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Eigenanteil Heimkosten - Ehemann zahlt nicht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Eigenanteil Heimkosten - Ehemann zahlt nicht im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen, Betreute von mir ist ins Heim gekommen, Sozialamt zahlt, Ehemann muss einen Eigenanteil ans Heim überweisen. Sieht er ...


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Alt 29.01.2021, 08:45   #1
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Beiträge: 359
Standard Eigenanteil Heimkosten - Ehemann zahlt nicht

Guten Morgen, Betreute von mir ist ins Heim gekommen, Sozialamt zahlt, Ehemann muss einen Eigenanteil ans Heim überweisen. Sieht er gar nicht ein, macht er somit nicht.
Sozialamt ist raus, hat mir die Mitarbeiterin gesagt. Gehe ich Recht in der Annahme, dass meine Betreute und ihr Ehemann als Gesamtschuldner für den Eigenanteil haften? Der Ehemann schuldet der Frau Unterhalt in Höhe des Eigenanteils?
Hat jemand einen ähnlichen Fall gehabt und wie hat sich die Sache aufgelöst?
Just ist offline  
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Alt 29.01.2021, 09:54   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Hallo, da spielen verschiedene Rechtsverhältnisse mit rein:

-Heimvertrag zwischen dem Heim und der Betreuten. Von daher ist die Betreute die einzige Zahlungspflichtige. Es gibt keine direkte Beziehung des Heimes zum Ehemann und auch nicht zum SHT. Warum sollte der Mann als Drittschuldner haften? Er hat weder den Vertrag mit unterschrieben noch eine Bürgschaft geleistet.

-Sozialhilfeanspruch: den hat die Betreute, wenn die eigenen Einkünfte und Vermögen nicht reichen, um das Heim zu zahlen. Die Direktauszahlung der SH an das Heim erfolgt auf Antrag. Das ist nur ein technischer Aspekt.

-Unterhaltsanspruch der Betreuten ggü ihrem Ehemann. Auch da gibt es keine Dreiecksbeziehung zum Heim. Wer kam überhaupt auf die Idee? Wahrscheinlich der SHT-Sachbearbeiter, um sich Arbeit zu sparen.

Ich gehe mal davon aus, dass Sie als Betreuer den Mann zur Zahlung aufgefordert haben (korrekt wäre eigentlich: auf das konto der Betreuten, nicht an das Heim). Und er zahlt nicht freiwillig. Das heißt, eigentlich müsste er vor dem FamG auf Unterhalt verklagt werdem. Wahrscheinlich haben Sie keinen geeigneten AK (Veemögenssorge reicht NICHT, siehe OLG Zweibrücken: https://www.reguvis.de/fileadmin/BT-..._5_UF_7_00.pdf).

Also wäre das korrekte: beim SHT Kostenübernahme der Gesamtkosten beantragen. Eine fiktive Zahlung, die nicht erfolgt, darf nicht angerechnet werden. Der SHT kann danach den U.anspruch auf sich überleiten (§ 94 SGB XII) und selbst einklagen. Das ist Tagesgeschäft des SHT, dafür gibts sogar eine spezielle Abteilung.

Übrigens: was soll „Mitte der Republik“ heißen, Thüringen? Es wäre hilfreicher, wenn ein echtes Bundesland drinsteht. Viele Rechtsfragen hängen davon ab (diese hier allerdings nicht).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 30.01.2021, 05:42   #3
Club 300
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 359
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@HorstD
Vielen Dank für die Erläuterungen. Ich werde beim Sozialamt die Übernahme der Gesamtkosten beantragen.
Wohnort habe ich angepasst
Just ist offline  
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Alt 30.01.2021, 11:32   #4
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Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Nur noch eine Frage zum Verständnis des Sachverhaltes:

Hat die zu Betreuende eine eigene Rente und ein eigenes Konto?

Sofern dies nicht der Fall ist, bitte umgehend Konto eröffnen und Mitteilung an Rententräger.
Schnieder ist offline  
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Alt 31.01.2021, 06:09   #5
Club 300
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 359
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Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen
Nur noch eine Frage zum Verständnis des Sachverhaltes:

Hat die zu Betreuende eine eigene Rente und ein eigenes Konto?

Sofern dies nicht der Fall ist, bitte umgehend Konto eröffnen und Mitteilung an Rententräger.
Die Betreute hat kein eigenes Konto und bekommt keine Rente.
Just ist offline  
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Alt 01.02.2021, 12:31   #6
Moderator
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Zitat:
Zitat von Just Beitrag anzeigen
Die Betreute hat kein eigenes Konto und bekommt keine Rente.
Das mit dem Rentenanspruch würde ich noch mal prüfen. Für eine Altersrente reichen 5 Jahre Beiträge. 3 hat man schon durch eine Berufsausbildung. Dann noch 2 Jahre arbeiten oder 1 Kinderbetreuungszeit. Ist wahrscheinlich bisher einfach nicht versucht worden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 01.02.2021, 16:57   #7
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Ort: NRW
Beiträge: 359
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Das mit dem Rentenanspruch würde ich noch mal prüfen. Für eine Altersrente reichen 5 Jahre Beiträge. 3 hat man schon durch eine Berufsausbildung. Dann noch 2 Jahre arbeiten oder 1 Kinderbetreuungszeit. Ist wahrscheinlich bisher einfach nicht versucht worden.

Danke, habe pro forma mal einen formlosen Rentenantrag fristwahrend gestellt und um Unterlagen etc. gebeten. So habe ich erst mal die Frist gewahrt.
Die Chance auf Rente ist sehr gering. Erst seit 2006 in Deutschland, eine "Ehe aus dem Katalog". Nie ein eigenes Konto gehabt, wohl nie gearbeitet.
Just ist offline  
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