Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietvertrag mit Eiwi ohne Wohnungsangelegenheiten im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo!
Meine Betreute möchte gerne in eine andere Wohnung ziehen.
Sie hat einen Eiwi in Vermögensangelegenheiten, die Wohnungsangelegenheiten gehören allerdings ...
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20.01.2021, 13:16 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2014
Ort: NRW
Beiträge: 78
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Mietvertrag mit Eiwi ohne Wohnungsangelegenheiten
Hallo!
Meine Betreute möchte gerne in eine andere Wohnung ziehen. Sie hat einen Eiwi in Vermögensangelegenheiten, die Wohnungsangelegenheiten gehören allerdings nicht zu meinen Aufgabenkreisen. Wer unterschreibt den Mietvertrag? Danke im Voraus und Viele Grüße FrauS
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20.01.2021, 13:53 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,788
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Ist tstsächlich nicht eindeutig klar. Am besten mal mit dem Richter sprechen, wie er den EV verstanden haben wollte.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
20.01.2021, 13:56 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Irgendwie widersprüchlich.
Wenn du die Wohnungsangelegenheiten nicht hast dann sollte bzw. müsste die Betreute alleine unterschreiben. Du würdest allerdings im Rahmen der Vermögenssorge dafür haften bzw. wärst dafür zuständig dass die Mieten beim Vermieter eingehen. Irgendwie ein blödes Konstrukt. Stell dir vor deine Betreute unterschreibt den Vertrag mit 2000 Euro Miete, du darfst das Ganze dann wieder auflösen bzw. dem Vertrag nicht beitreten da das Amt z.B. die Miete nicht übernehmen würde. Mit dem Mietvertrag ist es also Essig. U. U. hast du damit doppelte Arbeit und natürlich ärgern sich auch Vermieter. Wie vernünftig ist deine Betreute denn? Kannst du dich in solchen Fragen auf sie verlassen?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
23.01.2021, 13:55 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2014
Ort: NRW
Beiträge: 78
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Hallo!
Entschuldigung für die späte Antwort. Wie vernünftig meine Betreute ist, ist schwer einzuschätzen. Ich betreue Sie erst seit kurzem. Ich bin jetzt erst mal Horsts Rat gefolgt und habe den Rechtspfleger um Stellungnahme gebeten. Euch ein schönes Wochenende FrauS
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23.01.2021, 15:13 | #5 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Das war nicht das was HorstD geschrieben hat. Du solltest mit dem Richter klären wie dieses Konstrukt zu verstehen ist. Der Rechtspfleger hat damit erst mal nichts zu tun.
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