Meine Vermutung: da tütet jemand die Sachen ein, der Null Ahnung hat. Scheint sich immer mehr zum Normalfall zu entwickeln.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (03.12.2020 um 16:41 Uhr) |
04.12.2020, 15:42 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.12.2020
Beiträge: 60
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Hallo,
woher weißt Du, dass das Heim auch die Kontoauszüge erhalten hat? Das der Bescheid dem Heim in Kopie zugesendet wird ist normal und richtig, da ja der Eigenanteil berechnet werden muss. Einige Bescheide sind nur eine Seite lang mit Infos wie der Eigenanteil zustande kommt, manche LRA versenden sehr ausführliche Bescheide. Wenn die Heime davon abhängig wären, diese Infos von Angehörigen oder Betreuern zu erhalten würde es nicht laufen. Diese Probleme kennen die Heime schon bei den Privatversicherten, wo man bei allem (sei es nur die Angabe des Pflegegrades) von Angehörigen und Betreuern die Infos benötigt, und das führt sehr oft Problemen. Ich (Heim) bearbeite so etwas schon viele Jahre, aber ich habe noch niemals Kontoauszüge erhalten - und ich halte es Datenschutzrechtlich für nicht Korrekt. Was geht das Heim das Vermögen an? Hauptsache Eigenanteil und LRA-Anteil wird bezahlt. Viele Grüße She |
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