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Vorgehen bei fristloser Wohnraumkündigung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorgehen bei fristloser Wohnraumkündigung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, und danke erstmal für eure Antworten! Die Betreute ist an progedientem Verlauf von Multiple Sklerose erkrankt. Hier wird sie ...


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Alt 02.02.2021, 14:56   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 282
Standard

Hallo, und danke erstmal für eure Antworten!
Die Betreute ist an progedientem Verlauf von Multiple Sklerose erkrankt. Hier wird sie medikamentös behandelt, mittels Depotspritze. Die paranoide Schizophrenie wird nicht behandelt, hier ist sie völlig uneinsichtig. War in der Vergangenheit 2x nach PsychKG für je ca 2 Monate untergebracht (ohne Betreuer).
Dann wurde dieser bestellt.
Der Einwilligungsvorbehalt wurde vorläufig (da die Betreute nicht zur Anhörung erschien) festgestellt. Da die Anhörung 2x ohne die Betreute statt fand, wird diese nun zwangsvorgeführt.
Zugleich soll eine Begutachtung für geschlossene Unterbringung stattfinden, da die Betreute sich in erheblichen Maße selbst schädigt. Habe hierzu geliefert, was ich konnte: Patientenquittung aller ärztlichen Behandlungen der Vergangenheit, Medikationen, Erhöhung GdB auf 80% beantragt, Diagnosen, Beurteilungen der Dienststelle, Bedrohungen, Beschimpfungen per Email an Mitarbeiter diverser Behörden und Ämter...
PKH und BH habe ich beantragt, dem AG den drohenden Wohnungsverlust mitgeteilt. Ausstehende Mieten überwiesen.


Antrag auf Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge bei Jobcenter gestellt, in der Hoffnung, diese Darlehensweise übernommen zu wissen, da auch hier erhebliche Rückstände vorhanden sind...Leistungsanspruch ruht. Zur Zeit ist die Betreute Beamtenanwärterin Lehramt, wird voraussichtlich jedoch nicht übernommen werden, da sie Beurteilungen der Note ungenügend hat, seit September mit wechselnden Diagnosen krank ist und seit Anfang Januar keine neue AU mehr vorliegt...Habe die Ärzte hierzu angeschrieben und um weitere Ausstellung AU gebeten...


Habe mich bei sämtlichen relevanten Stellen mit neuer Bestellungsurkunde vorgestellt...
Ich hoffe für die Betreute auf geschlossene Unterbringung, mit Ziel der langfristigen Bearbeitung der Krankheit. Dann geht es für sie hoffentlich im Anschluss in die Eingliederungshilfe.
Problem ist die fehlende Erreichbarkeit und Mitwirkung der Betreuten.

Ich muss zusehen, wie alles den Bach runtergeht...das ist schlimm.

Aber meine Frage an Euch zielte darauf ab, ob ich irgendwas vergessen habe?
Ich danke Euch!
Frankreichfahrer ist offline  
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Alt 02.02.2021, 18:35   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Antrag auf Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge bei Jobcenter gestellt, in der Hoffnung, diese Darlehensweise übernommen zu wissen, da auch hier erhebliche Rückstände vorhanden sind...Leistungsanspruch ruht.
Sobald du einen Antrag auf SGBII Leistung stellst müsste die Frau ab diesem Tag pflichtversichert sein und der Leistungsanpruch dürfte nicht mehr ruhen.
Die Rückstände sind dann eine zweite Baustelle.
Zitat:
seit September mit wechselnden Diagnosen krank ist und seit Anfang Januar keine neue AU mehr vorliegt...Habe die Ärzte hierzu angeschrieben und um weitere Ausstellung AU gebeten...
Na dann mal herzlichen Glückwunsch. Sich durch diesen Dschungel durchzuarbeiten wird sicher in Kraftakt.
Eine AU nachträglich anzufordern ist sicher für das JC sinnvoll, Krankengeld wird sie aber nicht bekommen wegen der Verspätung.
Am besten versuchst du gleich noch ein Attest zu bekommen, dass sie nicht in der Lage war ihre Dinge sachgerecht zu regeln. Evtl. könntest du dadurch eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ereichen. Nur eine Idee ins Blaue hinein da eine Beurteilung jetzt ab September noch möglich sein könnte ohne kostenaufwändiges Rückwärts-Gutachten da relativ zeitnah.

Zitat:
Zugleich soll eine Begutachtung für geschlossene Unterbringung stattfinden,
Wenn du die Sache so einschätzt dass dein Antag durchgeht dann verstehe ich nicht wieso du dir wegen der Wohnungskündigung und evtl. Räumung Gedanken machst? So hatte ich zumindest deinen Eingangspost verstanden.

Sollte sie z.B. für ein Jahr in eine Einrichtung dann ersparst du dir ohne Widerspruch das Theater mit der Wohnungskündigung/Genehmigung usw.

PS dazu:
Zitat:
Zur Zeit ist die Betreute Beamtenanwärterin Lehramt,
Ein gruseliger Gedanke das sie- unbehandelt- auf kleine Kinder losgelassen werden könnte.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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