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Mietvertrag mit Eiwi ohne Wohnungsangelegenheiten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietvertrag mit Eiwi ohne Wohnungsangelegenheiten im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo! Meine Betreute möchte gerne in eine andere Wohnung ziehen. Sie hat einen Eiwi in Vermögensangelegenheiten, die Wohnungsangelegenheiten gehören allerdings ...


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Alt 20.01.2021, 13:16   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.09.2014
Ort: NRW
Beiträge: 78
Standard Mietvertrag mit Eiwi ohne Wohnungsangelegenheiten

Hallo!

Meine Betreute möchte gerne in eine andere Wohnung ziehen.

Sie hat einen Eiwi in Vermögensangelegenheiten, die Wohnungsangelegenheiten gehören allerdings nicht zu meinen Aufgabenkreisen.

Wer unterschreibt den Mietvertrag?

Danke im Voraus und Viele Grüße
FrauS
FrauS ist offline  
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Alt 20.01.2021, 13:53   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,788
Standard

Ist tstsächlich nicht eindeutig klar. Am besten mal mit dem Richter sprechen, wie er den EV verstanden haben wollte.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 20.01.2021, 13:56   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Irgendwie widersprüchlich.

Wenn du die Wohnungsangelegenheiten nicht hast dann sollte bzw. müsste die Betreute alleine unterschreiben.

Du würdest allerdings im Rahmen der Vermögenssorge dafür haften bzw. wärst dafür zuständig dass die Mieten beim Vermieter eingehen.

Irgendwie ein blödes Konstrukt.

Stell dir vor deine Betreute unterschreibt den Vertrag mit 2000 Euro Miete, du darfst das Ganze dann wieder auflösen bzw. dem Vertrag nicht beitreten da das Amt z.B. die Miete nicht übernehmen würde. Mit dem Mietvertrag ist es also Essig.

U. U. hast du damit doppelte Arbeit und natürlich ärgern sich auch Vermieter.
Wie vernünftig ist deine Betreute denn? Kannst du dich in solchen Fragen auf sie verlassen?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.01.2021, 13:55   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.09.2014
Ort: NRW
Beiträge: 78
Standard

Hallo!
Entschuldigung für die späte Antwort.
Wie vernünftig meine Betreute ist, ist schwer einzuschätzen. Ich betreue Sie erst seit kurzem.

Ich bin jetzt erst mal Horsts Rat gefolgt und habe den Rechtspfleger um Stellungnahme gebeten.

Euch ein schönes Wochenende
FrauS
FrauS ist offline  
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Alt 23.01.2021, 15:13   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Ich bin jetzt erst mal Horsts Rat gefolgt und habe den Rechtspfleger um Stellungnahme gebeten.

Das war nicht das was HorstD geschrieben hat.


Du solltest mit dem Richter klären wie dieses Konstrukt zu verstehen ist. Der Rechtspfleger hat damit erst mal nichts zu tun.
__________________
----------------
agw ist offline  
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